Urne mit nach Hause nehmen — Was 2026 erlaubt ist

Von Manuel Kaiser
May 29, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Urne mit nach Hause zu nehmen ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt – es gilt die sogenannte Friedhofspflicht. Zwei Bundesländer machen Ausnahmen: Bremen seit 2015 und Rheinland-Pfalz seit Oktober 2025, beide unter klaren Voraussetzungen. In allen anderen Bundesländern können Familien den Wunsch über eine Einäscherung im Ausland oder eine legale Alternative wie einen Erinnerungsbaum im eigenen Garten erfüllen. Welche Wege rechtssicher und würdevoll sind, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.

Was sagt das deutsche Recht 2026?

In Deutschland ist das Bestattungsrecht Ländersache. In den meisten Bundesländern besteht eine sogenannte Friedhofspflicht – auch Friedhofszwang genannt. Diese schreibt vor, dass sowohl Särge als auch Urnen ausschließlich auf einem Friedhof oder an einem dafür zugelassenen Beisetzungsort beigesetzt werden müssen.

Das bedeutet: Die Urne mit nach Hause zu nehmen ist in 14 von 16 Bundesländern nicht erlaubt. Die Urne wird nach der Einäscherung im Krematorium nicht an die Angehörigen ausgehändigt, sondern direkt vom Bestattungsunternehmen zum gewählten Beisetzungsort gebracht.

Seit 2015 (Bremen) und seit Oktober 2025 (Rheinland-Pfalz) gibt es zwei Ausnahmen. Beide haben enge Voraussetzungen, die wir im Folgenden im Detail beschreiben.

Ausnahme Rheinland-Pfalz: Urne zu Hause seit Oktober 2025

Mit dem neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz ist es seit Oktober 2025 möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen, sie auf einem privaten Grundstück beizusetzen oder die Asche dort zu verstreuen. Damit ist Rheinland-Pfalz das liberalste deutsche Bundesland in dieser Frage.

Die Voraussetzungen sind klar geregelt:

  • Die verstorbene Person muss diesen Wunsch zu Lebzeiten in einer Totenfürsorgeverfügung schriftlich festgelegt haben.
  • Der letzte Hauptwohnsitz der verstorbenen Person muss in Rheinland-Pfalz gelegen haben.
  • Eine totenfürsorgepflichtige Person muss benannt sein, die die Verantwortung für die Asche trägt.
  • Die Beisetzung oder Aufbewahrung darf weder die öffentliche Ordnung noch die Pietät verletzen.

Wichtig: Die Regelung gilt nur innerhalb der Landesgrenzen von Rheinland-Pfalz. Wird die Urne in ein anderes Bundesland gebracht, gilt dort wieder die jeweilige Friedhofspflicht. In Rheinland-Pfalz ist außerdem die Beisetzung der Asche in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn in einer wasserlöslichen Kapsel zulässig.

Ausnahme Bremen: Asche im eigenen Garten verstreuen

Bremen hat bereits 2015 eine Sonderregelung eingeführt. Hier darf die Asche eines verstorbenen Menschen unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb eines Friedhofs verstreut werden – beispielsweise im eigenen Garten oder auf einer ausgewiesenen Fläche.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Der letzte Hauptwohnsitz der verstorbenen Person muss in Bremen gelegen haben.
  • Die verstorbene Person muss diesen Wunsch zu Lebzeiten ausdrücklich geäußert haben.
  • Das Grundstück muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.
  • Die Angehörigen müssen eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einholen.

Anders als in Rheinland-Pfalz zielt das Bremer Modell vor allem auf die naturnahe Verstreuung der Asche ab. Die dauerhafte Aufbewahrung einer verschlossenen Urne im Wohnbereich ist auch in Bremen nicht uneingeschränkt erlaubt.

Friedhofspflicht in den übrigen Bundesländern

In den 14 anderen Bundesländern – darunter Bayern, Berlin, Hamburg, NRW, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen – gilt die Friedhofspflicht uneingeschränkt. Die Urne darf weder mit nach Hause genommen noch im eigenen Garten beigesetzt werden.

