Digitaler Nachlass – Checkliste: So regeln Sie Ihr digitales Erbe Schritt für Schritt

Von Manuel Kaiser
May 28, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Endgeräte und digital geschlossenen Verträge einer verstorbenen Person.
  • Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass Teil der Erbmasse ist und wie materielle Werte vererbt wird (Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17).
  • Mit einer Checkliste, einer Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus" und einer aktuellen Übersicht aller Zugangsdaten ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Aufwand.

Ein digitaler Nachlass entsteht heute fast bei jedem: E-Mail-Konto, Online-Banking, Streaming-Abo, Social-Media-Profil, Fotos in der Cloud. Eine Checkliste für den digitalen Nachlass hilft Ihnen, all diese Konten zu erfassen, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen und festzulegen, was nach Ihrem Tod damit geschehen soll.

So vermeiden Sie laufende Kosten für Ihre Erben, schützen sensible Daten und entlasten Ihre Angehörigen in einer ohnehin belastenden Zeit. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte – mit konkreten Beispielen, einer scannbaren Checkliste und Hinweisen aus unserer täglichen Praxis als Bestattungsunternehmen.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Daten, Konten und Endgeräte, die einer Person zu Lebzeiten zugeordnet waren. Dazu zählen sowohl kostenpflichtige Verträge als auch persönliche Daten ohne finanziellen Wert.

Konkret gehören dazu:

  • E-Mail-Konten (Gmail, Outlook, T-Online, GMX, Web.de)
  • Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, X, TikTok)
  • Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Threema)
  • Cloud-Speicher und Fotodienste (iCloud, Google Drive, Dropbox, OneDrive)
  • Streaming- und Abo-Dienste (Netflix, Spotify, Amazon Prime, Disney+)
  • Online-Shopping- und Bezahlkonten (Amazon, PayPal, Klarna, Apple Pay)
  • Online-Banking, Depots und Krypto-Wallets
  • Eigene Websites, Blogs oder Online-Shops
  • Endgeräte mit allen darauf gespeicherten Daten (Smartphone, Tablet, Laptop, externe Festplatten)
  • Smart-Home-Geräte und Fitness-Tracker

Wichtig: Die Löschung einer App auf dem Smartphone löscht in der Regel nicht das zugehörige Konto beim Anbieter. Das Konto bleibt aktiv – inklusive aller laufenden Abos.

Warum eine Checkliste für den digitalen Nachlass wichtig ist

Ohne klare Regelung stehen Hinterbliebene vor erheblichen Hürden. Sie wissen oft nicht, welche Konten überhaupt existieren, haben keine Zugangsdaten und müssen jedes Unternehmen einzeln kontaktieren. Eine Sterbeurkunde reicht dabei meist nicht aus.

Die Folgen einer ungeregelten Situation sind konkret:

  • Laufende Abos und Verträge werden weiter abgebucht, bis sie aktiv gekündigt werden.
  • E-Mail-Postfächer mit wichtigen Rechnungen und Vertragsunterlagen bleiben unzugänglich.
  • Social-Media-Profile bleiben sichtbar – manchmal mit unpassenden Inhalten oder fortlaufenden Werbeanzeigen.
  • Persönliche Fotos in der Cloud gehen verloren, wenn niemand das Konto übernimmt.
  • Erben haben zwar seit dem BGH-Urteil von 2018 grundsätzlich Anspruch auf Zugriff – die praktische Durchsetzung erfordert aber meist Erbschein, Sterbeurkunde und manchmal anwaltliche Hilfe.

Eine Checkliste ist deshalb das Kernstück jeder digitalen Vorsorge. Sie verschafft Übersicht, dokumentiert Zugänge und legt Ihre Wünsche fest.

