Das Wichtigste in Kürze:
- Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Endgeräte und digital geschlossenen Verträge einer verstorbenen Person.
- Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass Teil der Erbmasse ist und wie materielle Werte vererbt wird (Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17).
- Mit einer Checkliste, einer Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus" und einer aktuellen Übersicht aller Zugangsdaten ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Aufwand.
Ein digitaler Nachlass entsteht heute fast bei jedem: E-Mail-Konto, Online-Banking, Streaming-Abo, Social-Media-Profil, Fotos in der Cloud. Eine Checkliste für den digitalen Nachlass hilft Ihnen, all diese Konten zu erfassen, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen und festzulegen, was nach Ihrem Tod damit geschehen soll.
So vermeiden Sie laufende Kosten für Ihre Erben, schützen sensible Daten und entlasten Ihre Angehörigen in einer ohnehin belastenden Zeit. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte – mit konkreten Beispielen, einer scannbaren Checkliste und Hinweisen aus unserer täglichen Praxis als Bestattungsunternehmen.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten und Endgeräte, die einer Person zu Lebzeiten zugeordnet waren. Dazu zählen sowohl kostenpflichtige Verträge als auch persönliche Daten ohne finanziellen Wert.
Konkret gehören dazu:
- E-Mail-Konten (Gmail, Outlook, T-Online, GMX, Web.de)
- Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, X, TikTok)
- Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Threema)
- Cloud-Speicher und Fotodienste (iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive)
- Streaming- und Abo-Dienste (Netflix, Spotify, Amazon Prime, Disney+)
- Online-Shopping- und Bezahlkonten (Amazon, PayPal, Klarna, Apple Pay)
- Online-Banking, Depots und Krypto-Wallets
- Eigene Websites, Blogs oder Online-Shops
- Endgeräte mit allen darauf gespeicherten Daten (Smartphone, Tablet, Laptop, externe Festplatten)
- Smart-Home-Geräte und Fitness-Tracker
Wichtig: Die Löschung einer App auf dem Smartphone löscht in der Regel nicht das zugehörige Konto beim Anbieter. Das Konto bleibt aktiv – inklusive aller laufenden Abos.
Warum eine Checkliste für den digitalen Nachlass wichtig ist
Ohne klare Regelung stehen Hinterbliebene vor erheblichen Hürden. Sie wissen oft nicht, welche Konten überhaupt existieren, haben keine Zugangsdaten und müssen jedes Unternehmen einzeln kontaktieren. Eine Sterbeurkunde reicht dabei meist nicht aus.
Die Folgen einer ungeregelten Situation sind konkret:
- Laufende Abos und Verträge werden weiter abgebucht, bis sie aktiv gekündigt werden.
- E-Mail-Postfächer mit wichtigen Rechnungen und Vertragsunterlagen bleiben unzugänglich.
- Social-Media-Profile bleiben sichtbar – manchmal mit unpassenden Inhalten oder fortlaufenden Werbeanzeigen.
- Persönliche Fotos in der Cloud gehen verloren, wenn niemand das Konto übernimmt.
- Erben haben zwar seit dem BGH-Urteil von 2018 grundsätzlich Anspruch auf Zugriff – die praktische Durchsetzung erfordert aber meist Erbschein, Sterbeurkunde und manchmal anwaltliche Hilfe.
Eine Checkliste ist deshalb das Kernstück jeder digitalen Vorsorge. Sie verschafft Übersicht, dokumentiert Zugänge und legt Ihre Wünsche fest.
Checkliste: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass in sechs Schritten
1. Bestandsaufnahme: Alle digitalen Konten erfassen
Beginnen Sie mit einer vollständigen Liste aller Online-Konten, Abos und Verträge. Notieren Sie für jeden Eintrag:
- Anbieter und Dienst
- Benutzername oder hinterlegte E-Mail-Adresse
- Vertragsnummer (falls vorhanden)
- Hinweis, ob das Konto kostenpflichtig ist
Ein guter Startpunkt: Schauen Sie in Ihren E-Mail-Posteingang nach Rechnungen und Anmeldebestätigungen. Auch die Übersicht der gespeicherten Passwörter in Ihrem Browser oder Passwortmanager hilft beim Aufspüren vergessener Konten.
2. Endgeräte und Zugangsdaten dokumentieren
Notieren Sie nicht nur Passwörter zu Online-Konten, sondern auch:
- PIN- und Entsperrcodes für Smartphone, Tablet, Laptop
- Master-Passwort Ihres Passwortmanagers
- Hinweise zur Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. wo sich die Authenticator-App befindet)
- Speicherort wichtiger Dokumente in der Cloud
Ohne Zugang zum Smartphone scheitern Bevollmächtigte oft schon am ersten Schritt – etwa weil die Bank-App oder der zweite Faktor dort liegt.
3. Wünsche festlegen: Was soll mit jedem Konto passieren?
Entscheiden Sie für jeden Dienst, was im Ernstfall geschehen soll:
- Konto löschen
- In Gedenkzustand versetzen (z. B. Facebook, Instagram)
- An eine bestimmte Person übertragen
- Erst nach einer Frist löschen, etwa um Fotos zu sichern
Halten Sie diese Wünsche schriftlich fest. So entlasten Sie Ihre Angehörigen, die im Zweifel nicht für Sie entscheiden müssen.
