Sterbevierteljahr: Was Hinterbliebene finanziell zusteht

Von Katia Lübbert
June 5, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Sterbevierteljahr ist ein Vorschuss der gesetzlichen Rentenversicherung an den hinterbliebenen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner. In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe weitergezahlt – ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Wer die 30-Tage-Frist nutzt, erhält die Summe als einmalige Vorschusszahlung über den Renten Service der Deutschen Post AG. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Zahlung ausfällt, wie der Antrag funktioniert und was das Sterbevierteljahr für die Bestattungskosten praktisch bedeutet.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr – manchmal auch Sterbequartal oder Sterbeüberbrückungszeit genannt – ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es umfasst den Zeitraum vom Tag nach dem Todesmonat bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach.

In dieser Zeit wird die volle Rente der verstorbenen Person an den hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner ausgezahlt. Erst ab dem vierten Monat reduziert sich die Hinterbliebenenrente auf 55 Prozent (große Witwen- oder Witwerrente), 60 Prozent bei langjährig Verheirateten oder 25 Prozent (kleine Witwen- oder Witwerrente).

Rechtlich ist diese Leistung nicht namentlich im Gesetz verankert. Es ergibt sich aus § 46 SGB VI in Verbindung mit § 67 und § 97 SGB VI – jenen Paragraphen, die regeln, dass das eigene Einkommen in diesem Zeitraum nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Wer hat Anspruch auf das Sterbevierteljahr?

Anspruch auf das Sterbevierteljahr haben ausschließlich verheiratete Hinterbliebene und überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente erfüllt sind.

Kinder, Stief- oder Pflegekinder sind von dieser Leistung ausgeschlossen. Für sie kommt unter Umständen eine Halbwaisen- oder Waisenrente in Frage, die jedoch eine eigenständige Leistung mit eigenen Regeln ist.

Auch nichteheliche Lebensgefährten erhalten den Vorschuss nicht – selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben. Wer in einer solchen Konstellation lebt, sollte sich frühzeitig mit anderen Formen der finanziellen Absicherung beschäftigen.

Voraussetzungen im Überblick

Damit Sie das Sterbevierteljahr in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die verstorbene Person war in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hat mindestens ein Jahr bestanden.
  • Sie als hinterbliebene Person haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Die verstorbene Person hat die allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt.
  • Der Vorschuss beträgt mindestens 50 Euro.
  • Die Rente wurde nicht an einen Sozialhilfeträger oder eine vergleichbare Institution weitergeleitet.

Eine Ausnahme von der Ein-Jahres-Frist gilt nur, wenn die Heirat nicht überwiegend zur Versorgung geschlossen wurde – etwa bei einem plötzlichen Unfalltod. Hier prüft die Rentenversicherung den Einzelfall.

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Wie hoch ist die Zahlung im Sterbevierteljahr?

Die Höhe entspricht dem Dreifachen der Bruttomonatsrente, die die verstorbene Person zuletzt bezogen hat. War der Verstorbene zum Todeszeitpunkt noch nicht Rentner, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde gelegt, auf die er Anspruch gehabt hätte.

Bei einer Standardrente von rund 1.800 Euro ergibt sich also ein Bruttobetrag von etwa 5.400 Euro – ausgezahlt als einmaliger Vorschuss. Eigenes Einkommen oder eine eigene Rente der hinterbliebenen Person werden in dieser Zeit nicht angerechnet.

Ab dem vierten Monat nach dem Sterbemonat wird die Hinterbliebenenrente neu berechnet. Einkommen oberhalb der Freibeträge wird dann anteilig angerechnet, sodass sich die monatliche Auszahlung in der Regel deutlich reduziert.

Sterbevierteljahr beantragen: So gehen Sie vor

Der Vorschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Es bedarf eines Antrags – und der Weg unterscheidet sich danach, ob die verstorbene Person bereits Rente bezogen hat oder nicht.

