Was ins Testament gehört — und was nicht
Ein gutes Testament regelt klar und in einfachen Worten, wer was bekommt. Ihre wichtigsten Bausteine sind:
- Erbeinsetzung: Wer wird Ihr Erbe? Bei mehreren Erben Quoten in Prozent angeben (zusammen 100 %).
- Vermächtnisse: Einzelne Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen.
- Ersatzerben: Wer erbt, falls die eingesetzte Person vor Ihnen verstirbt?
- Auflagen: zum Beispiel die Pflicht, ein Grab zu pflegen oder eine bestimmte Spende zu leisten.
- Testamentsvollstreckung: Wer setzt Ihre Wünsche um, wenn Sie das nicht einer einzelnen Person zutrauen?
Achten Sie auf eindeutige Namen mit Geburtsdatum. „Meinem Neffen Peter“ ist oft nicht eindeutig — „Peter Müller, geboren am 12.03.1985 in Hannover“ dagegen schon.
Was nicht ins Testament gehört: Ihre Bestattungswünsche.
Das überrascht viele. Aber: Ein Testament wird in Deutschland in der Regel erst Wochen oder Monate nach dem Sterbefall eröffnet. Bis dahin ist die Bestattung längst geschehen. Wer wichtige Anweisungen zur Beisetzung — Bestattungsart, Friedhof oder Ablauf der Trauerfeier — ins Testament schreibt, riskiert, dass diese nie umgesetzt werden.
Bestattungswünsche regeln Sie deshalb getrennt — über eine Bestattungsverfügung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag, den Sie zu Lebzeiten abschließen. Dazu mehr im Abschnitt weiter unten.
Pflichtteil und Enterbung — wer hat Anspruch auf was?
Auch wenn Sie testamentarisch frei entscheiden können, gibt es eine Grenze: das Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder (auch nichteheliche und adoptierte) und — wenn Sie keine Kinder haben — auch Ihre Eltern.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht. Wenn ein Kind also gesetzlich 50 % erhalten hätte und Sie es im Testament übergehen, kann es 25 % als Geldanspruch fordern.
Eine vollständige Enterbung ohne Pflichtteilsanspruch ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich — etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser. Wenn ein Erbe das Erbe nicht antreten möchte — etwa wegen Überschuldung des Nachlasses — kann er innerhalb von sechs Wochen ein Erbe ausschlagen. Das ist beim Nachlassgericht zu erklären.
Berliner Testament: die Sonderform für Ehepaare
Das Berliner Testament ist die wohl bekannteste Sonderform und für viele Ehepaare die erste Wahl. Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder (sogenannte Schlusserben).
Das schützt den überlebenden Ehepartner — er muss nicht das gemeinsame Haus verkaufen, um die Kinder auszuzahlen. Beachten Sie aber zwei Punkte: Erstens haben die Kinder beim ersten Erbfall trotzdem einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie ihn einfordern. Zweitens bindet ein Berliner Testament den überlebenden Partner — nach dem ersten Todesfall kann er das Testament in vielen Punkten nicht mehr einseitig ändern.
Den Aufbau, eine Vorlage und die wichtigsten Stolperfallen haben wir ausführlich in unserem Artikel zum Berliner Testament als Sonderform für Ehepaare beschrieben.
Rechtssichere Vorlage: Beispielformulierung Schritt für Schritt
Eine Vorlage hilft, keine wichtigen Punkte zu vergessen. Übernehmen Sie sie aber nie wörtlich — Ihr Testament muss zu Ihrer Lebenssituation passen. Hier eine einfache, rechtssichere Struktur als Orientierung:
Mein Testament
Hiermit verfüge ich, [vollständiger Name], geboren am [Datum]
in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], bei klarem Verstand und
aus freiem Willen, Folgendes:
1. Zu meinem Alleinerben setze ich meinen Sohn
[vollständiger Name, Geburtsdatum] ein.
2. Sollte mein Sohn vor mir versterben, sollen seine Kinder
zu gleichen Teilen Erben werden (Ersatzerben).
3. Als Vermächtnis erhält meine Schwester [vollständiger Name]
meine Sammlung [Beschreibung].
4. Alle früheren testamentarischen Verfügungen widerrufe ich
hiermit.
[Ort], den [Datum]
[handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Nachnamen]
Häufige Fehler aus der Praxis: unklare Formulierungen („Mein Sohn soll mal sehen, was er bekommt“), fehlende Quoten, vergessene Unterschriften und das gefährliche Mischen mit Bestattungswünschen. Vermeiden Sie auch Anhänge oder PostScripts nach der Unterschrift — alles, was nach der Unterschrift steht, ist im Zweifel ungültig.
Aufbewahrung — wo gehört das Testament hin?
Ein gültiges Testament nützt nichts, wenn es nicht gefunden wird. Sie haben drei Möglichkeiten:
- Zu Hause aufbewahren — kostenlos, aber riskant. Das Testament kann verloren gehen, beschädigt werden oder von Erben „übersehen“ werden.
- Beim Amtsgericht hinterlegen — die sicherste Variante. Sie zahlen eine einmalige Gebühr von 75 Euro, zusätzlich 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
- Bei einer Vertrauensperson — etwa bei einem Anwalt, einem Notar oder einer nahen Bezugsperson.
Der große Vorteil der amtlichen Hinterlegung: Beim Sterbefall informiert das Standesamt automatisch das Nachlassgericht, das Testament wird zuverlässig eröffnet. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, lesen Sie in unserem Ratgeber, was passiert, wenn das Testament eröffnet wird.
Wichtig: Auch wenn Sie das Testament zu Hause aufbewahren, sollten zumindest eine vertraute Person und Ihre Erben grob wissen, dass es existiert und wo es liegt.
Testament und Bestattungsvorsorge — zwei Regelungen, ein Ziel
Ein Punkt, der in den meisten Ratgebern fehlt: Ihr Testament regelt Ihren Nachlass. Ihre Bestattungsvorsorge regelt Ihre Beisetzung. Beides gehört zusammen, aber unbedingt in getrennte Dokumente.
Der Grund ist einfach. Bestattungen finden in Deutschland meist innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Tod statt. Ein Testament wird oft erst nach Wochen oder Monaten eröffnet. Was Sie zu Ihrer Trauerfeier, Ihrer Bestattungsart oder Ihrem Wunschort im Testament regeln, kommt damit fast immer zu spät.
Mit einer Bestattungsvorsorge als Ergänzung zum Testament regeln Sie Ihren Abschied schon zu Lebzeiten — mit klaren Wünschen, festen Preisen und finanzieller Absicherung. Bei Memovida begleiten wir Sie dabei zum Festpreis, individuell und ohne Druck. Wenn Sie über einen Bestattungsvorsorgevertrag nachdenken, helfen wir Ihnen außerdem dabei, den Bestattungsvorsorgevertrag prüfen zu lassen, bevor Sie unterschreiben.
So nehmen Sie Ihren Angehörigen zwei große Sorgen ab: die finanzielle und die organisatorische.








