Berliner Testament: So sichern sich Ehepaare gegenseitig ab — Muster, Pflichtteil & Steuern

Von Katia Lübbert
May 28, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, mit dem Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod beider Partner geht das Vermögen an die Schlusserben über — in der Regel die gemeinsamen Kinder. Das schafft Sicherheit für den überlebenden Partner und klare Verhältnisse für die Familie.

Wir erklären, wie das Berliner Testament funktioniert, welche Klauseln sinnvoll sind, wo die größten Steuerfallen liegen und wann ein Notar wirklich nötig ist — inklusive Muster zum Abschreiben.

Was ist das Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament nach § 2265 BGB, das ausschließlich Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erstellen dürfen. Beide Partner setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geht das gesamte Vermögen an die sogenannten Schlusserben über — meist die Kinder.

Das Berliner Testament ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Testamentsform unter Ehepaaren. Der Hauptgrund: Es schützt den überlebenden Ehepartner davor, sich nach dem Tod plötzlich mit Pflichtteilsforderungen oder einer Erbengemeinschaft aus eigenen Kindern auseinandersetzen zu müssen.

Wichtig: Unverheiratete Paare und Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft können kein Berliner Testament aufsetzen. Für sie gibt es andere Wege, die wir weiter unten beschreiben.

So funktioniert das Berliner Testament — Einheits- und Trennungslösung

Beim Berliner Testament wird die Erbfolge in zwei Stufen geregelt. Zunächst erbt der überlebende Ehepartner. Erst nach dessen Tod treten die Schlusserben in das Erbe ein. Dabei gibt es zwei juristisch unterschiedliche Wege.

Einheitslösung: Der überlebende Ehepartner wird zum vollwertigen Alleinerben. Er erbt das gesamte Vermögen, kann frei darüber verfügen und sein eigenes Vermögen mit dem geerbten verschmelzen. Die Schlusserben erben später vom überlebenden Partner — nicht vom zuerst verstorbenen.

Trennungslösung: Der überlebende Partner wird Vorerbe, die Schlusserben (meist die Kinder) werden Nacherben. Das Vermögen des erstverstorbenen Partners bleibt rechtlich getrennt, und der überlebende Partner ist in seinen Verfügungen eingeschränkt — größere Schenkungen oder Hausverkäufe können angefochten werden. Dafür gibt es deutliche Steuervorteile, weil die Kinder ihren eigenen Freibetrag schon beim ersten Erbfall nutzen können.

Welche Variante besser passt, hängt von Ihrem Vermögen, der Familiensituation und dem Schutzbedarf für die nachfolgende Generation ab. Ohne ausdrückliche Formulierung gilt im Zweifel die Einheitslösung.

Berliner Testament selbst schreiben oder zum Notar?

Sie können ein Berliner Testament eigenhändig verfassen oder beim Notar beurkunden lassen. Beide Wege sind rechtlich gültig — sie unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Rechtssicherheit.

Eigenhändiges Testament: Nach § 2267 BGB genügt es, wenn ein Ehepartner das gesamte Testament vollständig handschriftlich verfasst und beide Partner mit Ort, Datum und vollem Namen unterschreiben. Schreibmaschine, Computer oder Druck sind nicht zulässig. Diese Variante ist kostenlos, birgt aber Formfehler-Risiken — ein einziger Fehler in der Erbeinsetzung kann das Testament unwirksam machen.

Notarielles Testament: Der Notar formuliert das Testament rechtssicher, beurkundet es und meldet es beim Zentralen Testamentsregister an. Es wird so später im Erbfall automatisch gefunden. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt — für ein gemeinschaftliches Testament fällt eine doppelte Gebühr an.

Für einfache Verhältnisse mit gemeinsamen Kindern reicht das eigenhändige Testament oft aus. Bei Patchwork-Familien, Immobilienbesitz, Unternehmensbeteiligungen oder größeren Vermögen lohnt sich der Gang zum Notar oder zur Fachanwältin für Erbrecht — die zusätzlichen Kosten sparen den Erben später meist deutlich höhere Streitkosten.

Muster für das Berliner Testament

Die folgenden Vorlagen dienen als Orientierung. Sie müssen vollständig handschriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern unterschrieben werden, sonst sind sie unwirksam.

Einfaches Berliner Testament (Muster zum Abschreiben)

Gemeinschaftliches Testament

Wir, die Eheleute [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], und [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort], setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein.

Nach dem Tod des zuletzt Versterbenden soll unser gesamter Nachlass zu gleichen Teilen an unsere gemeinsamen Kinder [Namen der Kinder] fallen.

