Witwen- und Witwerrente 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und neue Regeln

Von Manuel Kaiser
June 1, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer den Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin verliert, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente 2026 aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Witwenrente 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen — 60 Prozent im sogenannten alten Recht. Voraussetzung ist in der Regel eine Mindest-Ehedauer von einem Jahr und fünf Jahre Versicherungszeit der verstorbenen Person.

In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wie hoch und wie lange die Witwen- und Witwerrente gezahlt wird, was sich ab Juli 2026 ändert — und wie Sie die Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Was ist die Witwen- und Witwerrente?

Die Witwen- und Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie soll Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Ihr Ehegatte oder Ihre eingetragene Lebenspartnerin verstirbt.

Witwer und Witwen werden gleich behandelt. Auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben Anspruch auf die Hinterbliebenenrente — unter denselben Voraussetzungen wie Ehegatten.

Es gibt zwei Formen: die kleine und die große Witwen-/Witwerrente. Welche Sie erhalten, hängt vor allem von Ihrem Alter, einer eventuellen Erwerbsminderung und davon ab, ob Sie ein Kind erziehen.

Wer hat Anspruch auf die Witwen- und Witwerrente?

Für den Anspruch müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie waren mit der verstorbenen Person zum Todeszeitpunkt mindestens ein Jahr verheiratet oder verpartnert.
  • Die verstorbene Person hat die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
  • Sie sind nach dem Tod nicht wieder verheiratet.

Ist Ihr Ehegatte oder Ihre Partnerin durch einen Unfall ums Leben gekommen, entfällt die einjährige Mindest-Ehedauer. Auch die Fünf-Jahres-Wartezeit kann entfallen — zum Beispiel bei Tod durch einen Arbeitsunfall oder wenn die verstorbene Person bereits eine Rente bezog.

Geschiedene haben in der Regel keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Eine Ausnahme gilt nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde und Sie nach der Scheidung Unterhalt erhalten haben. In diesen Fällen kommt die seltenere Geschiedenenwitwenrente in Betracht.

Sobald die Sterbeurkunde vorliegt, können Sie den Antrag stellen — dazu mehr weiter unten.

Kleine und große Witwenrente: Die Unterschiede im Überblick

Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwei Varianten der Witwen- und Witwerrente. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Voraussetzungen und Höhen.

Merkmal Kleine Witwen-/Witwerrente Große Witwen-/Witwerrente
Voraussetzungen jünger als 47, nicht erwerbsgemindert, kein Kind in Erziehung Mindestalter erreicht, erwerbsgemindert ODER Kind unter 18 in Erziehung
Höhe (neues Recht) 25 % der Versichertenrente 55 % der Versichertenrente
Höhe (altes Recht) 25 % 60 %
Dauer (neues Recht) maximal 24 Monate bis Lebensende, sofern keine Wiederheirat
Dauer (altes Recht) unbegrenzt bis Lebensende

Das "alte Recht" gilt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. In allen anderen Fällen gilt das neue Recht.

Das Mindestalter für die große Witwenrente wird seit 2012 schrittweise angehoben. Im Jahr 2026 liegt es bei 46 Jahren und 6 Monaten und steigt jährlich um zwei Monate weiter — bis es 2029 die Marke von 47 Jahren erreicht.

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Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente 2026?

Die Höhe der Witwen- und Witwerrente 2026 hängt von der Rente ab, die die verstorbene Person bezogen hat oder bezogen hätte. Davon erhalten Sie als Hinterbliebener 25, 55 oder 60 Prozent — je nach Variante.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bezog Ihr Ehepartner eine gesetzliche Rente von 1.600 Euro brutto, ergibt sich daraus:

  • große Witwenrente (neues Recht): 55 % = 880 Euro brutto
  • große Witwenrente (altes Recht): 60 % = 960 Euro brutto
  • kleine Witwenrente: 25 % = 400 Euro brutto

Von diesem Brutto-Betrag werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Zusätzlich wird ein Teil Ihres eigenen Einkommens angerechnet — dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert voraussichtlich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das entspricht einer Rentenanpassung von rund 4,24 Prozent, die auch für die Hinterbliebenenrenten gilt.

