Erbschein beantragen: Ablauf, Unterlagen und Kosten im Überblick

Von Katia Lübbert
May 28, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Den Erbschein beantragen Sie als Erbin oder Erbe beim zuständigen Nachlassgericht — meist beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das nachweist, wer mit welchem Anteil geerbt hat. Sie benötigen ihn vor allem für Grundbuchämter, Banken ohne Vollmacht über den Tod hinaus und in Erbengemeinschaften.

In diesem Ratgeber erklären wir, wann ein Erbschein wirklich nötig ist, welche Unterlagen Sie zusammentragen sollten, was die Beantragung kostet und wie lange das Verfahren dauert. So behalten Sie auch in einer ohnehin belastenden Zeit den Überblick.

Was ist ein Erbschein – und wann brauchen Sie einen?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbenstellung offiziell bestätigt. Er gibt an, wer Erbe ist und — bei mehreren Erben — zu welchem Anteil. Damit weisen Sie sich gegenüber Banken, Versicherungen, Grundbuchämtern oder anderen Behörden als rechtmäßiger Nachfolger aus.

In folgenden Fällen ist ein Erbschein in der Regel erforderlich:

  • Es liegt kein Testament oder Erbvertrag vor.
  • Eine Immobilie soll im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden.
  • Eine Bank verlangt einen Nachweis, weil keine Vollmacht über den Tod hinaus besteht.
  • Mehrere Erben müssen ihre Anteile innerhalb einer Erbengemeinschaft belegen.

Wann der Erbschein nicht zwingend nötig ist:

Prüfen Sie deshalb in Ruhe, ob ein Erbschein in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich ist. Banken und Behörden dürfen einen Erbschein nicht pauschal verlangen, wenn andere Nachweise vorliegen — die Praxis variiert allerdings, weil viele Institute jedes Haftungsrisiko vermeiden möchten.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Je nach Erbsituation wählen Sie eine von fünf Varianten. Welche passt, klärt das Nachlassgericht in Zweifelsfällen — oder Sie lassen sich vorab durch eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht beraten.

  • Alleinerbschein: Wird ausgestellt, wenn nur eine Person den gesamten Nachlass erbt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Weist alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft und ihre jeweiligen Anteile aus.
  • Teilerbschein: Belegt nur den eigenen Erbteil — sinnvoll, wenn sich Miterben uneinig sind.
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Greift, wenn sich Vermögen in anderen EU-Staaten befindet. Es wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt und macht zusätzliche Anträge im Ausland überflüssig.
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein: Bezieht sich nur auf das deutsche Vermögen — relevant bei Nachlässen außerhalb der EU oder wenn ausländisches Erbrecht anzuwenden ist.

Erbschein beantragen — der Ablauf in 6 Schritten

Das Verfahren ist überall in Deutschland ähnlich strukturiert. Mit vollständigen Unterlagen sind die meisten Anträge ohne Streitfall in vier bis sechs Wochen erledigt.

  1. Zuständiges Nachlassgericht ermitteln: Das ist in der Regel das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Wohnsitz der verstorbenen Person.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Sterbeurkunde, Ausweisdokument, Testament oder Nachweise zur Verwandtschaft (siehe nächster Abschnitt).
  3. Antrag stellen: Entweder persönlich beim Nachlassgericht oder über einen Notar. Der Notarweg ist meist schneller, kostet aber zusätzlich Mehrwertsteuer.
  4. Eidesstattliche Versicherung abgeben: Sie versichern, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind und keine weiteren Erben bekannt sind.
  5. Prüfung durch das Nachlassgericht: Das Gericht ermittelt die Erbfolge von Amts wegen, hört bei Bedarf weitere Beteiligte an und fordert ggf. zusätzliche Nachweise.
  6. Erbschein erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Gericht den Erbschein aus und sendet ihn meist per Post zu.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Diese Dokumente sollten beim Termin im Nachlassgericht oder beim Notar bereitliegen:

  • Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person — sie wird in der Regel zuerst vom Standesamt ausgestellt.
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person.
  • Testament oder Erbvertrag in beglaubigter Kopie, falls vorhanden — inklusive Eröffnungsprotokoll.
  • Bei gesetzlicher Erbfolge: Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde und ggf. Nachweis des Güterstands.
  • Namen und Adressen aller weiteren möglichen Erben.
  • Erbverzichts- oder Erbausschlagungserklärungen anderer Erben, falls vorhanden.
  • Hinweise auf laufende Gerichtsverfahren zum Erbrecht — soweit Ihnen bekannt.