[Ort], [Datum]

[Unterschrift Ehepartner 1] — [Unterschrift Ehepartner 2]

Ergänzung: Pflichtteilsstrafklausel

Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangen, so soll es auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten.

Ergänzung: Wiederverheiratungsklausel

Heiratet der überlebende Ehepartner erneut, so fällt der Nachlass des Erstversterbenden mit der erneuten Eheschließung sofort an unsere gemeinsamen Schlusserben.

Diese Muster sind bewusst kurz gehalten. Bei Immobilien, Patchwork-Konstellationen oder besonderen Wünschen — etwa Vermächtnissen, Nießbrauchsrechten oder Auflagen — sollten Sie die Formulierung mit einem Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht abstimmen.

Pflichtteil beim Berliner Testament

Auch ein Berliner Testament hebelt den Pflichtteil nicht aus. Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB die Kinder, Enkelkinder (wenn die Eltern bereits verstorben sind) und — wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind — die Eltern des Verstorbenen.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein Beispiel: Hinterlässt ein Erblasser eine Ehefrau und zwei Kinder, hätten die Kinder ohne Testament zusammen 50 % geerbt, also je 25 %. Setzt das Berliner Testament die Ehefrau als Alleinerbin ein, behält jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch von 12,5 % auf den Nachlass des Erstversterbenden — in bar, sofort fällig.

Pflichtteilsstrafklausel: Mit dieser Klausel können Sie verhindern, dass Kinder schon beim ersten Erbfall fordern. Verlangt ein Kind dann doch den Pflichtteil, wird es auch beim zweiten Erbfall nur auf den Pflichtteil gesetzt. Das ist meist Abschreckung genug.

Wenn ein Kind den Pflichtteil ausgezahlt bekommt, kann das den überlebenden Ehepartner finanziell stark belasten — besonders, wenn das Vermögen in einer selbstgenutzten Immobilie steckt. Lesen Sie auch unseren Ratgeber, ob die Erben ein Erbe annehmen oder ausschlagen sollten.

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Erbschaftssteuer und Berliner Testament — die größte Steuerfalle

Das Berliner Testament ist zivilrechtlich elegant, steuerlich aber häufig ungünstig. Der Grund: Das gesamte Vermögen wird zweimal vererbt — einmal an den überlebenden Ehepartner, einmal an die Kinder. Beim zweiten Erbfall stehen den Kindern nur ihre eigenen Freibeträge zur Verfügung.

Die wichtigsten Freibeträge nach Erbschaftsteuergesetz:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder (pro Elternteil): 400.000 €
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Unverheiratete Lebensgefährten: nur 20.000 €

Rechenbeispiel: Ein Ehepaar hinterlässt zwei Kindern ein Vermögen von 900.000 €.

Mit Berliner Testament (Einheitslösung): Beim ersten Erbfall erbt der Ehepartner 900.000 € — durch den Freibetrag von 500.000 € bleibt ein Großteil steuerfrei. Beim zweiten Erbfall erben die Kinder je 450.000 €. Sie haben je 400.000 € Freibetrag — auf je 50.000 € fällt Erbschaftsteuer an.

Ohne Berliner Testament (gesetzliche Erbfolge): Schon beim ersten Erbfall erbt jedes Kind 225.000 €. Der Freibetrag jedes Kindes (400.000 €) wird voll genutzt, später erneut beim Tod des zweiten Elternteils.

Bei kleineren Vermögen unter 400.000 € pro Kind ist die Steuer kein Problem. Bei größerem Vermögen oder einer Immobilie in Ballungsraum sollten Sie die Trennungslösung oder Schenkungen zu Lebzeiten prüfen — Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Was sich nach einem Todesfall ebenfalls verändert, ist die Steuerklasse nach dem Tod des Ehepartners.

Vorteile und Nachteile auf einen Blick

Das Berliner Testament passt nicht zu jeder Familie. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung.

Vorteile:

  • Der überlebende Ehepartner ist als Alleinerbe finanziell abgesichert.
  • Erbstreitigkeiten unter den Schlusserben werden vermieden.
  • Die Erbfolge ist über zwei Generationen klar geregelt.
  • Klauseln können vor Pflichtteilsforderungen und Vermögensabfluss schützen.

Nachteile:

  • Der überlebende Partner ist an die gemeinsame Regelung gebunden und kann sie meist nicht mehr ändern.
  • Pflichtteilsansprüche können beim ersten Erbfall sofort geltend gemacht werden.
  • Bei größeren Vermögen fällt mehr Erbschaftssteuer an, weil Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall verfallen.
  • Patchwork- und Stieffamilien können benachteiligt werden.

