Halbwaisenrente: Höhe, Anspruch und Antrag verständlich erklärt

Von Katia Lübbert
June 5, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Stirbt ein Elternteil, haben Kinder Anspruch auf eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie beträgt 10 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils zuzüglich eines pauschalen Zuschlags. Im Durchschnitt lag die Halbwaisenrente 2024 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 233 Euro pro Monat.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer Anspruch auf die Halbwaisenrente hat, wie hoch sie ausfällt, wie lange sie gezahlt wird und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen.

Was ist die Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Kinder, die einen Elternteil verloren haben. Sie soll die finanzielle Lücke schließen, die durch den Tod von Mutter oder Vater entsteht.

Ist auch der zweite Elternteil verstorben, wird stattdessen eine Vollwaisenrente gezahlt. Die Höhe unterscheidet sich: Halbwaisen erhalten 10 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent der Versichertenrente.

Träger der Leistung ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. In Ausnahmefällen leistet ein berufsständisches Versorgungswerk.

Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?

Anspruchsberechtigt sind nicht nur leibliche Kinder. Auch adoptierte Kinder haben dieselben Rechte. Stief-, Pflege- und Enkelkinder sowie Geschwister erhalten die Halbwaisenrente, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Voraussetzung ist außerdem, dass der verstorbene Elternteil die fünfjährige Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Bei einem Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit entfällt diese Wartezeit.

Sind die Voraussetzungen gegeben, wird die Halbwaisenrente nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss in jedem Fall beantragt werden.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?

Die Höhe richtet sich nach dem Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils. Sie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Grundbetrag und einem pauschalen Zuschlag.

Der Grundbetrag beträgt 10 Prozent der Versichertenrente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Bezog der Elternteil bereits eine Altersrente, dient diese als Berechnungsbasis. Hinzu kommt ein Zuschlag nach § 78 SGB VI: Für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten werden 0,0833 Entgeltpunkte angesetzt und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt dieser bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt.

Im Durchschnitt lag die Halbwaisenrente 2024 bei 233 Euro pro Monat. Einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag gibt es nicht.

Beispielrechnung

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt das Prinzip: Hatte der verstorbene Vater einen Rentenanspruch von 1.200 Euro und 500 Monate Beitragszeit gesammelt, ergibt sich ein Grundbetrag von 120 Euro. Hinzu kommt der individuelle Zuschlag aus den rentenrechtlichen Zeiten. In der Praxis landet die monatliche Halbwaisenrente in diesem Beispiel bei rund 290 Euro.

Die genaue Höhe lässt sich vorab über den Waisenrenten-Rechner der Deutschen Rentenversicherung oder eine persönliche Rentenauskunft ermitteln.

Halbwaisenrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Halbwaisenrente beträgt in diesem Fall 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen, ausgezahlt in monatlichen Raten.

Bei mehreren Hinterbliebenenrenten — etwa Witwen- plus Halbwaisenrente — gilt eine Obergrenze: Zusammen dürfen sie höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ausmachen.

Abschläge bei frühem Tod des Elternteils

Stirbt der Elternteil vor dem 65. Lebensjahr, fällt ein Abschlag an. Er beträgt 10,8 Prozent, wenn der Tod vor dem 62. Lebensjahr eingetreten ist. Lag der Todeszeitpunkt zwischen dem 62. und 65. Geburtstag, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag.

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Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?

Grundsätzlich endet die Zahlung der Halbwaisenrente am Ende des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Eine Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich — längstens bis zum 27. Geburtstag.

Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert, studiert, einen Freiwilligendienst leistet (etwa ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst) oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten — etwa zwischen Abitur und Studienbeginn — darf eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten liegen. Zeiten von Wehr- oder Zivildienst werden auf das 27. Lebensjahr angerechnet und können die Bezugsdauer verlängern.

Halbwaisenrente beantragen: So gehen Sie vor

Die Halbwaisenrente wird nicht automatisch ausgezahlt — sie muss aktiv beantragt werden. Zuständig ist in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die jeweilige Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung Ansprechpartner.

Für den Antrag verwenden Sie das Formular R0610 (Antrag auf Hinterbliebenenrente für Waisen). Eine spätere Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus läuft über das Formular R0615. Beide Formulare stehen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereit.

Sie können den Antrag online über den eService der Deutschen Rentenversicherung stellen, persönlich in einer Beratungsstelle einreichen oder per Post versenden. Ab dem 15. Lebensjahr kann das Kind den Antrag selbst stellen — bis dahin übernimmt das eine erziehungsberechtigte Person oder ein Vormund.