Tipp: Stellen Sie alle Unterlagen vor dem Termin vollständig zusammen. Fehlende Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen im Erbscheinsverfahren.

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Was kostet ein Erbschein?

Die Gebühren richten sich nach dem Reinnachlasswert — also dem Vermögen abzüglich der Schulden. Berechnet wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beim Antrag fallen üblicherweise zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins und eine für die eidesstattliche Versicherung.

Reinnachlasswert Gerichtsgebühr Gesamtkosten (Antrag + e. V.)
10.000 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 330 €
110.000 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 870 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €

Beantragen Sie den Erbschein direkt beim Nachlassgericht, sparen Sie die Notarauslagen und die Mehrwertsteuer. Über einen Notar ist das Verfahren oft schneller, weil dort die eidesstattliche Versicherung direkt mitprotokolliert wird. In komplexen Fällen — internationaler Nachlass, Unternehmensanteile, strittige Erbfolge — können zusätzlich Anwalts- oder Gutachterkosten entstehen.

Bei geringem Einkommen lässt sich Verfahrenskostenhilfe beantragen. In manchen Fällen akzeptieren Banken statt des Erbscheins ein notarielles Testament oder eine Bankvollmacht über den Tod hinaus — dann entfallen die Gebühren ganz.

Wie lange dauert ein Erbscheinsverfahren?

In der Praxis liegt die Bearbeitungszeit zwischen vier und zwölf Wochen. In einfachen Fällen mit notariellem Testament geht es schneller, in komplizierten Konstellationen kann es auch deutlich länger dauern.

Drei Faktoren bestimmen die Dauer am stärksten:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlende Dokumente führen fast immer zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen.
  • Auslastung des Nachlassgerichts: In Ballungsräumen wie Berlin, München oder Frankfurt sind die Wartezeiten oft länger als auf dem Land.
  • Komplexität der Erbfolge: Erbengemeinschaften, internationale Nachlässe oder Streitfälle verlängern das Verfahren teils um mehrere Monate.

Wichtig: Mit dem Erbschein nehmen Sie die Erbschaft an

Sobald Sie einen Erbschein beantragen, gilt die Erbschaft als angenommen. Das bedeutet: Sie übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten der verstorbenen Person.

Vermuten Sie, dass der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie vor dem Antrag prüfen, ob es sinnvoller ist, die Erbschaft auszuschlagen. Dafür gilt eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Bei Erbfällen mit Auslandsbezug sind es sechs Monate.

Alternativ können Sie eine Nachlassverwaltung oder eine Dürftigkeitseinrede beantragen, um Ihr eigenes Vermögen zu schützen, ohne komplett auszuschlagen.

Wie Memovida Sie in dieser Zeit begleitet

Memovida ist ein modernes, überregionales Bestattungsunternehmen mit Standorten in Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt. Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen und begleiten Familien individuell durch die ersten Wochen nach einem Sterbefall.

Rechtliche Beratung zum Erbschein gehört nicht zu unseren Leistungen — dafür ist eine Notarin, ein Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht zuständig. Wir helfen Ihnen aber, im Sterbefall den Überblick zu behalten: von der Beschaffung der Sterbeurkunde über die Organisation der Bestattung bis zur Beantwortung der Frage, welche Unterlagen Sie für das Nachlassgericht parallel zusammentragen sollten.

Als Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. arbeiten wir nach klaren Qualitätsstandards. Mit über 4,9 von 5 Sternen bei Google-Bewertungen und einer 24/7 erreichbaren Hotline sind wir auch außerhalb der Geschäftszeiten ansprechbar. Wer Angehörige bereits zu Lebzeiten entlasten möchte, findet zudem eine strukturierte Übersicht zur frühzeitigen Bestattungsvorsorge bei uns.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zum Erbschein

Wo beantrage ich einen Erbschein?

