Waisenrente: Anspruch, Höhe und Antrag verständlich erklärt

Von Manuel Kaiser
June 5, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Waisenrente ist eine monatliche Leistung für hinterbliebene Kinder. Der Begriff fasst zwei Leistungen zu sammen: die Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil verstirbt, und die Vollwaisenrente, wenn beide Eltern nicht mehr leben. In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Halbwaisenrente 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils — jeweils zuzüglich eines pauschalen Zuschlags. Im Durchschnitt zahlte die Deutsche Rentenversicherung 2024 rund 233 Euro Halbwaisenrente und 455 Euro Vollwaisenrente pro Monat.

Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie sich die Höhe berechnet, wie lange die Rente gezahlt wird und wie Sie den Antrag stellen.

Was ist die Waisenrente?

Die Waisenrente ist ein Sammelbegriff für zwei Leistungen, die Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile erhalten können. Sie soll die finanzielle Lücke schließen, die durch den Verlust entsteht.

Träger ist in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. In Einzelfällen leistet ein berufsständisches Versorgungswerk.

Lebt ein Elternteil weiterhin, sprechen Renten- und Unfallversicherung von einer Halbwaisenrente. Ist auch der zweite Elternteil verstorben, handelt es sich um eine Vollwaisenrente. Den Sonderfall der Halbwaisenrente behandeln wir in einem eigenen Ratgeber zur Halbwaisenrente ausführlich. Dieser Ratgeber gibt den Gesamtüberblick und vertieft anschließend die Vollwaisenrente.

Wer hat Anspruch auf die Waisenrente?

Anspruchsberechtigt sind nicht nur leibliche Kinder. Auch adoptierte Kinder erhalten die Waisenrente unter den gleichen Voraussetzungen. Stief-, Pflege- und Enkelkinder sowie Geschwister sind ebenfalls berechtigt, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.

Zentrale Voraussetzung ist die fünfjährige Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Der verstorbene Elternteil muss diese Mindestversicherungszeit erfüllt oder bereits eine Rente bezogen haben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit entfällt die Wartezeit.

Wichtig zu wissen: Auch eine spätere Adoption oder Heirat des Kindes beendet den Rentenanspruch nicht. Die Waisenrente läuft unter den vorgesehenen Voraussetzungen weiter.

Halbwaisenrente und Vollwaisenrente im Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Leistungen zusammen.

Merkmal Halbwaisenrente Vollwaisenrente
Voraussetzung Ein Elternteil ist verstorben Beide Elternteile sind verstorben
Höhe (Rentenversicherung) 10 % der Versichertenrente + Zuschlag 20 % der Versichertenrente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch + Zuschlag
Höhe (Unfallversicherung) 20 % des Jahresarbeitsverdienstes 30 % des Jahresarbeitsverdienstes
Durchschnitt 2024 233 € pro Monat 455 € pro Monat
Bezugsdauer Bis 18, mit Ausbildung/Studium bis 27 Bis 18, mit Ausbildung/Studium bis 27
Antragsformular DRV R0610 R0610

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Wie hoch ist die Vollwaisenrente?

Die Vollwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Grundbetrag und einem pauschalen Zuschlag.

Der Grundbetrag beträgt 20 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch. Bezog dieser Elternteil bereits eine Altersrente, dient sie als Berechnungsbasis. Hatten beide Eltern in die Rentenversicherung eingezahlt, wird die Rente des zweiten Elternteils auf den Zuschlag angerechnet.

Der Zuschlag ist in § 78 SGB VI geregelt. Für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten werden 0,075 Entgeltpunkte angesetzt — etwas weniger als bei der Halbwaisenrente (dort sind es 0,0833). Multipliziert werden die Punkte mit dem aktuellen Rentenwert: Von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt dieser bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt.

Im Durchschnitt lag die Vollwaisenrente 2024 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 455 Euro pro Monat — also rund doppelt so hoch wie die Halbwaisenrente. Einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag gibt es nicht.

Vollwaisenrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Vollwaisenrente beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen, ausgezahlt in monatlichen Raten.

Hat das Kind Anspruch auf mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung — etwa weil beide Eltern bei einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit verstorben sind —, wird nur die höhere Rente gezahlt.

Bei mehreren Hinterbliebenenrenten — beispielsweise Witwen- plus Waisenrenten — gilt zudem eine Obergrenze: Zusammen dürfen sie höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ausmachen.

