Nachlass regeln: Die komplette Checkliste für Hinterbliebene

Von Katia Lübbert
June 1, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Den Nachlass zu regeln bedeutet, das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person zu ordnen — von Konten und Versicherungen über Immobilien und Hausrat bis zu digitalen Accounts. Hinterbliebene müssen dabei wichtige Fristen einhalten: in der Regel sechs Wochen für die Ausschlagung des Erbes und drei Monate für die Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt. Parallel dazu sollten Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen, in dem alle Aktiva und Passiva aufgelistet sind. In diesem Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch alle Aufgaben — von der Sterbeurkunde bis zum Erbschein, vom Nachlassverzeichnis bis zum Erbteil verkaufen und zum digitalen Nachlass.

Was bedeutet „Nachlass regeln" eigentlich?

Der Nachlass ist die rechtliche und wirtschaftliche Gesamtheit dessen, was eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu gehören Bargeld, Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, persönliche Gegenstände — aber auch Schulden, laufende Verträge und digitale Zugänge.

Wer den Nachlass regeln muss, übernimmt zwei Aufgaben gleichzeitig: erstens die organisatorischen Schritte direkt nach dem Sterbefall (Sterbeurkunde, Bestattung, Behörden) und zweitens die rechtliche Abwicklung des Erbes (Annahme, Ausschlagung, Nachlassverzeichnis, Erbschein, Steuer). Beides verläuft parallel, und beides hat eigene Fristen.

Wichtig: Sie müssen nicht alles auf einmal erledigen. Vieles lässt sich in den ersten 1–2 Wochen nach dem Sterbefall in Ruhe vorbereiten. Andere Schritte — etwa die Entscheidung über die Annahme des Erbes — sind hingegen fristgebunden und dürfen nicht aufgeschoben werden.

Die ersten Tage: Was Hinterbliebene sofort erledigen müssen

In den ersten 24 bis 72 Stunden nach dem Todesfall stehen vor allem organisatorische Aufgaben im Vordergrund. Sie sind die Grundlage für alles, was beim Nachlass regeln folgt.

  1. Totenschein vom Arzt ausstellen lassen — bei einem Todesfall zu Hause durch den Hausarzt oder Notarzt, im Krankenhaus oder Pflegeheim durch das Personal vor Ort.
  2. Bestattungsunternehmen kontaktieren — die Überführung und die ersten Formalitäten übernimmt der Bestatter. Memovida ist 24/7 unter 030 2647578550 erreichbar.
  3. Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen — möglichst mehrfach (5–10 Ausfertigungen), da Banken, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungen jeweils ein Original benötigen.
  4. Testament oder Erbvertrag suchen und beim Nachlassgericht abliefern — auch wenn Sie selbst Erbe sind, dürfen Sie ein gefundenes Testament nicht für sich behalten.
  5. Wichtige Verträge sichten — laufende Daueraufträge, Mietvertrag, Strom, Internet, Versicherungen, Abos. Viele davon enden nicht automatisch mit dem Tod.

Wie Sie die Sterbeurkunde beantragen, was sie kostet und wo Sie sie brauchen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zum Sterbeurkunde beantragen.

Das Nachlassverzeichnis erstellen — Schritt für Schritt

Das Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden (Passiva) der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes. Es ist die Grundlage, um den Nachlass zu regeln — und in vielen Fällen rechtlich verpflichtend, etwa bei Pflichtteilsforderungen oder gegenüber dem Finanzamt für die Erbschaftsteuer.

Ein vollständiges Nachlassverzeichnis enthält typischerweise folgende Positionen:

  • Aktiva: Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Schmuck, Kunst, offene Forderungen.
  • Passiva: Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden, laufende Verträge mit Restlaufzeit, Bestattungskosten, Pflichtteilsansprüche.
  • Bewertungsstichtag: alle Werte zum Todestag — nicht zum Tag der Erstellung.
  • Belege: Kontoauszüge, Grundbuchauszüge, Verträge, Schätzungen — bewahren Sie diese geordnet auf.

Für private Zwecke reicht ein sorgfältig geführtes, formloses Nachlassverzeichnis. Sobald jedoch ein Pflichtteilsberechtigter Auskunft verlangt oder der Nachlass komplex ist, kann ein notarielles Nachlassverzeichnis nötig werden — das ein Notar erstellt und unterschreibt. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und beginnen bei rund 200 €.

