Ablauf der Testamentseröffnung in vier Schritten
Das Verfahren ist gesetzlich vorgegeben und läuft in der Praxis immer ähnlich ab.
1. Das Nachlassgericht erfährt vom Sterbefall
Das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet wird, meldet den Todesfall automatisch an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Liegt dort ein registriertes Testament vor, wird das zuständige Nachlassgericht informiert.
2. Das Gericht beschafft alle vorhandenen Testamente
Dazu gehören amtlich verwahrte Testamente, notariell beurkundete Verfügungen und alle privaten Testamente, die Angehörige beim Gericht abgegeben haben. Wer ein Testament aufbewahrt, muss es unverzüglich abliefern.
3. Internes Eröffnungsverfahren mit Niederschrift
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Gerichts öffnet das Dokument, prüft seinen Zustand und hält den vollständigen Inhalt in einem Eröffnungsprotokoll fest. Eine öffentliche Verlesung findet nur in seltenen Ausnahmefällen statt.
4. Schriftliche Benachrichtigung aller Beteiligten
Das Gericht versendet eine Kopie des Testaments sowie das Eröffnungsprotokoll an alle im Testament genannten Personen und an die gesetzlichen Erben. Jede beteiligte Person erhält die gleichen Informationen zur gleichen Zeit.
Wie lange dauert eine Testamentseröffnung?
In der Regel vergehen zwischen dem Sterbefall und der schriftlichen Benachrichtigung zwei bis sechs Wochen. Das Gesetz formuliert lediglich „unverzüglich“; eine konkrete Frist ist nicht vorgegeben.
Mehrere Faktoren beeinflussen die Dauer:
- Anzahl der vorhandenen Testamente — gibt es mehrere Versionen, dauert die Sichtung länger.
- Schwer lesbare oder handschriftliche Testamente — sie erfordern mehr Bearbeitungszeit.
- Erben mit Wohnsitz im Ausland — die Postzustellung verzögert sich, in Einzelfällen um mehrere Wochen.
- Arbeitsbelastung des Gerichts — in Großstädten kann die Bearbeitung spürbar länger dauern als in kleineren Bezirken.
Wichtig: Die sechswöchige Frist, in der Sie das Erbe ausschlagen können, beginnt erst mit dem Zugang des Eröffnungsprotokolls — nicht mit dem Tag des Sterbefalls. Sie haben also Zeit für eine sorgfältige Entscheidung.
Was kostet die Testamentseröffnung?
Die Testamentseröffnung kostet eine Festgebühr von 100 Euro, geregelt in Nr. 12100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG. Diese Gebühr ist unabhängig vom Wert des Nachlasses — sie fällt einmal an, egal ob das Erbe 5.000 Euro oder fünf Millionen Euro umfasst.
In der Praxis liegen die Gesamtkosten meist zwischen 120 und 200 Euro. Getragen werden sie von den Erben — bei mehreren Erben anteilig nach den Erbquoten. Auch wer das Erbe später ausschlägt, muss seinen Anteil an den Eröffnungskosten zahlen. Die Ausschlagung wirkt insoweit nicht zurück.
Was passiert nach der Testamentseröffnung?
Mit dem Eröffnungsprotokoll in der Hand stehen Ihnen mehrere Wege offen. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Inhalt des Testaments und der Vermögenslage des Nachlasses ab.
Das Erbe annehmen
Sie müssen nichts Aktives tun. Reagieren Sie nicht innerhalb der sechswöchigen Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen — inklusive aller Verbindlichkeiten.
Einen Erbschein beantragen
Für Banken, Versicherungen oder Grundbuchämter ist häufig ein Erbschein erforderlich. Den Antrag stellen Sie nach der Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht.
Das Erbe ausschlagen
Innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Eröffnungsprotokolls können Sie das Erbe ausschlagen — bei einem Wohnsitz im Ausland verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Erklärung muss formal beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben werden.
Pflichtteil einfordern
Wurden Sie enterbt, steht Ihnen aber ein Pflichtteil zu, haben Sie drei Jahre Zeit, diesen gegenüber den Erben geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der enterbenden Verfügung erfahren haben.
Das Testament anfechten
Bei begründeten Zweifeln an der Gültigkeit — etwa wegen Fälschung, fehlender Testierfähigkeit oder unzulässiger Beeinflussung — können Sie das Testament beim Nachlassgericht anfechten. In komplexen Fällen ist die Begleitung durch einen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert.
Was Sie tun müssen, wenn Sie ein Testament finden
Finden Sie nach einem Todesfall ein Testament, etwa beim Auflösen der Wohnung, gilt eine klare Pflicht: Sie müssen das Original unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn der Inhalt für Sie ungünstig ist.
Konkret bedeutet das:
- Das Testament im Original abgeben, nicht in Kopie.
- Es nicht öffnen, falls es verschlossen ist — der ursprüngliche Zustand muss erhalten bleiben.
- Eine Kopie der Sterbeurkunde sowie Ihren Personalausweis beilegen.
Wer ein Testament zurückhält, manipuliert oder vernichtet, riskiert eine Anzeige wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) sowie Schadensersatzansprüche. Im schwersten Fall droht die Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB — Sie verlieren dann selbst Ihre Erbenstellung.
Sonderfälle — Berliner Testament, mehrere Testamente und Auslandsbezug
Nicht jede Testamentseröffnung läuft nach Schema F ab. Drei Konstellationen kommen in der Praxis besonders häufig vor.
Berliner Testament
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Stirbt der erste Partner, wird zunächst nur die ihn betreffende Verfügung bekannt gegeben. Die Schlusserben — meist die Kinder — erfahren in den meisten Fällen erst beim Tod des zweiten Partners vom vollständigen Inhalt des Testaments.
Mehrere Testamente
Finden sich mehrere Testamente, eröffnet das Gericht sie alle — auch ältere, bereits widerrufene Versionen. Welche Verfügung letztlich gilt, prüft das Gericht im Rahmen der Eröffnung nicht. Diese Frage wird erst im Erbscheinverfahren oder bei einer Anfechtung geklärt.
Erben im Ausland
Lebt eine Erbin oder ein Erbe außerhalb Deutschlands, dauert die Zustellung des Protokolls länger. Die Ausschlagungsfrist beginnt aber erst mit dem tatsächlichen Zugang — und beträgt in diesem Fall sechs Monate statt sechs Wochen.
Wie Memovida Sie und Ihre Angehörigen entlastet
Eine Testamentseröffnung trifft die meisten Familien in einem Moment, in dem ohnehin viel zu organisieren ist: Sterbeurkunde, Bestattung, Behördengänge, finanzielle Entscheidungen. Wir möchten zumindest den Teil rund um die Bestattung so klar und planbar wie möglich machen.
Memovida arbeitet mit transparenten Festpreisen für alle Bestattungsarten — ohne versteckte Kosten. So entstehen keine bösen Überraschungen, während Themen wie Erbschein oder Nachlassverfahren parallel laufen.
Wenn Sie Ihren Angehörigen Klarheit verschaffen möchten, lange bevor das Nachlassgericht tätig wird, ist eine Bestattungsvorsorge der richtige Anker. Sie regeln zu Lebzeiten, was sonst Ihre Angehörigen in einer belastenden Zeit klären müssten — und entlasten sie damit dort, wo wir sie nicht ersetzen können.