Den Antrag stellen Sie beim Nachlassgericht — in der Regel beim Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Wohnsitz der verstorbenen Person. Sie können entweder persönlich beim Gericht vorsprechen oder den Antrag über einen Notar einreichen. In einigen Bundesländern ist eine Online-Antragstellung möglich, die persönliche eidesstattliche Versicherung bleibt aber in jedem Fall erforderlich.

Wie lange habe ich Zeit, den Erbschein zu beantragen?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Trotzdem ist eine zeitnahe Beantragung sinnvoll, weil Sie ohne Erbschein häufig nicht über Konten oder Immobilien verfügen können. Hinzu kommt: Mit dem Antrag gilt die Erbschaft als angenommen — wer ausschlagen möchte, muss das innerhalb von sechs Wochen erklären.

Was kostet ein Erbschein bei einem Nachlass von 50.000 Euro?

Bei einem Reinnachlasswert von 50.000 Euro fallen rund 330 Euro Gerichtskosten an (165 Euro Gerichtsgebühr plus 165 Euro für die eidesstattliche Versicherung). Bei Antragstellung über den Notar kommen Mehrwertsteuer und Auslagen hinzu. Die genauen Beträge regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Personen mit berechtigtem Interesse am Nachlass: gesetzliche und testamentarische Erben, einzelne Miterben einer Erbengemeinschaft, gesetzliche Vertreter minderjähriger Erben sowie in bestimmten Fällen Nachlassverwalter oder Gläubiger mit vollstreckbarem Titel.

Brauche ich für die Bank zwingend einen Erbschein?

Nein. Liegt eine Bankvollmacht über den Tod hinaus oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken dies häufig als Nachweis. In der Praxis bestehen viele Institute aus Haftungsgründen trotzdem auf einen Erbschein. Fragen Sie konkret nach, welche Nachweise Ihre Bank ohne Erbschein akzeptiert.

Was passiert, wenn nachträglich ein Testament auftaucht?

Ein bereits ausgestellter Erbschein kann eingezogen werden, wenn sich die Erbfolge nachträglich ändert. Das Nachlassgericht erklärt ihn dann für ungültig und stellt — falls nötig — einen neuen Erbschein aus. Wer den alten Erbschein bereits verwendet hat, kann unter Umständen verpflichtet sein, davon abhängige Geschäfte rückabzuwickeln.

Muss ich den Erbschein bei Vermögen im Ausland zusätzlich beantragen?

Für Vermögen innerhalb der EU (außer Irland und Dänemark) eignet sich das Europäische Nachlasszeugnis. Es wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt und erspart Ihnen separate Anträge. Liegt Vermögen außerhalb der EU, müssen Sie den deutschen Erbschein im jeweiligen Land anerkennen lassen oder dort einen eigenen Erbnachweis nach lokalem Recht beschaffen.

Kann ich den Erbschein ablehnen, nachdem ich ihn beantragt habe?

Mit der Beantragung gilt die Erbschaft als angenommen — eine spätere Ausschlagung ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Wer Zweifel hat, ob der Nachlass werthaltig ist, sollte vor dem Antrag prüfen, ob eine Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der Sechs-Wochen-Frist die bessere Lösung wäre.

Sie wünschen sich Begleitung im Sterbefall?

Wir kümmern uns um die Organisation der Bestattung — unverbindlich, einfühlsam und zu transparenten Festpreisen. Auch wenn der Erbschein selbst Sache des Nachlassgerichts ist: Wir helfen Ihnen, in den ersten Wochen den Kopf für die wichtigen Entscheidungen frei zu bekommen.

Hinweis: Memovida ist ein Bestattungsunternehmen und bietet keine rechtliche Beratung an. Dieser Artikel dient ausschließlich informativen Zwecken und ersetzt keine juristische oder notarielle Beratung. Für rechtsverbindliche Entscheidungen wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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