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Erbe annehmen oder ausschlagen — Fristen und Folgen

Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Deshalb sollten Sie vor der endgültigen Annahme prüfen, ob der Nachlass überschuldet sein könnte. Die Frist für die Ausschlagung beträgt in Deutschland sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Wer im Ausland lebt oder dort wohnte, hat sechs Monate Zeit.

Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden — eine formlose schriftliche Mitteilung reicht nicht aus. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen, inklusive aller Schulden.

Die Hintergründe, Gründe und Folgen einer Ausschlagung sowie typische Fehler erklären wir im Detail im Ratgeber Erbe ausschlagen.

Für viele Behörden, Banken und Grundbuchämter benötigen Sie zusätzlich einen Erbschein — das amtliche Dokument, das Sie als Erbe ausweist. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Wie Sie den Erbschein beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Erbteil verkaufen: Wann das sinnvoll ist und wie es funktioniert

Sind mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Bis zur Aufteilung des Nachlasses gehört jedem Miterben ein Anteil am Ganzen — nicht an einzelnen Gegenständen. Wer aus dieser Gemeinschaft ausscheiden möchte, kann seinen Erbteil verkaufen, statt auf die oft langwierige Auseinandersetzung zu warten.

Der Verkauf eines Erbteils ist gesetzlich geregelt und folgt klaren Schritten:

  1. Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags — formfrei ist ein Erbteilsverkauf nicht möglich (§ 2371 BGB).
  2. Information der Miterben — sie haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht und können innerhalb von zwei Monaten in den Vertrag eintreten.
  3. Übergang aller Rechte und Pflichten — auch der Schulden — auf den Käufer; der ausscheidende Erbe haftet jedoch fünf Jahre nachrangig weiter.

Käufer sind in der Praxis häufig Miterben selbst, spezialisierte Anbieter oder Investoren. Der Verkaufspreis liegt — abhängig von Risiko, Komplexität und Liquidität — typischerweise unter dem rechnerischen Anteil am Nachlasswert. Eine unabhängige Bewertung des Nachlasses durch einen Sachverständigen oder Notar ist vor dem Verkauf dringend zu empfehlen.

Den digitalen Nachlass regeln

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Cloud-Speicher, Abonnements, soziale Profile und Kryptowerte der verstorbenen Person. Er wird beim Nachlass regeln häufig übersehen — mit unangenehmen Folgen: weiterlaufende Abos, ungelöste Mietkäufe oder Profile, die noch jahrelang sichtbar sind.

Drei Schritte helfen, den digitalen Nachlass in den Griff zu bekommen:

  • Erfassen: E-Mail-Konten, Online-Banking, PayPal, Streaming-Dienste, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Domains, Krypto-Wallets, Smart-Home-Konten.
  • Zugriff sichern: Sterbeurkunde, Erbschein und eine schriftliche Vollmacht reichen bei den meisten Anbietern aus. Google bietet einen Kontoinaktivitäts-Manager, Apple den Digital Legacy Contact.
  • Kündigen und löschen: Abos beenden, Profile auf „Gedenkzustand" setzen oder löschen, Daten sichern oder bewusst vernichten.

Wie sich digitaler Nachlass und Bestattungsvorsorge sinnvoll verzahnen lassen, lesen Sie im Ratgeber Bestattungsvorsorge und digitaler Nachlass.

Bestattungskosten im Nachlass: Wer zahlt und wie sich Vorsorge auszahlt

Die Bestattungskosten gehören zu den ersten Verbindlichkeiten, die aus dem Nachlass beglichen werden. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB) — vorrangig aus dem Nachlassvermögen. Reicht dieses nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sozialbestattung beantragt werden.

Welche Personen wann zahlungspflichtig sind und wie die Kostenübernahme funktioniert, erklären wir im Ratgeber Wer zahlt die Bestattungskosten.

Wer den eigenen Nachlass regeln möchte, kann mit einer Bestattungsvorsorge die Familie spürbar entlasten — finanziell durch eine zweckgebundene Treuhand-Einlage und organisatorisch durch klar dokumentierte Wünsche.

Bei Memovida — wie wir Sie beim Nachlass regeln entlasten

Wir sind ein modernes, überregionales Bestattungsunternehmen mit Standorten in Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt. Beim Regeln des Nachlasses unterstützen wir Hinterbliebene konkret: Wir übernehmen die Überführung, beantragen für Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt und melden den Sterbefall bei den zuständigen Behörden an.

