Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente 2026?
Die Höhe der Witwen- und Witwerrente 2026 hängt von der Rente ab, die die verstorbene Person bezogen hat oder bezogen hätte. Davon erhalten Sie als Hinterbliebener 25, 55 oder 60 Prozent — je nach Variante.
Ein vereinfachtes Beispiel: Bezog Ihr Ehepartner eine gesetzliche Rente von 1.600 Euro brutto, ergibt sich daraus:
- große Witwenrente (neues Recht): 55 % = 880 Euro brutto
- große Witwenrente (altes Recht): 60 % = 960 Euro brutto
- kleine Witwenrente: 25 % = 400 Euro brutto
Von diesem Brutto-Betrag werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Zusätzlich wird ein Teil Ihres eigenen Einkommens angerechnet — dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Zum 1. Juli 2026 steigt der aktuelle Rentenwert voraussichtlich von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das entspricht einer Rentenanpassung von rund 4,24 Prozent, die auch für die Hinterbliebenenrenten gilt.
Wie lange wird die Witwen-/Witwerrente gezahlt?
Die große Witwen-/Witwerrente wird grundsätzlich bis an das Lebensende gezahlt. Sie endet, wenn Sie wieder heiraten oder eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Die kleine Witwen-/Witwerrente ist im neuen Recht auf maximal 24 Monate befristet. Im alten Recht — also bei Heirat vor 2002 und einem vor dem 2. Januar 1962 geborenen Ehepartner — wird sie zeitlich unbegrenzt gezahlt.
Bei einer Wiederheirat erhalten Sie eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresrenten der großen Witwenrente. Wird die neue Ehe später aufgehoben oder aufgelöst, lebt der ursprüngliche Anspruch wieder auf.
Das Sterbevierteljahr — die ersten drei Monate
In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten Sie die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr ist als finanzielle Übergangsphase gedacht.
Wichtig: Im Sterbevierteljahr wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet. Erst ab dem vierten Monat nach dem Tod gelten die regulären Freibeträge.
War die verstorbene Person noch nicht in Rente, beginnt der Anspruch auf Witwenrente bereits ab dem Todestag. Bezog sie bereits eine Rente, läuft im Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen weiter — die Hinterbliebenenrente startet im Monat danach.
Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen wird teilweise auf die Witwen- und Witwerrente angerechnet. Bis zum 30. Juni 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.076,86 Euro netto. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Angerechnet werden unter anderem:
- Erwerbseinkommen aus Anstellung oder Selbstständigkeit
- Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld
- gesetzliche Renten, Betriebsrenten, private Lebens- und Rentenversicherungen
- Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen, Verkaufsgewinne
Erträge aus der Riester-Rente werden nicht angerechnet. Im "alten Recht" — also bei Heirat vor 2002 und einem vor dem 2.1.1962 geborenen Ehepartner — bleibt darüber hinaus das Vermögenseinkommen (etwa Zinsen, Mieteinnahmen) anrechnungsfrei.
Welche Posten Sie konkret in der Steuererklärung angeben müssen, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Witwen und Witwer.
Was ändert sich bei der Witwen- und Witwerrente ab Juli 2026?
Zum 1. Juli 2026 stehen mehrere Anpassungen an, die für Hinterbliebene wichtig sind:
- Rentenanpassung +4,24 %: Die laufenden Witwen- und Witwerrenten steigen entsprechend der allgemeinen Rentenerhöhung.
- Neuer Freibetrag: Der monatliche Freibetrag für die Einkommensanrechnung steigt voraussichtlich von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro.
- Zusätzlicher Freibetrag pro Kind: Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag voraussichtlich um rund 238,11 Euro monatlich.
- Anrechnungsregel bleibt: Wie bisher werden 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens auf die Rente angerechnet.
Ein Rechenbeispiel zum neuen Freibetrag: Bei einem anrechenbaren Netto-Einkommen von 1.500 Euro liegen Sie 377,47 Euro über dem voraussichtlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro. Davon werden 40 Prozent angerechnet — die Witwenrente wird also um rund 151 Euro pro Monat gekürzt.
Hinweis: Die genauen Werte für den 1. Juli 2026 sind zum Zeitpunkt dieses Ratgebers prognostisch. Die offizielle Festlegung erfolgt durch die jährliche Rentenwertbestimmungsverordnung. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Werte amtlich sind.
Witwen- und Witwerrente beantragen: Schritt für Schritt
Die Witwen- und Witwerrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen sie aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen — online, schriftlich oder telefonisch.
Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel:
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Personalausweis oder Reisepass
- Steuer-Identifikationsnummer
- Bankverbindung
- Angaben zur Krankenversicherung der verstorbenen Person
- Nachweise zu Ihrem aktuellen Brutto-Einkommen
- letzter Rentenbescheid oder Rentenanpassungsmitteilung
Der Antrag kann bis zu zwölf Monate rückwirkend wirken — danach beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat. Stellen Sie ihn deshalb möglichst zeitnah, sobald die wichtigsten Schritte im Sterbefall erledigt sind.
War die verstorbene Person noch nicht in Rente und Sie benötigen früh Mittel zum Lebensunterhalt, können Sie einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragen.
Bei Memovida — wir begleiten Hinterbliebene über den Sterbefall hinaus
Wir gestalten die Bestattung, die zu Ihren Angehörigen passt — und stehen Ihnen auch danach mit klaren Antworten zur Seite. Viele Hinterbliebene haben in den Wochen nach dem Todesfall mehrere Behördengänge gleichzeitig: Sterbeurkunde, Rente, Erbe, Bestattungskosten, Kündigung laufender Verträge.
Wir nehmen Ihnen die Bestattung selbst mit transparenten Festpreisen ab und erklären Ihnen zugleich, welche Schritte rund um die Witwenrente, den Nachlass und die laufenden Verträge zuerst dran sind.
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