Checkliste: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass in sechs Schritten

1. Bestandsaufnahme: Alle digitalen Konten erfassen

Beginnen Sie mit einer vollständigen Liste aller Online-Konten, Abos und Verträge. Notieren Sie für jeden Eintrag:

  • Anbieter und Dienst
  • Benutzername oder hinterlegte E-Mail-Adresse
  • Vertragsnummer (falls vorhanden)
  • Hinweis, ob das Konto kostenpflichtig ist

Ein guter Startpunkt: Schauen Sie in Ihren E-Mail-Posteingang nach Rechnungen und Anmeldebestätigungen. Auch die Übersicht der gespeicherten Passwörter in Ihrem Browser oder Passwortmanager hilft beim Aufspüren vergessener Konten.

2. Endgeräte und Zugangsdaten dokumentieren

Notieren Sie nicht nur Passwörter zu Online-Konten, sondern auch:

  • PIN- und Entsperrcodes für Smartphone, Tablet, Laptop
  • Master-Passwort Ihres Passwortmanagers
  • Hinweise zur Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. wo sich die Authenticator-App befindet)
  • Speicherort wichtiger Dokumente in der Cloud

Ohne Zugang zum Smartphone scheitern Bevollmächtigte oft schon am ersten Schritt – etwa weil die Bank-App oder der zweite Faktor dort liegt.

3. Wünsche festlegen: Was soll mit jedem Konto passieren?

Entscheiden Sie für jeden Dienst, was im Ernstfall geschehen soll:

  • Konto löschen
  • In Gedenkzustand versetzen (z. B. Facebook, Instagram)
  • An eine bestimmte Person übertragen
  • Erst nach einer Frist löschen, etwa um Fotos zu sichern

Halten Sie diese Wünsche schriftlich fest. So entlasten Sie Ihre Angehörigen, die im Zweifel nicht für Sie entscheiden müssen.

4. Vertrauensperson bestimmen und Vollmacht erteilen

Benennen Sie eine konkrete Person Ihres Vertrauens, die sich im Ernstfall um Ihren digitalen Nachlass kümmert. Erteilen Sie dieser Person eine Vollmacht, die ausdrücklich auch digitale Konten umfasst und „über den Tod hinaus" gilt.

Eine handschriftlich verfasste, datierte und unterschriebene Vollmacht reicht in den meisten Fällen aus. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute zusätzlich eine separate Bankvollmacht – informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Bank.

5. Liste und Vollmacht sicher aufbewahren

Die Liste enthält sehr sensible Daten. Bewahren Sie sie deshalb sicher auf, zum Beispiel:

  • Auf einem verschlüsselten USB-Stick zu Hause
  • In einem Bankschließfach
  • Beim Notar Ihres Vertrauens
  • Im Passwortmanager mit Notfallzugang für die Vertrauensperson

Wichtig: Ihre Vertrauensperson muss wissen, wo sich Liste und Vollmacht befinden – sonst nützt die beste Vorbereitung nichts.

6. Regelmäßig aktualisieren

Digitale Gewohnheiten ändern sich. Prüfen Sie Ihre Liste mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn:

  • ein neues Konto hinzukommt
  • ein Passwort geändert wurde
  • ein Dienst eingestellt wird
  • sich Ihre Vertrauensperson ändert

Ein fester Termin im Kalender – etwa rund um den Jahreswechsel – hilft, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.

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Vorsorgevollmacht „über den Tod hinaus" – worauf Sie achten sollten

Eine klassische Vorsorgevollmacht gilt nur zu Lebzeiten. Damit Ihre Vertrauensperson Ihre digitalen Konten auch nach dem Tod verwalten kann, muss die Vollmacht ausdrücklich „über den Tod hinaus" gelten. Diese Formulierung sollte wörtlich im Dokument stehen.

Inhaltlich sollte die Vollmacht regeln:

  • Wer welche Konten verwalten oder löschen darf
  • Welche Konten ausdrücklich nicht eingesehen werden dürfen
  • Ob bestimmte Daten vor Zugriff geschützt werden sollen
  • Den Umgang mit Hardware und darauf gespeicherten Daten

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei größeren Vermögenswerten oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein. Eine umfassende Bestattungsvorsorge bei Memovida deckt die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen mit ab.