Unsere Festpreise machen die Bestattungskosten von Anfang an transparent — eine wichtige Größe in jedem Nachlassverzeichnis. Lediglich die Friedhofs- bzw. Beisetzungsgebühren kommen je nach Ort hinzu, da diese regional sehr unterschiedlich ausfallen. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung über bis zu 36 Monate möglich.

Memovida ist Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. und auf Google mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Rechtliche Fragen rund um Erbschein, Pflichtteil oder Erbteil verkaufen klären wir nicht selbst — hier verweisen wir Sie an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zum Nachlass regeln

Wie lange habe ich Zeit, um den Nachlass zu regeln?

Für die Ausschlagung des Erbes gelten sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (sechs Monate bei Auslandsbezug). Die Erbschaft selbst muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt setzt dann eine eigene Frist für die Steuererklärung, meist mindestens einen Monat, je nach Komplexität auch deutlich länger. Für viele andere Schritte — Nachlassverzeichnis, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Auflösung von Konten — gibt es keine starre Frist, sie können in Ruhe innerhalb mehrerer Monate erledigt werden.

Brauche ich einen Notar, um den Nachlass zu regeln?

Nicht immer. Für ein einfaches Nachlassverzeichnis genügt eine sorgfältige eigene Aufstellung. Notariell beurkundet werden müssen jedoch die Ausschlagung des Erbes, der Verkauf eines Erbteils und in vielen Fällen die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses (etwa wenn ein Pflichtteilsberechtigter Auskunft verlangt). Auch das Grundbuchamt verlangt für Immobilien meist einen Erbschein oder ein notarielles Testament.

Was kostet es, einen Nachlass regeln zu lassen?

Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab. Die Erbscheingebühr und ein notarielles Nachlassverzeichnis richten sich nach dem GNotKG und steigen mit dem Wert — bei 100.000 € Nachlass fallen z. B. jeweils etwa 273 € an. Anwaltskosten kommen nur bei Streit zwischen Erben hinzu. Die Bestattung selbst lässt sich über transparente Festpreise planbar machen.

Kann ich den Nachlass auch ohne Testament regeln?

Ja. Liegt kein Testament und kein Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Ehepartner und Kinder erben zuerst, danach Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte. Ohne lebende Verwandte fällt der Nachlass an den Staat. Das Nachlassgericht stellt auf Antrag einen Erbschein aus, der die gesetzlichen Erben ausweist.

Was passiert mit Schulden im Nachlass?

Schulden gehen mit dem Erbe auf die Erben über. Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, sollte innerhalb der sechs Wochen ausschlagen. Eine Alternative ist die Nachlassinsolvenz oder die Dürftigkeitseinrede — beide begrenzen die Haftung auf das Nachlassvermögen. Hier sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wie kann ich meinen eigenen Nachlass schon zu Lebzeiten regeln?

Zu Lebzeiten regeln Sie den eigenen Nachlass mit drei Bausteinen: einem aktuellen Testament (handschriftlich oder notariell), einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie einer Bestattungsvorsorge. Ergänzend lohnt sich ein Notfallordner mit Zugangsdaten, Verträgen und Versicherungsunterlagen. So entlasten Sie Ihre Angehörigen und vermeiden Streit in der Erbengemeinschaft.

Was gehört in ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis listet alle Vermögenswerte zum Todestag (Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat, Forderungen) und alle Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen, Bestattungskosten, Pflichtteilsansprüche). Es bildet die Grundlage für die Erbschaftsteuererklärung, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und mögliche Pflichtteilsforderungen. Belege wie Kontoauszüge und Grundbuchauszüge sollten Sie geordnet beilegen.

Den Nachlass zu regeln ist eine Mischung aus rechtlichen, finanziellen und sehr persönlichen Aufgaben. Wir bei Memovida übernehmen den bestatterischen Teil — von der Überführung bis zur Anmeldung beim Standesamt — und entlasten Sie damit in den ersten Tagen. Rufen Sie uns an unter 030 75436955 oder lassen Sie sich ein kostenfreies Angebot erstellen. Wir beraten Sie unverbindlich und besprechen mit Ihnen alle nächsten Schritte.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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