Ist die Vorsorge vor dem Sozialamt geschützt?
Ja, eine angemessene Bestattungsvorsorge gilt als sogenanntes Schonvermögen und ist bei der Bewilligung von Sozialleistungen oder Bürgergeld geschützt. Das gilt sowohl für ein Treuhandkonto als auch für eine zweckgebundene Sterbegeldversicherung.
Entscheidend ist das Wort „angemessen". Geschützt sind die Kosten für eine ortsübliche, würdige Bestattung — in der Regel die Bestatterleistung plus die Kosten für die Grabnutzung. Auf Beträge, die deutlich darüber hinausgehen, kann das Sozialamt unter Umständen zugreifen.
Wer keine eigene Vorsorge getroffen hat und keine zahlungsfähigen Angehörigen mehr hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sozialbestattung durch das Sozialamt erhalten. Ein eigener Vorsorgevertrag ist aber meist die bessere Lösung, weil er Ihre Wünsche schützt.
Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge
Ist die Bestattungsvorsorge steuerlich absetzbar?
Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung können in der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, allerdings nur, wenn der gemeinsame Höchstbetrag mit der Krankenversicherung noch nicht ausgeschöpft ist — was bei den meisten Arbeitnehmern der Fall ist. Eine Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto ist nicht absetzbar. Für die Angehörigen im Sterbefall können die tatsächlichen Bestattungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Kann ich meinen Bestattungsvorsorgevertrag kündigen oder ändern?
Ja. Solange Sie leben, können Sie den Vertrag jederzeit ändern — etwa wenn sich Ihre Wünsche zur Bestattungsart oder zum Beisetzungsort entwickeln. Eine Kündigung ist ebenfalls möglich; bei einer Sterbegeldversicherung gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifs, beim Treuhandkonto wird der hinterlegte Betrag zurückgezahlt, gegebenenfalls abzüglich anfallender Gebühren. Worauf Sie beim Vertrag besonders achten sollten, erklären wir in unserem Ratgeber worauf Sie beim Bestattungsvorsorgevertrag achten sollten.
Was passiert, wenn das Bestattungsunternehmen schließt?
Ihr eingezahltes Geld ist in beiden Fällen geschützt: Das Treuhandkonto wird von einer unabhängigen Treuhandgesellschaft verwaltet und ist insolvenzfest, die Sterbegeldversicherung läuft beim Versicherer und nicht beim Bestatter. Sie oder Ihre Angehörigen können einen anderen Bestatter beauftragen, der die Leistungen übernimmt. Wichtig ist deshalb, dass Sie Ihre Vorsorge nicht direkt beim Bestattungsinstitut zahlen, sondern über eine der beiden abgesicherten Formen.








