Wie hoch ist die Vollwaisenrente?
Die Vollwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Grundbetrag und einem pauschalen Zuschlag.
Der Grundbetrag beträgt 20 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch. Bezog dieser Elternteil bereits eine Altersrente, dient sie als Berechnungsbasis. Hatten beide Eltern in die Rentenversicherung eingezahlt, wird die Rente des zweiten Elternteils auf den Zuschlag angerechnet.
Der Zuschlag ist in § 78 SGB VI geregelt. Für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten werden 0,075 Entgeltpunkte angesetzt — etwas weniger als bei der Halbwaisenrente (dort sind es 0,0833). Multipliziert werden die Punkte mit dem aktuellen Rentenwert: Von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt dieser bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt.
Im Durchschnitt lag die Vollwaisenrente 2024 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 455 Euro pro Monat — also rund doppelt so hoch wie die Halbwaisenrente. Einen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag gibt es nicht.
Vollwaisenrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Vollwaisenrente beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen, ausgezahlt in monatlichen Raten.
Hat das Kind Anspruch auf mehrere Waisenrenten aus der Unfallversicherung — etwa weil beide Eltern bei einem Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit verstorben sind —, wird nur die höhere Rente gezahlt.
Bei mehreren Hinterbliebenenrenten — beispielsweise Witwen- plus Waisenrenten — gilt zudem eine Obergrenze: Zusammen dürfen sie höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ausmachen.
Abschläge bei frühem Tod des Elternteils
Stirbt der Elternteil vor dem 65. Lebensjahr, mindert ein Abschlag die Waisenrente. Er beträgt 10,8 Prozent, wenn der Tod vor dem 62. Lebensjahr eingetreten ist. Lag der Todeszeitpunkt zwischen dem 62. und 65. Geburtstag, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag an.
Hatte der verstorbene Elternteil die Wartezeit von 40 Jahren erfüllt, gibt es bereits ab dem 63. Geburtstag eine abschlagsfreie Waisenrente.
Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?
Grundsätzlich endet die Zahlung am Ende des Monats, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Eine Verlängerung ist möglich — längstens bis zum 27. Geburtstag.
Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert, studiert (mehr als 20 Wochenstunden), einen Freiwilligendienst leistet (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst) oder aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten — etwa zwischen Abitur und Studienbeginn — darf eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten liegen. Zeiten von Wehr- oder Zivildienst werden auf das 27. Lebensjahr angerechnet.
Waisenrente beantragen: So gehen Sie vor
Die Waisenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss aktiv beantragt werden. Zuständig ist in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ansprechpartner — sie prüft den Anspruch in vielen Fällen von sich aus.
Für den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung verwenden Sie das Formular R0610 (Antrag auf Hinterbliebenenrente für Waisen). Eine spätere Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus läuft über das Formular R0615. Beide Formulare stehen auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereit.
Sie können den Antrag online über den eService der DRV stellen, persönlich in einer Beratungsstelle einreichen oder per Post versenden. Ab dem 15. Lebensjahr kann das Kind den Antrag selbst stellen. Bei jüngeren Waisen übernimmt das eine erziehungsberechtigte Person oder ein Vormund — bei Vollwaisen häufig der vom Familiengericht bestellte Vormund.
Rückwirkende Zahlung und Fristen
Die Waisenrente wird maximal zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag länger aufschiebt, verliert den Anspruch für die zurückliegende Zeit. Bei der Unfallversicherung beginnt die Waisenrente bereits mit dem Todestag. Hat der verstorbene Elternteil schon eine eigene Rente bezogen, beginnt die Zahlung der Waisenrente aus der Rentenversicherung frühestens mit dem Monat nach dem Sterbemonat.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
Für den Antrag auf Waisenrente benötigt die Deutsche Rentenversicherung mehrere Dokumente. In der Regel sind das:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils — bei Vollwaisen die Sterbeurkunden beider Eltern
- Geburtsurkunde der Waise
- Personalausweis oder Reisepass der Waise
- Rentenversicherungsnummer des Verstorbenen — sofern vorhanden, auch die des Kindes
- Versicherungsverlauf des Elternteils
- Bei Waisen ab 18 Jahren: Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
- Bei Behinderung: Schwerbehindertenausweis und Nachweis zum Einkommen
- Bei Wehr- oder Zivildienst: Dienstbescheinigung
- Bei Vollwaisen: ggf. Bestellungsurkunde des Vormunds oder Pflegers
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Den Ablauf, die Kosten und die benötigten Unterlagen erklärt unser Ratgeber zum Beantragen der Sterbeurkunde.