Abschläge bei frühem Tod des Elternteils

Stirbt der Elternteil vor dem 65. Lebensjahr, mindert ein Abschlag die Waisenrente. Er beträgt 10,8 Prozent, wenn der Tod vor dem 62. Lebensjahr eingetreten ist. Lag der Todeszeitpunkt zwischen dem 62. und 65. Geburtstag, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag an.

Hatte der verstorbene Elternteil die Wartezeit von 40 Jahren erfüllt, gibt es bereits ab dem 63. Geburtstag eine abschlagsfreie Waisenrente.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich endet die Zahlung am Ende des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Eine Verlängerung ist möglich — längstens bis zum 27. Geburtstag.

Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert, studiert (mehr als 20 Wochenstunden), einen Freiwilligendienst leistet (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten — etwa zwischen Abitur und Studienbeginn — darf eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten liegen. Zeiten von Wehr- oder Zivildienst werden auf das 27. Lebensjahr angerechnet.

Waisenrente beantragen: So gehen Sie vor

Die Waisenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss aktiv beantragt werden. Zuständig ist in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ansprechpartner — sie prüft den Anspruch in vielen Fällen von sich aus.

Für den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung verwenden Sie das Formular R0610 (Antrag auf Hinterbliebenenrente für Waisen). Eine spätere Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus läuft über das Formular R0615. Beide Formulare stehen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereit.

Sie können den Antrag online über den eService der DRV stellen, persönlich in einer Beratungsstelle einreichen oder per Post versenden. Ab dem 15. Lebensjahr kann das Kind den Antrag selbst stellen. Bei jüngeren Waisen übernimmt das eine erziehungsberechtigte Person oder ein Vormund — bei Vollwaisen häufig der vom Familiengericht bestellte Vormund.

Rückwirkende Zahlung und Fristen

Die Waisenrente wird maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag länger aufschiebt, verliert den Anspruch für die zurückliegende Zeit. Bei der Unfallversicherung beginnt die Waisenrente bereits mit dem Todestag. Hat der verstorbene Elternteil schon eine eigene Rente bezogen, beginnt die Zahlung der Waisenrente aus der Rentenversicherung frühestens mit dem Monat nach dem Sterbemonat.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Für den Antrag auf Waisenrente benötigt die Deutsche Rentenversicherung mehrere Dokumente. In der Regel sind das:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils — bei Vollwaisen die Sterbeurkunden beider Eltern
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Personalausweis oder Reisepass der Waise
  • Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen — sofern vorhanden, auch die des Kindes
  • Versicherungsverlauf des Elternteils
  • Bei Waisen ab 18 Jahren: Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
  • Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis und Nachweis zum Einkommen
  • Bei Wehr- oder Zivildienst: Dienstbescheinigung
  • Bei Vollwaisen: ggf. Bestellungsurkunde des Vormunds oder Pflegers

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Den Ablauf, die Kosten und die benötigten Unterlagen erklärt unser Ratgeber zum Beantragen der Sterbeurkunde.

Sonderfall: Waisenbeihilfe der Unfallversicherung

Vollwaisen, die keinen Anspruch auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, können in bestimmten Fällen eine einmalige Waisenbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt eine Verletztenrente von mindestens 50 Prozent der Vollrente bezog (Schwerverletzter), die Waise mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebte und überwiegend von ihm unterhalten wurde — und dass kein Anspruch auf eine reguläre Waisenrente der Unfallversicherung besteht.

Die Waisenbeihilfe beträgt 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen und wird einmalig ausgezahlt. Gibt es mehrere Vollwaisen, wird die Beihilfe gleichmäßig verteilt.

Waisenrente, Krankenversicherung und Steuer

Wer eine Waisenrente bezieht, ist seit 2017 in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Bis zum 25. Lebensjahr bleibt die Versicherung beitragsfrei, solange sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet und kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielt. Die Pflichtversicherung in der Rentner-Krankenversicherung geht im Studium der studentischen Krankenversicherung vor.

Die Waisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig und in der Anlage R der Einkommensteuererklärung des Kindes anzugeben — nicht des hinterbliebenen Elternteils oder Vormunds. Liegen die Gesamteinkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro pro Jahr (Stand 2025), fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Bei Vollwaisen mit höheren Renteneinkünften kann der Freibetrag schneller überschritten werden.

