Testamentseröffnung: Ablauf, Dauer und Kosten beim Nachlassgericht

Von Katia Lübbert
May 28, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Testamentseröffnung ist der formale Akt, mit dem das Nachlassgericht den letzten Willen einer verstorbenen Person feststellt und alle Beteiligten darüber informiert. Sie erfolgt automatisch, sobald das Gericht vom Sterbefall erfährt — niemand muss einen Antrag stellen. In der Regel dauert es zwei bis sechs Wochen, bis die Erben das Eröffnungsprotokoll per Post erhalten. Eine dramatische Verlesung wie im Film gibt es dabei nicht.

In diesem Ratgeber erfahren Sie konkret, wie eine Testamentseröffnung abläuft, was sie kostet, welche Fristen für Sie als Erbin oder Erbe gelten — und was Sie tun müssen, wenn Sie ein Testament im Nachlass finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eröffnet das Testament: das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person — eine Abteilung des Amtsgerichts.
  • Wie lange es dauert: in der Regel zwei bis sechs Wochen nach dem Sterbefall.
  • Was es kostet: 100 Euro Festgebühr nach Nr. 12100 GNotKG, zuzüglich Auslagen für Porto und Versand.
  • Müssen Sie persönlich erscheinen? Nein. Sie erhalten das Eröffnungsprotokoll und eine Kopie des Testaments automatisch per Post.
  • Welche Frist beginnt mit der Testamentseröffnung? die sechswöchige Frist, in der Sie das Erbe ausschlagen können.
  • Müssen Sie einen Antrag stellen? Nein. Das Verfahren läuft von Amts wegen, sobald das Gericht vom Sterbefall erfährt.

Was ist eine Testamentseröffnung?

Eine Testamentseröffnung ist ein behördlicher Vorgang. Das Nachlassgericht nimmt vom Inhalt eines hinterlassenen Testaments oder Erbvertrags offiziell Kenntnis, hält ihn in einem Eröffnungsprotokoll fest und informiert alle Beteiligten schriftlich über den letzten Willen der verstorbenen Person.

Rechtlich geregelt ist das Verfahren in § 348 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen). Wer ein privates Testament findet, ist zusätzlich nach § 2259 BGB verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Inhalt für die findende Person günstig oder ungünstig ist.

Die Testamentseröffnung sagt zunächst nichts darüber aus, ob das Testament wirksam ist. Sie ist der formale Startpunkt für alles, was im Erbfall folgt — vom Erbschein über Pflichtteilsansprüche bis zur Ausschlagung des Erbes.

Wer eröffnet das Testament — und wo?

Zuständig ist immer das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts. Einen Notar oder einen Anwalt brauchen Sie für die Testamentseröffnung selbst nicht — auch dann nicht, wenn das Testament notariell beurkundet wurde.

Situation Zuständiges Gericht Rechtsgrundlage
Normalfall Amtsgericht am letzten Wohnort § 343 FamFG
Testament in amtlicher Verwahrung Das verwahrende Amtsgericht § 344 Abs. 6 FamFG
Letzter Wohnsitz im Ausland Amtsgericht Schöneberg in Berlin § 343 Abs. 2 FamFG
Unbekannter letzter Wohnort Amtsgericht am Ort des Nachlasses § 343 Abs. 3 FamFG

War die verstorbene Person beispielsweise zuletzt in München gemeldet, ihr Testament aber bei einem Notar in Hamburg hinterlegt, kann auch das Amtsgericht Hamburg die Eröffnung durchführen. Die Akten werden anschließend an das eigentlich zuständige Gericht weitergeleitet.

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Ablauf der Testamentseröffnung in vier Schritten

Das Verfahren ist gesetzlich vorgegeben und läuft in der Praxis immer ähnlich ab.

1. Das Nachlassgericht erfährt vom Sterbefall

Das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet wird, meldet den Todesfall automatisch an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Liegt dort ein registriertes Testament vor, wird das zuständige Nachlassgericht informiert.

2. Das Gericht beschafft alle vorhandenen Testamente

Dazu gehören amtlich verwahrte Testamente, notariell beurkundete Verfügungen und alle privaten Testamente, die Angehörige beim Gericht abgegeben haben. Wer ein Testament aufbewahrt, muss es unverzüglich abliefern.

3. Internes Eröffnungsverfahren mit Niederschrift

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Gerichts öffnet das Dokument, prüft seinen Zustand und hält den vollständigen Inhalt in einem Eröffnungsprotokoll fest. Eine öffentliche Verlesung findet nur in seltenen Ausnahmefällen statt.

4. Schriftliche Benachrichtigung aller Beteiligten

Das Gericht versendet eine Kopie des Testaments sowie das Eröffnungsprotokoll an alle im Testament genannten Personen und an die gesetzlichen Erben. Jede beteiligte Person erhält die gleichen Informationen zur gleichen Zeit.