Plattform-spezifische Einstellungen: Google, Apple, Facebook & Co.

Viele Anbieter bieten eigene Lösungen für den digitalen Nachlass an. Diese ergänzen Ihre Checkliste und Vollmacht, ersetzen sie aber nicht.

  • Google: Mit dem Kontoinaktivitäts-Manager legen Sie fest, was nach längerer Inaktivität geschieht – Daten an eine Vertrauensperson übermitteln, Konto löschen oder Hinweise verschicken.
  • Apple: Über den Apple-Nachlasskontakt können Sie bis zu fünf Personen festlegen, die nach Ihrem Tod Zugriff auf iCloud-Daten erhalten. Voraussetzung: iOS 15.2 oder höher.
  • Facebook und Instagram: Sie können einen Nachlasskontakt benennen, der Ihr Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen darf.
  • Microsoft: Für Microsoft-Konten lässt sich kein Nachlasskontakt einrichten – hier müssen Erben mit Sterbeurkunde und Erbschein einen Antrag stellen.
  • WhatsApp: Es gibt keine offizielle Nachlassfunktion. Angehörige können das Konto über den Support kündigen lassen; ohne Zugang zum Smartphone ist das jedoch aufwendig.

Hinterlegen Sie die Einrichtung dieser Funktionen in Ihrer Checkliste, damit Ihre Vertrauensperson nachvollziehen kann, was bereits geregelt ist.

Digitaler Nachlass und Erbrecht – was Sie wissen sollten

Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der digitale Nachlass Teil der Erbmasse ist. Erben treten damit auch in digitale Vertragsverhältnisse ein – mit allen Rechten und Pflichten.

Das bedeutet praktisch:

  • Laufende kostenpflichtige Verträge gehen auf die Erben über, bis sie gekündigt werden.
  • Erben können grundsätzlich Zugriff auf E-Mail-Konten und soziale Netzwerke des Verstorbenen verlangen.
  • Die Durchsetzung erfordert oft Erbschein, Sterbeurkunde und manchmal anwaltliche Hilfe.

Wer den digitalen Nachlass im Testament regeln möchte, sollte keine Passwörter im Testament selbst aufschreiben. Ein Testament wird beim Nachlassgericht eröffnet und ist dann für alle Erben einsehbar. Verweisen Sie stattdessen auf den Ort, an dem die Liste mit den Zugangsdaten hinterlegt ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Eröffnung eines Testaments und zum Nachlassverfahren mit Erbschein.

Digitaler Nachlass bei Memovida – wie wir Sie unterstützen

Als modernes Bestattungsunternehmen sehen wir den digitalen Nachlass als festen Teil einer durchdachten Bestattungsvorsorge. Wenn Sie sich für eine Vorsorge bei Memovida entscheiden, sprechen wir auch darüber, wer im Ernstfall Ihre Online-Konten verwalten soll und wie Ihre Wünsche festgehalten werden.

Konkret bedeutet das:

  • Wir besprechen mit Ihnen Schritt für Schritt, welche Themen in Ihre Vorsorge gehören – inklusive digitaler Konten, Vollmachten und Dokumentenaufbewahrung.

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen, sodass Sie die finanzielle Seite Ihrer Bestattung klar regeln können, bevor sich Ihre Angehörigen darum kümmern müssen.

  • Wir sind 24/7 erreichbar – auch wenn es zunächst nicht um die Bestattung selbst geht, sondern um organisatorische Fragen rund um Vorsorge und Trauerfall.