Rückwirkende Zahlung und Fristen

Die Halbwaisenrente wird maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag länger aufschiebt, verliert den Anspruch auf die zurückliegende Zeit. Da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, lohnt es sich, den Antrag zeitnah nach dem Sterbefall vorzubereiten — sobald die wichtigsten Unterlagen vorliegen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag auf Halbwaisenrente benötigt die Deutsche Rentenversicherung mehrere Dokumente. In der Regel sind das:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Geburtsurkunde der Halbwaise
  • Personalausweis oder Reisepass der Halbwaise
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen — sofern vorhanden, auch die des Kindes
  • Versicherungsverlauf des Elternteils
  • Bei Waisen ab 18 Jahren: Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis und Nachweis zum Einkommen
  • Bei Wehr- oder Zivildienst: Dienstbescheinigung

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Mehr zum Ablauf, den Kosten und den benötigten Vorlagen finden Sie in unserem Ratgeber zum Beantragen der Sterbeurkunde.

Halbwaisenrente, Krankenversicherung und Steuer

Wer Halbwaisenrente bezieht, ist seit 2017 in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Bis zum 25. Lebensjahr bleibt die Versicherung beitragsfrei, solange sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet und kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielt.

Die Halbwaisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig und in der Anlage R der Einkommensteuererklärung anzugeben. Liegen die Gesamteinkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag — 2025 sind das 12.096 Euro pro Jahr —, fallen jedoch keine Einkommensteuern an. Erst wenn das Kind zusätzlich verdient und damit den Freibetrag überschreitet, wird die Halbwaisenrente steuerlich wirksam.

Für Hinterbliebene mit weiteren steuerlichen Fragen lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur Steuerklasse nach einem Todesfall.

Halbwaisenrente und andere Leistungen

Seit dem 1. Juli 2015 wird kein eigenes Einkommen mehr auf die Halbwaisenrente angerechnet. Verdient das Kind selbst Geld — etwa durch einen Nebenjob oder einen Werkstudentenvertrag —, hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Auch Kindergeld und BAföG werden nicht verrechnet.

Eine Ausnahme bildet der Unterhaltsvorschuss: Er und die Halbwaisenrente schließen einander aus. Wer Halbwaisenrente erhält, kann keinen Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt mehr bekommen — und umgekehrt.

Bürgergeld und andere bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen werden um die Halbwaisenrente gekürzt, da sie als anrechenbares Einkommen gelten.

Bei Memovida: Unterstützung bei den ersten Formalitäten

Im Trauerfall sind Anträge und Behördengänge oft das Letzte, woran Sie denken möchten. Als Bestattungsunternehmen begleiten wir Familien täglich durch die ersten Schritte nach einem Sterbefall — von der Beschaffung der Sterbeurkunde bis zur Frage, welche Behörden in welcher Reihenfolge informiert werden müssen.

Mehr zum strukturierten Ablauf finden Sie in unserer Übersicht Was ist bei einem Todesfall zu tun?. Wer schon zu Lebzeiten selbst vorsorgen möchte, findet alle Informationen zur Bestattungsvorsorge bei Memovida auf unserer Vorsorgeseite.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Halbwaisenrente

Was ist der Mindestbetrag der Halbwaisenrente?

Einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag gibt es nicht. Die Halbwaisenrente richtet sich nach dem Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils. Hatte dieser nur wenige Beitragsjahre, fällt auch die Rente entsprechend gering aus. Ohne ausreichende Wartezeit von fünf Jahren entsteht überhaupt kein Anspruch — es sei denn, der Tod war Folge eines Arbeitsunfalls.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente im Durchschnitt?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Halbwaisenrente 2024 bei 233 Euro pro Monat. Der individuelle Betrag kann deutlich darüber oder darunter liegen, da er von der Beitragshistorie des verstorbenen Elternteils abhängt.

Wie lange bekommt man Halbwaisenrente?

Die Halbwaisenrente wird grundsätzlich bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder einer Behinderung verlängert sich die Bezugsdauer auf Antrag — längstens bis zum 27. Lebensjahr.

Wo beantrage ich die Halbwaisenrente?

Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt — online über den eService, persönlich in einer Beratungsstelle oder schriftlich per Post. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, ist die zuständige Berufsgenossenschaft Ansprechpartner. Verwenden Sie das Formular R0610 für den Erstantrag und R0615 für eine spätere Verlängerung.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

Für den Antrag brauchen Sie unter anderem die Sterbeurkunde des Elternteils, die Geburtsurkunde der Halbwaise, einen Personalausweis und die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Bei Waisen ab 18 Jahren kommt ein Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst hinzu.

Bekomme ich die Halbwaisenrente rückwirkend?

Ja, allerdings nur für maximal zwölf Monate. Wird der Antrag später gestellt, geht der Anspruch für die zurückliegende Zeit verloren. Es lohnt sich also, die Antragstellung nicht zu lange aufzuschieben.

Wird die Halbwaisenrente auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Die Halbwaisenrente gilt als Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet. Eigene Einkünfte des Kindes, Kindergeld oder BAföG haben dagegen keinen Einfluss auf die Höhe der Halbwaisenrente selbst.

Muss ich die Halbwaisenrente versteuern?

Die Halbwaisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Liegen die Gesamteinkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr (Stand 2025), fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Anzugeben ist sie in der Anlage R der Einkommensteuererklärung.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bestattungshaus keine renten-, sozial- oder steuerrechtliche Beratung anbieten. Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder – bei steuerlichen Fragen – an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

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umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
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Reinhard W.

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