Wenn die verstorbene Person bereits Rentner war

In diesem Fall ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig. Der Antrag auf Vorschusszahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod gestellt werden – sonst kann der Vorschuss nicht mehr über die Deutsche Post ausgezahlt werden.

Für den Antrag benötigen Sie das Formular vom Renten Service, eine Sterbeurkunde und einen gültigen Ausweis. Das Formular liegt in jeder Postfiliale aus und steht auf der Website des Renten Service auch zum Download bereit. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Tage; der Vorschuss wird als Einmalbetrag überwiesen.

Wichtig: Der Antrag auf Vorschuss gilt zwar als formloser Rentenantrag, ersetzt aber nicht den späteren Antrag auf laufende Hinterbliebenenrente. Diesen müssen Sie separat bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Wenn die verstorbene Person noch keine Rente bezog

War die verstorbene Person noch berufstätig oder erwerbsgemindert ohne laufende Rentenzahlung, ist der Renten Service der Deutschen Post nicht zuständig. Sie stellen den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Zahlung erfolgt dann nicht als Sofort-Vorschuss, sondern im Rahmen der bewilligten Witwen- oder Witwerrente – die ersten drei Monate werden dabei in voller Höhe der Versichertenrente festgesetzt. Es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis die erste Auszahlung erfolgt.

Sterbevierteljahr und Bestattungskosten: Was Sie realistisch erwarten können

Viele Hinterbliebene hoffen, mit diesem Vorschuss die Bestattung zu finanzieren. Das funktioniert in vielen Fällen – nur eben mit zwei Einschränkungen, die Sie kennen sollten.

Erstens: Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Eingang des Antrags und der Sterbeurkunde. Da die Sterbeurkunde meist ein bis zwei Wochen nach dem Sterbefall vorliegt, treffen die Bestattungsrechnungen oft vor der Vorschusszahlung ein. Wir bei Memovida arbeiten deshalb mit transparenten Festpreisen für die Bestattung und bieten auf Wunsch eine Ratenzahlung über bis zu 36 Monate – damit der Zeitversatz keine Belastung wird.

Zweitens: Eine durchschnittliche Bestattung in Deutschland kostet rund 6.000 bis 7.000 Euro, je nach Bestattungsart, Region und Wünschen. Bei einer Standardrente reicht die Vorschusszahlung für eine einfache Bestattung – nicht aber automatisch für aufwändige Trauerfeiern, hochwertige Särge oder besondere Grabgestaltung. Mehr dazu, wer die Bestattungskosten letztlich trägt, erläutern wir in einem separaten Ratgeber.

Wer planen möchte, ohne Angehörige finanziell zu belasten, kann das auch zu Lebzeiten regeln. Unsere Bestattungsvorsorge bei Memovida entlastet Hinterbliebene organisatorisch und finanziell – ohne Versicherungsprodukt im Hintergrund.

Wann kein Anspruch besteht

Es gibt Konstellationen, in denen die Leistung nicht greift – oft auch dann, wenn die Voraussetzungen auf den ersten Blick erfüllt scheinen. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind:

  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hat weniger als ein Jahr bestanden, ohne erkennbare Ausnahme.
  • Die verstorbene Person war nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, etwa als Beamtin oder Selbstständige ohne freiwillige Beiträge.
  • Es handelt sich um eine Geschiedenen-Witwenrente nach altem Recht (Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden) – hier entfällt der Anspruch.
  • Der Antrag wurde später als 30 Tage nach dem Sterbefall gestellt – dann ist nur noch der reguläre Weg über die Rentenversicherung möglich, ohne Sofortauszahlung.
  • Der Vorschussbetrag liegt unter 50 Euro.

In allen diesen Fällen bleibt zu prüfen, ob andere Hinterbliebenenleistungen oder eine Sozialbestattung in Frage kommen.