4. Vertrauensperson bestimmen und Vollmacht erteilen
Benennen Sie eine konkrete Person Ihres Vertrauens, die sich im Ernstfall um Ihren digitalen Nachlass kümmert. Erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht, die ausdrücklich auch digitale Konten umfasst und „über den Tod hinaus" gilt.
Eine handschriftlich verfasste, datierte und unterschriebene Vollmacht reicht in den meisten Fällen aus. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute zusätzlich eine separate Bankvollmacht – informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank.
5. Liste und Vollmacht sicher aufbewahren
Die Liste enthält sehr sensible Daten. Bewahren Sie sie deshalb sicher auf, zum Beispiel:
- Auf einem verschlüsselten USB-Stick zu Hause
- In einem Bankschließfach
- Beim Notar Ihres Vertrauens
- Im Passwortmanager mit Notfallzugang für die Vertrauensperson
Wichtig: Ihre Vertrauensperson muss wissen, wo sich Liste und Vollmacht befinden – sonst nützt die beste Vorbereitung nichts.
6. Regelmäßig aktualisieren
Digitale Gewohnheiten ändern sich. Prüfen Sie Ihre Liste mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn:
- ein neues Konto hinzukommt
- ein Passwort geändert wurde
- ein Dienst eingestellt wird
- sich Ihre Vertrauensperson ändert
Ein fester Termin im Kalender – etwa rund um den Jahreswechsel – hilft, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.
{"@context":"https://schema.org","@type":"FAQPage","mainEntity":[{"@type":"Question","name":"Was gehört genau zum digitalen Nachlass?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming- und Shopping-Abos, Online-Banking, Krypto-Wallets, eigene Websites und sämtliche Endgeräte mit den darauf gespeicherten Daten. Auch Smart-Home-Geräte und Fitness-Tracker zählen dazu. Die Bandbreite ist also größer, als viele denken – und genau deshalb hilft eine vollständige Liste."}},{"@type":"Question","name":"Ist eine digitale Vorsorgevollmacht ohne Notar rechtsgültig?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Ja. Eine handschriftlich verfasste, datierte und unterschriebene Vollmacht ist in der Regel rechtsgültig. Wichtig ist, dass sie ausdrücklich „über den Tod hinaus\" gilt und konkret regelt, welche digitalen Konten umfasst sind. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute zusätzlich eine separate Bankvollmacht. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein."}},{"@type":"Question","name":"Sollte ich Passwörter direkt im Testament aufschreiben?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Nein. Ein Testament wird nach dem Tod beim Nachlassgericht eröffnet und ist dann für alle Erben einsehbar – Passwörter wären damit nicht mehr vertraulich. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten besser an einem sicheren Ort auf, etwa im Bankschließfach oder im verschlüsselten Passwortmanager, und verweisen Sie im Testament oder in der Vollmacht nur auf diesen Aufbewahrungsort."}},{"@type":"Question","name":"Was passiert mit Facebook und Instagram im Todesfall?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Beide Plattformen bieten zwei Optionen: das Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen, der das Profil als Erinnerungsseite sichtbar belässt. Wenn Sie selbst vorsorgen möchten, hinterlegen Sie zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt in den Kontoeinstellungen. Ohne Nachlasskontakt müssen Angehörige nach dem Tod einen Antrag mit Sterbeurkunde einreichen – das dauert oft mehrere Wochen."}},{"@type":"Question","name":"Was tun, wenn die verstorbene Person nichts geregelt hat?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Angehörige müssen sich dann mit jeder Plattform einzeln auseinandersetzen, meist mit Sterbeurkunde und Erbschein. Beginnen Sie mit den finanziell relevanten Konten – Bank, PayPal, Streaming-Abos –, um laufende Kosten zu stoppen. Anschließend kümmern Sie sich um E-Mail-Konten und soziale Netzwerke. In schwierigen Fällen kann ein Anwalt für IT- oder Erbrecht helfen."}},{"@type":"Question","name":"Sind kommerzielle Anbieter für den digitalen Nachlass sinnvoll?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Es gibt Unternehmen, die im Auftrag der Angehörigen Konten aufspüren und auflösen. Verbraucherzentralen raten davon meist ab: Die Sicherheit solcher Anbieter ist schwer zu prüfen, und es ist nicht garantiert, dass das Unternehmen im Ernstfall noch besteht. Passwörter sollten Sie keinem Dritten zu Lebzeiten dauerhaft anvertrauen. Eine eigene Liste und eine Vertrauensperson sind in den meisten Fällen die bessere Lösung."}},{"@type":"Question","name":"Wie oft sollte ich meine Checkliste aktualisieren?","acceptedAnswer":{"@type":"Answer","text":"Mindestens einmal pro Jahr – sinnvoll ist ein fester Termin, etwa rund um den Jahreswechsel. Aktualisieren Sie die Liste außerdem immer dann, wenn sich Passwörter ändern, neue Konten hinzukommen, alte Dienste eingestellt werden oder sich Ihre Vertrauensperson ändert. Eine veraltete Liste hilft im Ernstfall niemandem weiter."}}]}