Wie hoch ist die Zahlung im Sterbevierteljahr?
Die Höhe entspricht dem Dreifachen der Bruttomonatsrente, die die verstorbene Person zuletzt bezogen hat. War der Verstorbene zum Todeszeitpunkt noch nicht Rentner, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde gelegt, auf die er Anspruch gehabt hätte.
Bei einer Standardrente von rund 1.800 Euro ergibt sich also ein Bruttobetrag von etwa 5.400 Euro – ausgezahlt als einmaliger Vorschuss. Eigenes Einkommen oder eine eigene Rente der hinterbliebenen Person werden in dieser Zeit nicht angerechnet.
Ab dem vierten Monat nach dem Sterbemonat wird die Hinterbliebenenrente neu berechnet. Einkommen oberhalb der Freibeträge wird dann anteilig angerechnet, sodass sich die monatliche Auszahlung in der Regel deutlich reduziert.
Sterbevierteljahr beantragen: So gehen Sie vor
Der Vorschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Es bedarf eines Antrags – und der Weg unterscheidet sich danach, ob die verstorbene Person bereits Rente bezogen hat oder nicht.
Wenn die verstorbene Person bereits Rentner war
In diesem Fall ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Der Antrag auf Vorschusszahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden – sonst kann der Vorschuss nicht mehr über die Deutsche Post ausgezahlt werden.
Für den Antrag benötigen Sie das Formular vom Renten Service, eine Sterbeurkunde und einen gültigen Ausweis. Das Formular liegt in jeder Postfiliale aus und steht auf der Website des Renten Service auch zum Download bereit. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Tage; der Vorschuss wird als Einmalbetrag überwiesen.
Wichtig: Der Antrag auf Vorschuss gilt zwar als formloser Rentenantrag, ersetzt aber nicht den späteren Antrag auf laufende Hinterbliebenenrente. Diesen müssen Sie separat bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.
Wenn die verstorbene Person noch keine Rente bezog
War die verstorbene Person noch berufstätig oder erwerbsgemindert ohne laufende Rentenzahlung, ist der Renten Service der Deutschen Post nicht zuständig. Sie stellen den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Zahlung erfolgt dann nicht als Sofort-Vorschuss, sondern im Rahmen der bewilligten Witwen- oder Witwerrente – die ersten drei Monate werden dabei in voller Höhe der Versichertenrente festgesetzt. Es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis die erste Auszahlung erfolgt.
Sterbevierteljahr und Bestattungskosten: Was Sie realistisch erwarten können
Viele Hinterbliebene hoffen, mit diesem Vorschuss die Bestattung zu finanzieren. Das funktioniert in vielen Fällen – nur eben mit zwei Einschränkungen, die Sie kennen sollten.
Erstens: Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Eingang des Antrags und der Sterbeurkunde. Da die Sterbeurkunde meist ein bis zwei Wochen nach dem Sterbefall vorliegt, treffen die Bestattungsrechnungen oft vor der Vorschusszahlung ein. Wir bei Memovida arbeiten deshalb mit transparenten Festpreisen für die Bestattung und bieten auf Wunsch eine Ratenzahlung über bis zu 36 Monate – damit der Zeitversatz keine Belastung wird.
Zweitens: Eine durchschnittliche Bestattung in Deutschland kostet rund 6.000 bis 7.000 Euro, je nach Bestattungsart, Region und Wünschen. Bei einer Standardrente reicht die Vorschusszahlung für eine einfache Bestattung – nicht aber automatisch für aufwändige Trauerfeiern, hochwertige Särge oder besondere Grabgestaltung. Mehr dazu, wer die Bestattungskosten letztlich trägt, erläutern wir in einem separaten Ratgeber.
Wer planen möchte, ohne Angehörige finanziell zu belasten, kann das auch zu Lebzeiten regeln. Unsere Bestattungsvorsorge bei Memovida entlastet Hinterbliebene organisatorisch und finanziell – ohne Versicherungsprodukt im Hintergrund.
Wann kein Anspruch besteht
Es gibt Konstellationen, in denen die Leistung nicht greift – oft auch dann, wenn die Voraussetzungen auf den ersten Blick erfüllt scheinen. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind:
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hat weniger als ein Jahr bestanden, ohne erkennbare Ausnahme.
- Die verstorbene Person war nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, etwa als Beamtin oder Selbstständige ohne freiwillige Beiträge.
- Es handelt sich um eine Geschiedenen-Witwenrente nach altem Recht (Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden) – hier entfällt der Anspruch.
- Der Antrag wurde später als 30 Tage nach dem Sterbefall gestellt – dann ist nur noch der reguläre Weg über die Rentenversicherung möglich, ohne Sofortauszahlung.
- Der Vorschussbetrag liegt unter 50 Euro.
In allen diesen Fällen bleibt zu prüfen, ob andere Hinterbliebenenleistungen oder eine Sozialbestattung in Frage kommen.
Wie Memovida Sie bei den Formalitäten unterstützt
Nach einem Sterbefall müssen viele Anträge zeitnah gestellt werden – der Vorschuss aufs Sterbequartal ist nur einer davon. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beschaffung der Sterbeurkunde und übernehmen die Kommunikation mit Renten Service, Standesamt und weiteren Stellen.
Welche Formalitäten in welcher Reihenfolge anstehen, haben wir in unserem Leitfaden „Was tun bei einem Todesfall“ zusammengefasst. So behalten Sie den Überblick, ohne sich durch behördliche Vordrucke arbeiten zu müssen.
Wer darüber hinaus Fragen zur Steuerklasse als Witwe oder Witwer oder zum Erbschein hat, findet auf unserer Website weitere Ratgeber – mit klaren Antworten und ohne Werbesprache.