Wie lange dauert eine Testamentseröffnung?

In der Regel vergehen zwischen dem Sterbefall und der schriftlichen Benachrichtigung zwei bis sechs Wochen. Das Gesetz formuliert lediglich „unverzüglich“; eine konkrete Frist ist nicht vorgegeben.

Mehrere Faktoren beeinflussen die Dauer:

  • Anzahl der vorhandenen Testamente — gibt es mehrere Versionen, dauert die Sichtung länger.
  • Schwer lesbare oder handschriftliche Testamente — sie erfordern mehr Bearbeitungszeit.
  • Erben mit Wohnsitz im Ausland — die Postzustellung verzögert sich, in Einzelfällen um mehrere Wochen.
  • Arbeitsbelastung des Gerichts — in Großstädten kann die Bearbeitung spürbar länger dauern als in kleineren Bezirken.

Wichtig: Die sechswöchige Frist, in der Sie das Erbe ausschlagen können, beginnt erst mit dem Zugang des Eröffnungsprotokolls — nicht mit dem Tag des Sterbefalls. Sie haben also Zeit für eine sorgfältige Entscheidung.

Was kostet die Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung kostet eine Festgebühr von 100 Euro, geregelt in Nr. 12100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG. Diese Gebühr ist unabhängig vom Wert des Nachlasses — sie fällt einmal an, egal ob das Erbe 5.000 Euro oder fünf Millionen Euro umfasst.

Kostenart Betrag Hinweis
Festgebühr Testamentseröffnung 100 € Nr. 12100 GNotKG
Porto und Versand je nach Anzahl der Beteiligten als Auslage
Kopien ca. 0,50 € pro Seite als Auslage
Zustellungskosten etwa 3–10 € pro Person bei förmlicher Zustellung

In der Praxis liegen die Gesamtkosten meist zwischen 120 und 200 Euro. Getragen werden sie von den Erben — bei mehreren Erben anteilig nach den Erbquoten. Auch wer das Erbe später ausschlägt, muss seinen Anteil an den Eröffnungskosten zahlen. Die Ausschlagung wirkt insoweit nicht zurück.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Mit dem Eröffnungsprotokoll in der Hand stehen Ihnen mehrere Wege offen. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Inhalt des Testaments und der Vermögenslage des Nachlasses ab.

Das Erbe annehmen

Sie müssen nichts Aktives tun. Reagieren Sie nicht innerhalb der sechswöchigen Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen — inklusive aller Verbindlichkeiten.

Einen Erbschein beantragen

Für Banken, Versicherungen oder Grundbuchämter ist häufig ein Erbschein erforderlich. Den Antrag stellen Sie nach der Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht.

Das Erbe ausschlagen

Innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Eröffnungsprotokolls können Sie das Erbe ausschlagen — bei einem Wohnsitz im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Erklärung muss formal beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben werden.

Pflichtteil einfordern

Wurden Sie enterbt, steht Ihnen aber ein Pflichtteil zu, haben Sie drei Jahre Zeit, diesen gegenüber den Erben geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der enterbenden Verfügung erfahren haben.

Das Testament anfechten

Bei begründeten Zweifeln an der Gültigkeit — etwa wegen Fälschung, fehlender Testierfähigkeit oder unzulässiger Beeinflussung — können Sie das Testament beim Nachlassgericht anfechten. In komplexen Fällen ist die Begleitung durch einen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert.

Was Sie tun müssen, wenn Sie ein Testament finden

Finden Sie nach einem Todesfall ein Testament, etwa beim Auflösen der Wohnung, gilt eine klare Pflicht: Sie müssen das Original unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Inhalt für Sie ungünstig ist.

Konkret bedeutet das:

  • Das Testament im Original abgeben, nicht in Kopie.
  • Es nicht öffnen, falls es verschlossen ist — der ursprüngliche Zustand muss erhalten bleiben.
  • Eine Kopie der Sterbeurkunde sowie Ihren Personalausweis beilegen.

Wer ein Testament zurückhält, manipuliert oder vernichtet, riskiert eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie Schadensersatzansprüche. Im schwersten Fall droht die Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB — Sie verlieren dann selbst Ihre Erbenstellung.

Sonderfälle — Berliner Testament, mehrere Testamente und Auslandsbezug

Nicht jede Testamentseröffnung läuft nach Schema F ab. Drei Konstellationen kommen in der Praxis besonders häufig vor.

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Stirbt der erste Partner, wird zunächst nur die ihn betreffende Verfügung bekannt gegeben. Die Schlusserben — meist die Kinder — erfahren in den meisten Fällen erst beim Tod des zweiten Partners vom vollständigen Inhalt des Testaments.