Anrechnung auf andere Leistungen

Seit dem 1. Juli 2015 wird kein eigenes Einkommen mehr auf die Waisenrente angerechnet. Verdient das Kind selbst Geld — etwa durch einen Nebenjob, einen Werkstudentenvertrag oder einen Ausbildungslohn —, hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Auch Kindergeld und BAföG werden nicht verrechnet.

Bezieht das Kind sowohl eine Waisenrente aus der Rentenversicherung als auch aus der Unfallversicherung, wird die Rente der Unfallversicherung auf die der Rentenversicherung angerechnet. Die DRV-Waisenrente kann dadurch gekürzt werden oder ganz entfallen.

Eine weitere Ausnahme bildet der Unterhaltsvorschuss: Er und die Waisenrente schließen einander aus. Bürgergeld und andere bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen werden zudem um die Waisenrente gekürzt, da diese als anrechenbares Einkommen gilt.

Bei Memovida: Begleitung bei den ersten Formalitäten

Im Trauerfall sind Behördengänge und Anträge oft das Letzte, woran Sie denken möchten. Besonders nach dem Tod beider Eltern stehen Hinterbliebene vor einer Vielzahl von Formalitäten — von der Sterbeurkunde über die Erbschaftsabwicklung bis zu Vormundschaftsfragen.

Als Bestattungsunternehmen begleiten wir Familien durch die ersten Schritte nach einem Sterbefall. Unsere Übersicht Was ist bei einem Todesfall zu tun? zeigt, in welcher Reihenfolge die wichtigsten Wege zu erledigen sind. Wer schon zu Lebzeiten selbst Vorsorge treffen möchte — auch zum Schutz minderjähriger Kinder —, findet alle Informationen zur Bestattungsvorsorge bei Memovida auf unserer Vorsorgeseite.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Waisenrente

Was ist der Unterschied zwischen Halbwaisen- und Vollwaisenrente?

Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn ein Elternteil verstorben ist. Sie beträgt 10 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Vollwaisenrente erhalten Kinder, deren beide Eltern verstorben sind. Sie beträgt 20 Prozent der Versichertenrente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch. In beiden Fällen kommt ein pauschaler Zuschlag hinzu.

Wie hoch ist die Vollwaisenrente im Durchschnitt?

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Vollwaisenrente 2024 bei 455 Euro pro Monat. Die Halbwaisenrente betrug im selben Jahr im Schnitt 233 Euro pro Monat. Der individuelle Betrag hängt von der Beitragshistorie des verstorbenen Elternteils ab.

Wie lange bekommt man Waisenrente?

Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder einer Behinderung verlängert sich die Bezugsdauer auf Antrag bis längstens zum 27. Lebensjahr.

Wo beantrage ich die Waisenrente?

Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt — online über den eService, persönlich in einer Beratungsstelle oder schriftlich per Post. Verwenden Sie das Formular R0610 für den Erstantrag und R0615 für eine spätere Verlängerung. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ansprechpartner.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für den Antrag brauchen Sie die Sterbeurkunde des Elternteils (bei Vollwaisen beider Eltern), die Geburtsurkunde der Waise, einen Personalausweis und die Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen. Bei Waisen ab 18 Jahren kommt ein Nachweis über Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst hinzu.

Bekomme ich die Waisenrente rückwirkend?

Ja, allerdings nur für maximal zwölf Monate. Wird der Antrag später gestellt, geht der Anspruch für die zurückliegende Zeit verloren. Bei der Unfallversicherung beginnt die Zahlung bereits mit dem Todestag.

Wird die Waisenrente auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja. Die Waisenrente gilt als Einkommen und wird auf das Bürgergeld angerechnet. Eigene Einkünfte des Kindes, Kindergeld oder BAföG haben dagegen keinen Einfluss auf die Höhe der Waisenrente selbst.

Muss ich die Waisenrente versteuern?

Die Waisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig und in der Anlage R der Einkommensteuererklärung des Kindes anzugeben. Liegen die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro pro Jahr), fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Besonders bei Vollwaisen kann der Freibetrag durch die höhere Rente schneller überschritten werden.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bestattungshaus keine renten-, sozial- oder steuerrechtliche Beratung anbieten. Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, die zuständige Berufsgenossenschaft oder – bei steuerlichen Fragen – an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Artikel von

Manuel Kaiser Gründer & Geschäftsführer

Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
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deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

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