Wer das Thema Vorsorge umfassend angehen möchte, findet eine schrittweise Anleitung in unserem Ratgeber Bestattungsvorsorge Schritt für Schritt. Eine Beratung ist immer unverbindlich – Sie entscheiden in Ruhe, welche Themen Sie regeln möchten.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Nachlass

Was gehört genau zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle Online-Konten, E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming- und Shopping-Abos, Online-Banking, Krypto-Wallets, eigene Websites und sämtliche Endgeräte mit den darauf gespeicherten Daten. Auch Smart-Home-Geräte und Fitness-Tracker zählen dazu. Die Bandbreite ist also größer, als viele denken – und genau deshalb hilft eine vollständige Liste.

Ist eine digitale Vorsorgevollmacht ohne Notar rechtsgültig?

Ja. Eine handschriftlich verfasste, datierte und unterschriebene Vollmacht ist in der Regel rechtsgültig. Wichtig ist, dass sie ausdrücklich „über den Tod hinaus" gilt und konkret regelt, welche digitalen Konten umfasst sind. Für Bankgeschäfte verlangen viele Institute zusätzlich eine separate Bankvollmacht. Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Sollte ich Passwörter direkt im Testament aufschreiben?

Nein. Ein Testament wird nach dem Tod beim Nachlassgericht eröffnet und ist dann für alle Erben einsehbar – Passwörter wären damit nicht mehr vertraulich. Bewahren Sie Ihre Zugangsdaten besser an einem sicheren Ort auf, etwa im Bankschließfach oder im verschlüsselten Passwortmanager, und verweisen Sie im Testament oder in der Vollmacht nur auf diesen Aufbewahrungsort.

Was passiert mit Facebook und Instagram im Todesfall?

Beide Plattformen bieten zwei Optionen: das Profil löschen oder in den Gedenkzustand versetzen, der das Profil als Erinnerungsseite sichtbar belässt. Wenn Sie selbst vorsorgen möchten, hinterlegen Sie zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt in den Kontoeinstellungen. Ohne Nachlasskontakt müssen Angehörige nach dem Tod einen Antrag mit Sterbeurkunde einreichen – das dauert oft mehrere Wochen.

Was tun, wenn die verstorbene Person nichts geregelt hat?

Angehörige müssen sich dann mit jeder Plattform einzeln auseinandersetzen, meist mit Sterbeurkunde und Erbschein. Beginnen Sie mit den finanziell relevanten Konten – Bank, PayPal, Streaming-Abos –, um laufende Kosten zu stoppen. Anschließend kümmern Sie sich um E-Mail-Konten und soziale Netzwerke. In schwierigen Fällen kann ein Anwalt für IT- oder Erbrecht helfen.

Sind kommerzielle Anbieter für den digitalen Nachlass sinnvoll?

Es gibt Unternehmen, die im Auftrag der Angehörigen Konten aufspüren und auflösen. Verbraucherzentralen raten davon meist ab: Die Sicherheit solcher Anbieter ist schwer zu prüfen, und es ist nicht garantiert, dass das Unternehmen im Ernstfall noch besteht. Passwörter sollten Sie keinem Dritten zu Lebzeiten dauerhaft anvertrauen. Eine eigene Liste und eine Vertrauensperson sind in den meisten Fällen die bessere Lösung.

Wie oft sollte ich meine Checkliste aktualisieren?

Mindestens einmal pro Jahr – sinnvoll ist ein fester Termin, etwa rund um den Jahreswechsel. Aktualisieren Sie die Liste außerdem immer dann, wenn sich Passwörter ändern, neue Konten hinzukommen, alte Dienste eingestellt werden oder sich Ihre Vertrauensperson ändert. Eine veraltete Liste hilft im Ernstfall niemandem weiter.

Wir besprechen den digitalen Nachlass gerne als Teil einer durchdachten Bestattungsvorsorge mit Ihnen. Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir beantworten alle Fragen rund um Vorsorge, Vollmachten und Ablauf in Ruhe und ohne Druck.

Artikel von

Manuel Kaiser Gründer & Geschäftsführer

Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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