Mehrere Testamente

Finden sich mehrere Testamente, eröffnet das Gericht sie alle — auch ältere, bereits widerrufene Versionen. Welche Verfügung letztlich gilt, prüft das Gericht im Rahmen der Eröffnung nicht. Diese Frage wird erst im Erbscheinverfahren oder bei einer Anfechtung geklärt.

Erben im Ausland

Lebt eine Erbin oder ein Erbe außerhalb Deutschlands, dauert die Zustellung des Protokolls länger. Die Ausschlagungsfrist beginnt aber erst mit dem tatsächlichen Zugang — und beträgt in diesem Fall sechs Monate statt sechs Wochen.

Wie Memovida Sie und Ihre Angehörigen entlastet

Eine Testamentseröffnung trifft die meisten Familien in einem Moment, in dem ohnehin viel zu organisieren ist: Sterbeurkunde, Bestattung, Behördengänge, finanzielle Entscheidungen. Wir möchten zumindest den Teil rund um die Bestattung so klar und planbar wie möglich machen.

Memovida arbeitet mit transparenten Festpreisen für alle Bestattungsarten — ohne versteckte Kosten. So entstehen keine bösen Überraschungen, während Themen wie Erbschein oder Nachlassverfahren parallel laufen.

Wenn Sie Ihren Angehörigen Klarheit verschaffen möchten, lange bevor das Nachlassgericht tätig wird, ist eine Bestattungsvorsorge der richtige Anker. Sie regeln zu Lebzeiten, was sonst Ihre Angehörigen in einer belastenden Zeit klären müssten — und entlasten sie damit dort, wo wir sie nicht ersetzen können.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Testamentseröffnung

Muss ich zur Testamentseröffnung persönlich erscheinen?

Nein. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Das Nachlassgericht arbeitet das Testament intern auf und sendet allen Beteiligten anschließend das Eröffnungsprotokoll sowie eine Kopie der Verfügung per Post zu. Eine öffentliche Verlesung wie im Film findet nicht statt. Nur in seltenen Ausnahmefällen — etwa bei sehr alten oder schwer lesbaren Testamenten — kann das Gericht einen Termin anberaumen.

Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?

Mit dem Eröffnungsprotokoll beginnt die eigentliche Nachlassabwicklung. Sie können das Erbe annehmen oder innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, bei Bedarf einen Erbschein beantragen und Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüche geltend machen. Bei mehreren Erben entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft, die alle wesentlichen Entscheidungen über den Nachlass gemeinsam treffen muss.

Wann wird eine Testamentseröffnung angesetzt?

Das Verfahren beginnt automatisch, sobald das Nachlassgericht vom Tod der erblassenden Person und vom Vorliegen eines Testaments erfährt. Bei amtlich verwahrten Testamenten geschieht das innerhalb weniger Tage. Bei privaten Testamenten richtet sich der Zeitpunkt danach, wann das Dokument beim Gericht eingeht. In den meisten Fällen erfolgt die Eröffnung innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach dem Sterbefall.

Wie hoch sind die Kosten der Testamentseröffnung pro Erbe?

Die Festgebühr von 100 Euro fällt einmal an — unabhängig davon, wie viele Erben es gibt. Bei einer Erbengemeinschaft wird die Gebühr anteilig nach den Erbquoten aufgeteilt. Hinzu kommen Porto- und Versandkosten in geringer Höhe. Die Gesamtkosten liegen üblicherweise zwischen 120 und 200 Euro.

Was passiert, wenn kein Testament gefunden wird?

Liegt keine letztwillige Verfügung vor, findet auch keine Testamentseröffnung statt. Stattdessen greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Wer dann Erbe ist, ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Auf Antrag stellt das Nachlassgericht einen Erbschein nach der gesetzlichen Erbfolge aus.

Wann wird das Erbe nach der Testamentseröffnung ausgezahlt?

Eine automatische Auszahlung gibt es nicht. Banken geben Konten der verstorbenen Person erst frei, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist — meist durch das Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. In der Praxis vergehen vom Sterbefall bis zur Auszahlung häufig drei bis sechs Monate, in komplexeren Fällen auch länger.

Kann ich die Testamentseröffnung beschleunigen?

Sie können beim Nachlassgericht eine zügige Bearbeitung erbitten, insbesondere wenn zeitkritische Vermögenswerte wie Immobilien oder laufende Verträge im Nachlass sind. Eine Garantie für eine schnellere Eröffnung gibt es nicht. Hilfreich ist, dem Gericht eine vollständige Liste aller potenziell Beteiligten mit Anschriften zur Verfügung zu stellen.

Bei Fragen rund um die Bestattung, zur Vorsorge oder zur Begleitung in den ersten Tagen nach einem Todesfall sind wir gerne für Sie da. Wir beraten Sie unverbindlich und entlasten Sie überall dort, wo es um die Bestattung selbst geht — verständlich, transparent und zu klaren Festpreisen.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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