Wenn Ihr Vermögen überschaubar ist und Sie gemeinsame Kinder haben, überwiegen meist die Vorteile. Bei größeren Vermögen oder komplexen Familienverhältnissen lohnt es sich, Alternativen wie den Erbvertrag oder ein notarielles Vermächtnis mit Nießbrauch zu prüfen.

Sonderfälle: Patchwork, kinderlose Paare, Hausbesitz, Scheidung

In bestimmten Konstellationen braucht das Berliner Testament besondere Sorgfalt — oder eine Alternative.

Patchwork-Familien: Hat ein Partner Kinder aus einer früheren Beziehung, droht eine ungewollte Enterbung. Erbt der überlebende Ehepartner zuerst alles und vererbt später an die eigenen Kinder, gehen die Kinder des Erstverstorbenen leer aus. Hier sind Vermächtnisse, ein Erbvertrag oder eine Trennungslösung mit klaren Regelungen für jedes Kind meist die bessere Wahl.

Kinderlose Paare: Auch ohne gemeinsame Kinder ist ein Berliner Testament sinnvoll, weil ohne Testament Eltern oder Geschwister des Verstorbenen erbberechtigt wären. Als Schlusserben können Sie zum Beispiel Neffen, Patenkinder oder eine gemeinnützige Organisation einsetzen.

Hausbesitz: Der überlebende Ehepartner darf das Familienheim in der Regel behalten — aber Pflichtteilsforderungen der Kinder können einen Verkauf erzwingen, wenn das übrige Vermögen nicht reicht. Bei Wiederverheiratungsklauseln kann ein Hausverkauf rechtlich problematisch sein. Klären Sie diesen Punkt unbedingt mit einem Notar.

Scheidung: Nach § 2077 BGB wird das Berliner Testament mit der Scheidung in der Regel unwirksam. Das gilt schon, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes der Scheidung zugestimmt oder sie beantragt hatte und die Voraussetzungen vorlagen. Nach jeder Trennung sollten Sie Ihr Testament prüfen und gegebenenfalls neu aufsetzen.

Berliner Testament ändern oder widerrufen

Solange beide Ehepartner leben, kann das Berliner Testament jederzeit gemeinsam geändert oder vollständig widerrufen werden — am einfachsten durch ein neues gemeinschaftliches Testament. Ein einseitiger Widerruf zu Lebzeiten ist nach § 2271 BGB nur über einen Notar wirksam, der den Widerruf dem anderen Ehepartner förmlich zustellt.

Nach dem Tod eines Ehepartners wird es schwierig: Die wechselbezüglichen Verfügungen sind dann bindend. Der überlebende Partner kann die Schlusserben nicht mehr ändern, das eingesetzte Vermögen nicht beliebig verschenken und auch durch ein neues Einzeltestament keine neuen Erben einsetzen.

Wenn Sie sich diese Flexibilität bewahren wollen, sollten Sie eine ausdrückliche Änderungsklausel in das Testament aufnehmen. Sie erlaubt dem überlebenden Partner, die Schlusserben innerhalb des gemeinsamen Vermögens neu zu bestimmen.

Das Berliner Testament ist nur ein Baustein der Vorsorge

Ein Berliner Testament regelt das Erbe — aber nicht alles, was nach einem Todesfall zählt. Wer den Partner wirklich entlasten möchte, denkt die Vorsorge in vier Bausteinen.

Berliner Testament: Wer erbt was, und wer sind die Schlusserben.

Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Eine Patientenverfügung ist im Akutfall oft wichtiger als jedes Testament.

Vorsorgevollmacht: Wer für Sie entscheidet, wenn Sie es vorübergehend oder dauerhaft nicht können — in finanziellen, gesundheitlichen oder behördlichen Fragen. Ohne Vollmacht braucht es eine gerichtlich bestellte Betreuung, selbst zwischen Ehepartnern.

Bestattungsvorsorge: Welche Bestattungsart Sie wünschen, wo und wie der Abschied stattfinden soll, und wie die Bestattung finanziell abgesichert ist. Damit nehmen Sie Ihrem Partner in den ersten Tagen die schwersten Entscheidungen ab.

Bei Memovida unterstützen wir Sie konkret beim letzten Baustein. Mit der Bestattungsvorsorge können Sie alle Wünsche zu Lebzeiten festhalten, die Kosten zum Festpreis absichern und damit verhindern, dass der überlebende Partner Bestattungsentscheidungen unter Zeitdruck treffen muss — Tage, in denen ohnehin die Sterbeurkunde beantragt werden muss und das Testament beim Nachlassgericht eröffnet wird.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zum Berliner Testament

Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?