Wie lange wird die Witwen-/Witwerrente gezahlt?

Die große Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich bis an das Lebensende gezahlt. Sie endet, wenn Sie wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Die kleine Witwen-/Witwerrente ist im neuen Recht auf maximal 24 Monate befristet. Im alten Recht — also bei Heirat vor 2002 und einem vor dem 2. Januar 1962 geborenen Ehepartner — wird sie zeitlich unbegrenzt gezahlt.

Bei einer Wiederheirat erhalten Sie eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresrenten der großen Witwenrente. Wird die neue Ehe später aufgehoben oder aufgelöst, lebt der ursprüngliche Anspruch wieder auf.

Das Sterbevierteljahr — die ersten drei Monate

In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten Sie die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr ist als finanzielle Übergangsphase gedacht.

Wichtig: Im Sterbevierteljahr wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Erst ab dem vierten Monat nach dem Tod gelten die regulären Freibeträge.

War die verstorbene Person noch nicht in Rente, beginnt der Anspruch auf Witwenrente bereits ab dem Todestag. Bezog sie bereits eine Rente, läuft im Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen weiter — die Hinterbliebenenrente startet im Monat danach.

Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen wird teilweise auf die Witwen- und Witwerrente angerechnet. Bis zum 30. Juni 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.076,86 Euro netto. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Angerechnet werden unter anderem:

  • Erwerbseinkommen aus Anstellung oder Selbstständigkeit
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld
  • gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Lebens- und Rentenversicherungen
  • Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen, Verkaufsgewinne

Erträge aus der Riester-Rente werden nicht angerechnet. Im "alten Recht" — also bei Heirat vor 2002 und einem vor dem 2.1.1962 geborenen Ehepartner — bleibt darüber hinaus das Vermögenseinkommen (etwa Zinsen, Mieteinnahmen) anrechnungsfrei.

Welche Posten Sie konkret in der Steuererklärung angeben müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Witwen und Witwer.

Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente ab Juli 2026?

Zum 1. Juli 2026 stehen mehrere Anpassungen an, die für Hinterbliebene wichtig sind:

  • Rentenanpassung +4,24 %: Die laufenden Witwen- und Witwerrenten steigen entsprechend der allgemeinen Rentenerhöhung.
  • Neuer Freibetrag: Der monatliche Freibetrag für die Einkommensanrechnung steigt voraussichtlich von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro.
  • Zusätzlicher Freibetrag pro Kind: Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag voraussichtlich um rund 238,11 Euro monatlich.
  • Anrechnungsregel bleibt: Wie bisher werden 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens auf die Rente angerechnet.

Ein Rechenbeispiel zum neuen Freibetrag: Bei einem anrechenbaren Netto-Einkommen von 1.500 Euro liegen Sie 377,47 Euro über dem voraussichtlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro. Davon werden 40 Prozent angerechnet — die Witwenrente wird also um rund 151 Euro pro Monat gekürzt.

Hinweis: Die genauen Werte für den 1. Juli 2026 sind zum Zeitpunkt dieses Ratgebers prognostisch. Die offizielle Festlegung erfolgt durch die jährliche Rentenwertbestimmungsverordnung. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Werte amtlich sind.

Witwen- und Witwerrente beantragen: Schritt für Schritt

Die Witwen- und Witwerrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sie aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen — online, schriftlich oder telefonisch.

Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:

  • Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung
  • Angaben zur Krankenversicherung der verstorbenen Person
  • Nachweise zu Ihrem aktuellen Brutto-Einkommen
  • letzter Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung

Der Antrag kann bis zu zwölf Monate rückwirkend wirken — danach beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Stellen Sie ihn deshalb möglichst zeitnah, sobald die wichtigsten Schritte im Sterbefall erledigt sind.