Sonderfall: Waisenbeihilfe der Unfallversicherung
Vollwaisen, die keinen Anspruch auf eine Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben, können in bestimmten Fällen eine einmalige Waisenbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt eine Verletztenrente von mindestens 50 Prozent der Vollrente bezog (Schwerverletzter), die Waise mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebte und überwiegend von ihm unterhalten wurde — und dass kein Anspruch auf eine reguläre Waisenrente der Unfallversicherung besteht.
Die Waisenbeihilfe beträgt 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen und wird einmalig ausgezahlt. Gibt es mehrere Vollwaisen, wird die Beihilfe gleichmäßig verteilt.
Waisenrente, Krankenversicherung und Steuer
Wer eine Waisenrente bezieht, ist seit 2017 in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Bis zum 25. Lebensjahr bleibt die Versicherung beitragsfrei, solange sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet und kein nennenswertes eigenes Einkommen erzielt. Die Pflichtversicherung in der Rentner-Krankenversicherung geht im Studium der studentischen Krankenversicherung vor.
Die Waisenrente ist grundsätzlich steuerpflichtig und in der Anlage R der Einkommensteuererklärung des Kindes anzugeben — nicht des hinterbliebenen Elternteils oder Vormunds. Liegen die Gesamteinkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro pro Jahr (Stand 2025), fällt jedoch keine Einkommensteuer an. Bei Vollwaisen mit höheren Renteneinkünften kann der Freibetrag schneller überschritten werden.
Anrechnung auf andere Leistungen
Seit dem 1. Juli 2015 wird kein eigenes Einkommen mehr auf die Waisenrente angerechnet. Verdient das Kind selbst Geld — etwa durch einen Nebenjob, einen Werkstudentenvertrag oder einen Ausbildungslohn —, hat das keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Auch Kindergeld und BAföG werden nicht verrechnet.
Bezieht das Kind sowohl eine Waisenrente aus der Rentenversicherung als auch aus der Unfallversicherung, wird die Rente der Unfallversicherung auf die der Rentenversicherung angerechnet. Die DRV-Waisenrente kann dadurch gekürzt werden oder ganz entfallen.
Eine weitere Ausnahme bildet der Unterhaltsvorschuss: Er und die Waisenrente schließen einander aus. Bürgergeld und andere bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen werden zudem um die Waisenrente gekürzt, da diese als anrechenbares Einkommen gilt.
Bei Memovida: Begleitung bei den ersten Formalitäten
Im Trauerfall sind Behördengänge und Anträge oft das Letzte, woran Sie denken möchten. Besonders nach dem Tod beider Eltern stehen Hinterbliebene vor einer Vielzahl von Formalitäten — von der Sterbeurkunde über die Erbschaftsabwicklung bis zu Vormundschaftsfragen.
Als Bestattungsunternehmen begleiten wir Familien durch die ersten Schritte nach einem Sterbefall. Unsere Übersicht Was ist bei einem Todesfall zu tun? zeigt, in welcher Reihenfolge die wichtigsten Wege zu erledigen sind. Wer schon zu Lebzeiten selbst Vorsorge treffen möchte — auch zum Schutz minderjähriger Kinder —, findet alle Informationen zur Bestattungsvorsorge bei Memovida auf unserer Vorsorgeseite.