Wie Memovida Sie bei den Formalitäten unterstützt

Nach einem Sterbefall müssen viele Anträge zeitnah gestellt werden – der Vorschuss aufs Sterbequartal ist nur einer davon. Wir kümmern uns auf Wunsch um die Beschaffung der Sterbeurkunde und übernehmen die Kommunikation mit Renten Service, Standesamt und weiteren Stellen.

Welche Formalitäten in welcher Reihenfolge anstehen, haben wir in unserem Leitfaden „Was tun bei einem Todesfall“ zusammengefasst. So behalten Sie den Überblick, ohne sich durch behördliche Vordrucke arbeiten zu müssen.

Wer darüber hinaus Fragen zur Steuerklasse als Witwe oder Witwer oder zum Erbschein hat, findet auf unserer Website weitere Ratgeber – mit klaren Antworten und ohne Werbesprache.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Sterbevierteljahr genau?

Das Sterbevierteljahr ist der Zeitraum von drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, in dem die volle Rente der verstorbenen Person an den hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartner ausgezahlt wird. Es ist als Überbrückung gedacht, bis die reguläre Hinterbliebenenrente in reduzierter Höhe einsetzt. Die Zahlung erfolgt einmalig als Vorschuss über den Renten Service der Deutschen Post.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Anspruch haben ausschließlich verheiratete Hinterbliebene und überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, und die verstorbene Person muss in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Kinder und nichteheliche Lebensgefährten sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Vorschusszahlung?

Die Höhe entspricht dem Dreifachen der Monatsbruttorente, die die verstorbene Person zuletzt bezogen hat. Bei einer Rente von 1.800 Euro ergibt sich ein Betrag von rund 5.400 Euro. Hatte die verstorbene Person noch keine Rente bezogen, wird die fiktive Rente wegen voller Erwerbsminderung zugrunde gelegt.

Muss das Sterbevierteljahr zurückgezahlt werden?

In der Regel nicht. Der gezahlte Vorschuss wird auf die spätere Witwen- oder Witwerrente angerechnet, gilt also als Vorauszahlung auf ohnehin bestehende Ansprüche. Eine Rückforderung erfolgt nur, wenn sich nachträglich herausstellt, dass tatsächlich kein Anspruch bestand.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Wenn der Antrag innerhalb der 30-Tage-Frist und vollständig beim Renten Service der Deutschen Post eingeht, erfolgt die Auszahlung meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen. War die verstorbene Person noch nicht in Rente, kann es deutlich länger dauern, da die Witwen- oder Witwerrente zunächst durch den Rentenversicherungsträger bewilligt werden muss.

Wird das Sterbevierteljahr auf die Witwenrente angerechnet?

Ja. Das Sterbevierteljahr ist rechtlich ein Vorschuss auf die laufende Hinterbliebenenrente. Sobald die reguläre Witwen- oder Witwerrente bewilligt ist, verrechnet die Rentenversicherung die bereits gezahlte Summe mit den ersten Monatsbeträgen.

Was passiert, wenn ich die 30-Tage-Frist versäume?

Wenn Sie den Antrag beim Renten Service später als 30 Tage nach dem Sterbefall stellen, gibt es keine Sofort-Vorschusszahlung mehr. Die höhere Rente für die ersten drei Monate erhalten Sie dann erst, sobald der Rentenversicherungsträger die Hinterbliebenenrente bewilligt hat. Der Anspruch selbst geht also nicht verloren – nur der zeitliche Vorteil.

Gibt es den Vorschuss auch bei nichtehelichen Partnern?

Nein. Die Leistung setzt eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Paare – auch nach langjährigem Zusammenleben – haben keinen Anspruch. In solchen Fällen sollte rechtzeitig über andere Formen der gegenseitigen Absicherung nachgedacht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bestattungshaus keine renten-, sozial- oder steuerrechtliche Beratung anbieten. Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder – bei steuerlichen Fragen – an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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