Erbe annehmen oder ausschlagen — Fristen und Folgen
Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Deshalb sollten Sie vor der endgültigen Annahme prüfen, ob der Nachlass überschuldet sein könnte. Die Frist für die Ausschlagung beträgt in Deutschland sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Wer im Ausland lebt oder dort wohnte, hat sechs Monate Zeit.
Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden — eine formlose schriftliche Mitteilung reicht nicht aus. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen, inklusive aller Schulden.
Die Hintergründe, Gründe und Folgen einer Ausschlagung sowie typische Fehler erklären wir im Detail im Ratgeber Erbe ausschlagen.
Für viele Behörden, Banken und Grundbuchämter benötigen Sie zusätzlich einen Erbschein — das amtliche Dokument, das Sie als Erbe ausweist. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.
Wie Sie den Erbschein beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Erbteil verkaufen: Wann das sinnvoll ist und wie es funktioniert
Sind mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Bis zur Aufteilung des Nachlasses gehört jedem Miterben ein Anteil am Ganzen — nicht an einzelnen Gegenständen. Wer aus dieser Gemeinschaft ausscheiden möchte, kann seinen Erbteil verkaufen, statt auf die oft langwierige Auseinandersetzung zu warten.
Der Verkauf eines Erbteils ist gesetzlich geregelt und folgt klaren Schritten:
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags — formfrei ist ein Erbteilsverkauf nicht möglich (§ 2371 BGB).
- Information der Miterben — sie haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht und können innerhalb von zwei Monaten in den Vertrag eintreten.
- Übergang aller Rechte und Pflichten — auch der Schulden — auf den Käufer; der ausscheidende Erbe haftet jedoch fünf Jahre nachrangig weiter.
Käufer sind in der Praxis häufig Miterben selbst, spezialisierte Anbieter oder Investoren. Der Verkaufspreis liegt — abhängig von Risiko, Komplexität und Liquidität — typischerweise unter dem rechnerischen Anteil am Nachlasswert. Eine unabhängige Bewertung des Nachlasses durch einen Sachverständigen oder Notar ist vor dem Verkauf dringend zu empfehlen.
Den digitalen Nachlass regeln
Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Cloud-Speicher, Abonnements, soziale Profile und Kryptowerte der verstorbenen Person. Er wird beim Nachlass regeln häufig übersehen — mit unangenehmen Folgen: weiterlaufende Abos, ungelöste Mietkäufe oder Profile, die noch jahrelang sichtbar sind.
Drei Schritte helfen, den digitalen Nachlass in den Griff zu bekommen:
- Erfassen: E-Mail-Konten, Online-Banking, PayPal, Streaming-Dienste, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Domains, Krypto-Wallets, Smart-Home-Konten.
- Zugriff sichern: Sterbeurkunde, Erbschein und eine schriftliche Vollmacht reichen bei den meisten Anbietern aus. Google bietet einen Kontoinaktivitäts-Manager, Apple den Digital Legacy Contact.
- Kündigen und löschen: Abos beenden, Profile auf „Gedenkzustand" setzen oder löschen, Daten sichern oder bewusst vernichten.
Wie sich digitaler Nachlass und Bestattungsvorsorge sinnvoll verzahnen lassen, lesen Sie im Ratgeber Bestattungsvorsorge und digitaler Nachlass.
Bestattungskosten im Nachlass: Wer zahlt und wie sich Vorsorge auszahlt
Die Bestattungskosten gehören zu den ersten Verbindlichkeiten, die aus dem Nachlass beglichen werden. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB) — vorrangig aus dem Nachlassvermögen. Reicht dieses nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sozialbestattung beantragt werden.
Welche Personen wann zahlungspflichtig sind und wie die Kostenübernahme funktioniert, erklären wir im Ratgeber Wer zahlt die Bestattungskosten.
Wer den eigenen Nachlass regeln möchte, kann mit einer Bestattungsvorsorge die Familie spürbar entlasten — finanziell durch eine zweckgebundene Treuhand-Einlage und organisatorisch durch klar dokumentierte Wünsche.
Bei Memovida — wie wir Sie beim Nachlass regeln entlasten
Wir sind ein modernes, überregionales Bestattungsunternehmen mit Standorten in Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt. Beim Regeln des Nachlasses unterstützen wir Hinterbliebene konkret: Wir übernehmen die Überführung, beantragen für Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt und melden den Sterbefall bei den zuständigen Behörden an.
Unsere Festpreise machen die Bestattungskosten von Anfang an transparent — eine wichtige Größe in jedem Nachlassverzeichnis. Lediglich die Friedhofs- bzw. Beisetzungsgebühren kommen je nach Ort hinzu, da diese regional sehr unterschiedlich ausfallen. Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung über bis zu 36 Monate möglich.
Memovida ist Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. und auf Google mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Rechtliche Fragen rund um Erbschein, Pflichtteil oder Erbteil verkaufen klären wir nicht selbst — hier verweisen wir Sie an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht, mit denen wir bei Bedarf zusammenarbeiten.








