Wie ist Ihr Geld geschützt? Treuhand, Versicherung, eigenes Konto
Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag zahlen Sie Geld für eine Leistung, die unter Umständen erst Jahrzehnte später erbracht wird. Deshalb ist entscheidend, wie der Betrag bis dahin gesichert ist. Drei Modelle sind üblich – jedes mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Treuhandkonto
Die häufigste Variante: Sie zahlen das Geld auf ein Treuhandkonto ein, das von einer unabhängigen Treuhandgesellschaft verwaltet wird – etwa der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Der Betrag ist zweckgebunden, vor dem Zugriff Dritter geschützt und auch bei einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens sicher.
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird. Sie eignet sich für monatliche Beiträge, kann aber – je nach Vertrag und Eintrittsalter – langfristig teurer werden, als am Ende ausgezahlt wird.
Eigenes Sparkonto
Sie legen den Betrag selbst zurück, idealerweise auf einem zweckgebundenen Konto. Diese Variante ist flexibel, aber nur dann sinnvoll, wenn das Konto eindeutig der Bestattungsvorsorge gewidmet ist – sonst zählt es im Erbfall zum freien Vermögen.
Bestattungsvorsorgevertrag und Sozialhilfe: Was beim Schonvermögen gilt
Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, muss grundsätzlich erst sein Vermögen einsetzen, bevor er Leistungen erhält. Ein angemessener Bestattungsvorsorgevertrag bleibt davon ausgenommen, wenn er zweckgebunden ist und der Betrag in einem realistischen Rahmen liegt.
Seit Januar 2023 liegt der allgemeine Freibetrag beim Schonvermögen bei 10.000 Euro (§ 90 SGB XII). Darüber hinaus erkennen Sozialgerichte einen angemessenen Bestattungsvorsorgebetrag in der Regel zwischen 3.000 und 11.000 Euro als geschützt an – abhängig von Region und konkretem Bedarf. Die gesetzliche Grundlage finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Wichtig ist die Zweckbindung: Der Betrag muss erkennbar für die Bestattung reserviert und vom übrigen Vermögen getrennt sein. Wer hier unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen – pauschale Empfehlungen wären unseriös.
Bestattungsvorsorgevertrag ändern oder kündigen – was ist möglich?
Ihre Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern. Ein guter Bestattungsvorsorgevertrag lässt das zu – ohne komplizierte Formalitäten.
Vertrag anpassen
Die Inhalte des Vertrags – Bestattungsart, Beisetzungsort, Gestaltung der Trauerfeier – können Sie in der Regel jederzeit ändern. Üblich ist eine schriftliche Ergänzung zum bestehenden Vertrag. Steigt die gewünschte Leistung im Preis, sollten Sie die hinterlegte Summe entsprechend erhöhen.
Vertrag kündigen
Bei einer Treuhandlösung können Sie den Vertrag in der Regel kündigen und sich das eingezahlte Geld – abzüglich eventueller Bearbeitungsgebühren – zurückerstatten lassen. Bei einer Sterbegeldversicherung führt eine Kündigung meist zu einem Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen; daher lohnt sich der Schritt selten.
Fragen Sie vor Vertragsabschluss konkret nach den Kündigungsbedingungen und lassen Sie sich diese schriftlich aushändigen.
Todesfall im Ausland – was deckt der Vertrag?
Wenn Sie häufig reisen oder Ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten, sollten Sie prüfen, ob der Bestattungsvorsorgevertrag auch dann greift. Eine Überführung aus dem Ausland kann mehrere tausend Euro kosten – je nach Land, Entfernung und Bestattungsart sogar mehr.
Klären Sie deshalb, ob Überführungs- und Behördenkosten im Vertrag eingeschlossen sind oder ob ein zusätzlicher Auslandsschutz nötig ist. Eine Übersicht der Schritte nach einem Sterbefall im Ausland finden Sie in unserer Checkliste zum Todesfall im Ausland.
Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist Vertrauenssache. Achten Sie daher weniger auf den günstigsten Preis als auf Transparenz, Erfahrung und eine seriöse Absicherung Ihres Geldes.
- Mitgliedschaft im Verband unabhängiger Bestatter e. V. oder einem vergleichbaren Branchenverband
- Transparente Preisstruktur mit klaren Festpreisen statt offener Einzelposten
- Nachvollziehbare Absicherung – etwa über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
- Realistische Bewertungen und Erfahrungsberichte unabhängiger Plattformen
- Schriftliche Antworten auf Ihre Fragen – inklusive Kündigungs- und Anpassungsmöglichkeiten
Eine ausführliche Übersicht zur rechtlichen Seite finden Sie in unserem Ratgeber zu den deutschen Gesetzen und Vorschriften zu Bestattungsvorsorgeverträgen.
Bestattungsvorsorge bei Memovida – wie wir das handhaben
Wir gestalten Bestattungsvorsorge so, wie wir auch unsere Bestattungen führen: mit Festpreisen, individueller Begleitung und ohne Überraschungen. Sie wählen aus unseren transparenten Paketen oder stellen Ihre Wünsche individuell zusammen, wir hinterlegen die vereinbarte Summe sicher und Sie erhalten den Vertrag schriftlich.
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. und bundesweit erreichbar – persönlich, telefonisch und digital. Wer den Betrag nicht auf einmal hinterlegen möchte, kann unsere Ratenzahlung bis zu 36 Monate nutzen.
Mehr zu Ablauf, Leistungen und Möglichkeiten finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Bestattungsvorsorge bei Memovida.








