Wie viel erbt der Ehepartner?
Der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin steht außerhalb der Ordnungen und erbt zusätzlich. Wie viel, hängt vom Güterstand der Ehe ab.
Im gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft — also ohne Ehevertrag — erbt der überlebende Ehepartner neben Kindern die Hälfte des Nachlasses: ein Viertel als gesetzlicher Erbteil plus ein pauschales Viertel als Zugewinnausgleich. Die andere Hälfte teilen sich die Kinder.
Bei Gütertrennung erben Ehepartner und Kinder zu gleichen Teilen. Bei einem Kind erhält jeder die Hälfte, bei zwei Kindern je ein Drittel. Ab drei Kindern bekommt der Ehepartner ein Viertel, die Kinder den Rest.
Sind keine Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner neben den Eltern oder Geschwistern der verstorbenen Person drei Viertel des Nachlasses. Ohne Verwandte erster, zweiter und dritter Ordnung erbt der Ehepartner allein.
Sonderfälle: Patchwork, unverheiratete Partner und Stiefkinder
Drei Familienkonstellationen führen regelmäßig zu Überraschungen — oft erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
Unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts — auch nach jahrzehntelanger Beziehung nicht. Hier hilft nur ein Testament oder ein Erbvertrag.
Stiefkinder erben nicht automatisch vom Stiefelternteil. Eine Adoption oder eine testamentarische Regelung sind nötig, wenn sie bedacht werden sollen.
Nichteheliche und adoptierte Kinder sind seit der Erbrechtsreform 1998 leiblichen Kindern aus einer Ehe gleichgestellt. Sie erben in der ersten Ordnung mit demselben Anteil.
In Patchworkfamilien lohnt sich deshalb ein Blick in den Familienstammbaum. Wer ohne klare Regelung stirbt, hinterlässt seinen Liebsten oft eine ungewollte Verteilung. Für Ehepaare ist das Berliner Testament eine bewährte Form, sich gegenseitig abzusichern.
Wenn niemand erbt — der Staat als letzter Erbe
Lassen sich keine Verwandten ermitteln und gibt es weder Ehepartner noch eingetragene Lebenspartnerin, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB). Zuständig ist das Bundesland, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat.
Vorher versucht das Nachlassgericht, mögliche Erben zu finden — notfalls über einen vom Gericht eingesetzten Nachlasspfleger. Erst wenn die Suche erfolglos bleibt, tritt das sogenannte Fiskuserbrecht in Kraft. In der Praxis erbt der Staat nur in vergleichsweise wenigen Fällen.
Pflichtteil — wenn Sie enterbt wurden
Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige auch dann, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wer als Kind, Ehepartner oder — bei kinderlosen Verstorbenen — Elternteil enterbt wird, hat Anspruch auf den Pflichtteil.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein einziges Kind, das von beiden Elternteilen enterbt wurde, hätte nach gesetzlicher Erbfolge alles geerbt — der Pflichtteil beträgt in diesem Fall die Hälfte des Nachlasses.
Wichtig: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegenüber den Erben, kein Anspruch auf einzelne Gegenstände. Er muss aktiv geltend gemacht werden und verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall.
Erste Schritte für Hinterbliebene
Im Sterbefall müssen Angehörige innerhalb weniger Wochen wichtige Entscheidungen treffen. Drei Punkte sollten Sie kennen:
- Sterbeurkunde beim Standesamt: in den ersten Tagen nach dem Tod beantragen, sie wird für nahezu alle weiteren Schritte gebraucht. Unser Leitfaden zur Sterbeurkunde erklärt das Vorgehen.
- Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht: nötig, um sich gegenüber Banken und Behörden als Erbe auszuweisen. Lesen Sie, wie Sie den Erbschein beantragen.
- Erbausschlagung: Wer das Erbe wegen Schulden oder anderen Belastungen nicht annehmen möchte, hat dafür nur sechs Wochen Zeit (§ 1944 BGB). Unsere Anleitung erklärt, wie Sie ein Erbe ausschlagen.
Bei komplexen Konstellationen — Patchworkfamilien, Auslandsvermögen, größere Nachlässe — empfiehlt sich frühzeitig die Beratung durch eine Notarin oder eine Fachanwältin für Erbrecht.
Bei Memovida — wir entlasten Sie im Sterbefall
Wer das Erbrecht für sich regeln möchte, braucht eine Notarin oder einen Anwalt. Wer im Sterbefall die Bestattung organisieren muss, braucht uns.
Memovida begleitet Sie mit transparenten Festpreisen, individueller Beratung und 24/7-Erreichbarkeit. Wir übernehmen die organisatorischen Schritte — von der Abholung über die Behördengänge bis zur Trauerfeier — sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Wer noch zu Lebzeiten Klarheit schaffen möchte, kann mit einer Bestattungsvorsorge die Familie spürbar entlasten. Wünsche und Dokumente liegen dann an einem Ort — wir helfen Ihnen, die wichtigsten Fragen in einem Gespräch zu klären.