War die verstorbene Person noch nicht in Rente und Sie benötigen früh Mittel zum Lebensunterhalt, können Sie einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragen.

Bei Memovida — wir begleiten Hinterbliebene über den Sterbefall hinaus

Wir gestalten die Bestattung, die zu Ihren Angehörigen passt — und stehen Ihnen auch danach mit klaren Antworten zur Seite. Viele Hinterbliebene haben in den Wochen nach dem Todesfall mehrere Behördengänge gleichzeitig: Sterbeurkunde, Rente, Erbe, Bestattungskosten, Kündigung laufender Verträge.

Wir nehmen Ihnen die Bestattung selbst mit transparenten Festpreisen ab und erklären Ihnen zugleich, welche Schritte rund um die Witwenrente, den Nachlass und die laufenden Verträge zuerst dran sind.

Wenn Sie Ihre eigene Familie schon zu Lebzeiten absichern möchten, lohnt sich ein Blick in unsere Bestattungsvorsorge und die finanzielle Absicherung. Beide ersetzen keine Lebensversicherung, nehmen Ihren Angehörigen aber spürbar Druck.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Witwen- und Witwerrente

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (60 Prozent im alten Recht). Die kleine Witwenrente liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommt die Einkommensanrechnung — Ihr eigenes Einkommen wird oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet. Ab Juli 2026 steigt der Freibetrag voraussichtlich auf 1.122,53 Euro im Monat.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Die große Witwenrente wird grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt, solange Sie nicht wieder heiraten. Die kleine Witwenrente ist im neuen Recht auf 24 Monate begrenzt. Im alten Recht — Heirat vor 2002 und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren — wird sie zeitlich unbegrenzt gezahlt.

Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen?

Mindestens ein Jahr Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Todeszeitpunkt. Stirbt der Ehegatte oder die Partnerin durch einen Unfall, entfällt diese Mindestdauer. Ohne diese Voraussetzung geht die Rentenversicherung in der Regel von einer sogenannten Versorgungsehe aus — der Anspruch besteht dann nicht.

Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?

Mit dem Folgemonat der Wiederheirat endet die Witwen- oder Witwerrente. Sie erhalten dafür eine einmalige Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten der großen Witwenrente. Wird die neue Ehe später aufgehoben oder geschieden, kann der ursprüngliche Anspruch wieder aufleben.

Was ändert sich bei der Witwenrente ab Juli 2026?

Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten voraussichtlich um 4,24 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich der Freibetrag für die Einkommensanrechnung von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro pro Monat, plus rund 238,11 Euro pro waisenrentenberechtigtem Kind. Die Anrechnungsquote von 40 Prozent bleibt unverändert.

Wie beantrage ich die Witwen- oder Witwerrente?

Sie stellen den Antrag aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung — online, schriftlich oder telefonisch. Benötigt werden unter anderem Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ausweis, Steuer-ID, Krankenkasseninformationen und Angaben zu Ihrem eigenen Einkommen. Der Antrag wirkt bis zu zwölf Monate rückwirkend.

Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?

Angerechnet werden Erwerbseinkommen, Arbeitslosen- und Krankengeld, gesetzliche und betriebliche Renten, private Lebens- und Rentenversicherungen, Miet- und Pachteinnahmen sowie Elterngeld. Erträge aus der Riester-Rente werden nicht angerechnet. Im alten Recht bleibt zusätzlich das Vermögenseinkommen (etwa Zinsen) anrechnungsfrei.

Sie planen einen Sterbefall oder haben gerade einen Verlust zu bewältigen? Sie können sich unverbindlich ein Angebot erstellen lassen oder direkt anrufen unter 030 75436955. Wir besprechen mit Ihnen alle nächsten Schritte rund um die Bestattung — und sagen Ihnen klar, was Sie selbst regeln können und wofür Sie professionelle Hilfe brauchen.

Artikel von

Manuel Kaiser Gründer & Geschäftsführer

Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

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Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
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deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
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Alles liebe für Sie.
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Ursula Z.

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Reinhard W.

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