Die Notarkosten richten sich nach dem Reinvermögen beider Ehepartner und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Bei einem gemeinschaftlichen Testament fällt eine doppelte Gebühr an. Bei einem Reinvermögen von 250.000 € liegen die Notarkosten beispielsweise bei rund 1.070 € zuzüglich Umsatzsteuer, bei 500.000 € bei rund 1.870 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gebühren sind bundesweit identisch und können nicht verhandelt werden.

Muss ein Berliner Testament handschriftlich sein?

Ein eigenhändiges Berliner Testament muss vollständig handschriftlich von einem Ehepartner verfasst und von beiden Partnern eigenhändig unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist ohne notarielle Beurkundung unwirksam — auch dann, wenn beide Partner es unterschreiben. Alternativ können Sie das Testament beim Notar beurkunden lassen, dann entfällt die Handschrift-Pflicht. Ort und Datum sollten in jedem Fall vermerkt sein.

Kann das Berliner Testament nach dem Tod eines Partners noch geändert werden?

Grundsätzlich nicht. Nach § 2271 BGB sind die wechselbezüglichen Verfügungen für den überlebenden Partner bindend. Eine Änderung der Schlusserben ist nur möglich, wenn das Testament ausdrücklich eine Änderungsklausel enthält. Ohne diese Klausel bleibt der überlebende Partner an die gemeinsame Regelung gebunden — auch dann, wenn sich die Lebensumstände später deutlich verändern, etwa durch eine neue Beziehung oder Zerwürfnisse mit den Kindern.

Was passiert beim Berliner Testament mit dem Haus?

Der überlebende Ehepartner erbt das Haus zunächst allein und darf darin wohnen bleiben. In der Einheitslösung kann er es in der Regel auch verkaufen, vermieten oder belasten. In der Trennungslösung als Vorerbe ist er deutlich eingeschränkt — größere Verfügungen über das Haus können später durch die Nacherben angefochten werden. Pflichtteilsansprüche der Kinder können den Verkauf des Hauses erzwingen, wenn andere Vermögenswerte nicht reichen.

Brauchen kinderlose Paare ein Berliner Testament?

Ja — gerade kinderlose Ehepaare profitieren oft besonders. Ohne Testament wären auch Eltern, Geschwister oder Nichten und Neffen des Verstorbenen erbberechtigt. Mit dem Berliner Testament setzen Sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und können als Schlusserben gezielt nahestehende Personen, Patenkinder oder eine gemeinnützige Organisation benennen. Ohne klare Regelung kann der überlebende Partner gezwungen sein, mit den Schwiegereltern eine Erbengemeinschaft zu bilden.

Können unverheiratete Paare ein Berliner Testament aufsetzen?

Nein. Ein Berliner Testament setzt eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft voraus. Unverheiratete Paare können stattdessen einen Erbvertrag beim Notar abschließen, der ähnliche Sicherheit bietet, oder jeweils ein Einzeltestament mit gegenseitiger Erbeinsetzung verfassen. Achten Sie auf die Erbschaftsteuer: Für unverheiratete Partner gilt ein Freibetrag von nur 20.000 €, und der Steuersatz kann bis zu 30 % erreichen.

Was passiert, wenn beide Ehepartner gleichzeitig versterben?

Versterben beide Partner gleichzeitig — etwa bei einem Unfall — greift unmittelbar die Schlusserben-Regelung des Berliner Testaments. Das gesamte Vermögen geht an die im Testament benannten Schlusserben über. Für diesen Fall sollten Sie im Testament ausdrücklich auch Ersatzerben benennen, falls einer der Schlusserben ebenfalls verstorben ist oder das Erbe ausschlägt. So vermeiden Sie, dass das Vermögen ungewollt nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird.

Das Berliner Testament regelt das Erbe — die Bestattung selbst regelt es nicht. Mit einer Bestattungsvorsorge bei Memovida können Sie schon zu Lebzeiten festhalten, wie Ihr Abschied aussehen soll, und Ihren Partner damit konkret entlasten. Wir beraten Sie in Ruhe und unverbindlich — auf Wunsch auch zu häufigen Fragen rund um die Bestattungsvorsorge.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Memovida darf keine verbindlichen erbrechtlichen Auskünfte erteilen. Bei größeren Vermögen, Patchwork-Konstellationen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen empfehlen wir, das Testament mit einem Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht abzustimmen.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

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Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
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Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

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Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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