Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus" – worauf Sie achten sollten
Eine klassische Vorsorgevollmacht gilt nur zu Lebzeiten. Damit Ihre Vertrauensperson Ihre digitalen Konten auch nach dem Tod verwalten kann, muss die Vollmacht ausdrücklich „über den Tod hinaus" gelten. Diese Formulierung sollte wörtlich im Dokument stehen.
Inhaltlich sollte die Vollmacht regeln:
- Wer welche Konten verwalten oder löschen darf
- Welche Konten ausdrücklich nicht eingesehen werden dürfen
- Ob bestimmte Daten vor Zugriff geschützt werden sollen
- Den Umgang mit Hardware und darauf gespeicherten Daten
Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei größeren Vermögenswerten oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein. Eine umfassende Bestattungsvorsorge bei Memovida deckt die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen mit ab.
Plattform-spezifische Einstellungen: Google, Apple, Facebook & Co.
Viele Anbieter bieten eigene Lösungen für den digitalen Nachlass an. Diese ergänzen Ihre Checkliste und Vollmacht, ersetzen sie aber nicht.
- Google: Mit dem Kontoinaktivitäts-Manager legen Sie fest, was nach längerer Inaktivität geschieht – Daten an eine Vertrauensperson übermitteln, Konto löschen oder Hinweise verschicken.
- Apple: Über den Apple-Nachlasskontakt können Sie bis zu fünf Personen festlegen, die nach Ihrem Tod Zugriff auf iCloud-Daten erhalten. Voraussetzung: iOS 15.2 oder höher.
- Facebook und Instagram: Sie können einen Nachlasskontakt benennen, der Ihr Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen darf.
- Microsoft: Für Microsoft-Konten lässt sich kein Nachlasskontakt einrichten – hier müssen Erben mit Sterbeurkunde und Erbschein einen Antrag stellen.
- WhatsApp: Es gibt keine offizielle Nachlassfunktion. Angehörige können das Konto über den Support kündigen lassen; ohne Zugang zum Smartphone ist das jedoch aufwendig.
Hinterlegen Sie die Einrichtung dieser Funktionen in Ihrer Checkliste, damit Ihre Vertrauensperson nachvollziehen kann, was bereits geregelt ist.
Digitaler Nachlass und Erbrecht – was Sie wissen sollten
Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der digitale Nachlass Teil der Erbmasse ist. Erben treten damit auch in digitale Vertragsverhältnisse ein – mit allen Rechten und Pflichten.
Das bedeutet praktisch:
- Laufende kostenpflichtige Verträge gehen auf die Erben über, bis sie gekündigt werden.
- Erben können grundsätzlich Zugriff auf E-Mail-Konten und soziale Netzwerke des Verstorbenen verlangen.
- Die Durchsetzung erfordert oft Erbschein, Sterbeurkunde und manchmal anwaltliche Hilfe.
Wer den digitalen Nachlass im Testament regeln möchte, sollte keine Passwörter im Testament selbst aufschreiben. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet und ist dann für alle Erben einsehbar. Verweisen Sie stattdessen auf den Ort, an dem die Liste mit den Zugangsdaten hinterlegt ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Eröffnung eines Testaments und zum Nachlassverfahren mit Erbschein.
Digitaler Nachlass bei Memovida – wie wir Sie unterstützen
Als modernes Bestattungsunternehmen sehen wir den digitalen Nachlass als festen Teil einer durchdachten Bestattungsvorsorge. Wenn Sie sich für eine Vorsorge bei Memovida entscheiden, sprechen wir auch darüber, wer im Ernstfall Ihre Online-Konten verwalten soll und wie Ihre Wünsche festgehalten werden.
Konkret bedeutet das:
- Wir besprechen mit Ihnen Schritt für Schritt, welche Themen in Ihre Vorsorge gehören – inklusive digitaler Konten, Vollmachten und Dokumentenaufbewahrung.
Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen, sodass Sie die finanzielle Seite Ihrer Bestattung klar regeln können, bevor sich Ihre Angehörigen darum kümmern müssen.
- Wir sind 24/7 erreichbar – auch wenn es zunächst nicht um die Bestattung selbst geht, sondern um organisatorische Fragen rund um Vorsorge und Trauerfall.
Wer das Thema Vorsorge umfassend angehen möchte, findet eine schrittweise Anleitung in unserem Ratgeber Bestattungsvorsorge Schritt für Schritt. Eine Beratung ist immer unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe, welche Themen Sie regeln möchten.