In seltenen Fällen kann eine Sondergenehmigung beantragt werden, etwa für sehr große, abgelegene Privatgrundstücke. Diese Genehmigungen werden jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt und sind mit einem aufwendigen Verfahren verbunden.

Wer einen persönlichen Erinnerungsort im Garten schaffen möchte, hat dennoch legale Möglichkeiten – dazu unten mehr.

Strafe und Ordnungswidrigkeit: Was droht, wenn die Urne zu Hause bleibt?

Wer die Urne entgegen der Friedhofspflicht zu Hause aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – keine Straftat. Wird die Aufbewahrung der Behörde bekannt, kann sie zur ordnungsgemäßen Beisetzung auffordern. Bei Zuwiderhandlung sind Bußgelder von bis zu 1.500 Euro möglich; die genauen Sätze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Eine Hausdurchsuchung allein aufgrund des Verdachts ist nicht zulässig. In der Praxis erfahren Behörden meist nur durch Hinweise von Dritten – etwa nach einem Umzug oder im Rahmen eines Nachlassverfahrens – von einer unzulässigen Urnenaufbewahrung.

Trotzdem gilt: Wer für die Familie rechtssicher handeln möchte, sollte einen der legalen Wege wählen. Diese fassen wir im nächsten Abschnitt zusammen.

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Legale Alternativen, wenn Sie der Urne nahe sein möchten

Auch in Bundesländern mit strenger Friedhofspflicht gibt es legale Wege, einen sehr persönlichen Erinnerungsort zu schaffen. Drei Wege führen aus unserer Erfahrung besonders verlässlich zum Ziel.

Einäscherung im Ausland und Urnenüberführung

In der Schweiz, den Niederlanden, Tschechien und mehreren weiteren europäischen Ländern besteht keine Friedhofspflicht. Dort darf die Urne nach der Einäscherung an die Angehörigen ausgehändigt und privat aufbewahrt werden.

Der häufigste Weg sieht so aus: Die Einäscherung findet in Deutschland oder im Ausland statt; die Urne wird anschließend in die Schweiz oder die Niederlande überführt und dort an die Familie übergeben. Wichtig zu wissen: Sobald die Urne nach Deutschland zurückgebracht wird, gilt wieder die deutsche Friedhofspflicht. Die Urne darf dann nicht in der Wohnung verbleiben.

BaumFrieden: ein Erinnerungsbaum im eigenen Garten

Statt einer Urne im Wohnzimmer entscheiden sich viele Familien für unsere Memovida-Lösung BaumFrieden – ein Erinnerungsbaum im eigenen Garten. Dabei wird ein gewidmeter Baum auf dem eigenen Grundstück gepflanzt, der an den verstorbenen Menschen erinnert. Die Asche wird rechtssicher in einer in Deutschland zulässigen Form beigesetzt – der Baum im Garten dient als persönlicher Gedenkort, jederzeit erreichbar.

Für viele Familien ist das die elegantere Lösung: Sie schaffen einen sehr individuellen Erinnerungsort zu Hause, ohne sich rechtlich auf unsicheres Terrain zu begeben.

Baum-, See- oder Naturbestattung in Deutschland

Wer eine naturnahe Beisetzung wünscht, hat in Deutschland eine breite Auswahl: Baumbestattung im FriedWald oder RuheForst, Seebestattung in Nord- oder Ostsee, oder eine anonyme Naturbestattung. Diese Bestattungsformen sind in allen Bundesländern erlaubt und ermöglichen einen würdevollen Abschied außerhalb des klassischen Friedhofs.

Kosten im Überblick

Die Kosten der unterschiedlichen Wege unterscheiden sich erheblich. Eine grobe Orientierung:

  • Urnenüberführung in die Schweiz (inkl. Einäscherung, Transport, behördliche Schritte): meist 4.800 € bis 7.000 €; bei aufwändigen Konstellationen bis 15.000 €.
  • Urnenüberführung in die Niederlande: ähnliche Spanne, häufig etwas günstiger.
  • BaumFrieden – Erinnerungsbaum im eigenen Garten: Komplettpreis 3.850 € (alle Memovida-Leistungen inklusive).
  • Baumbestattung im FriedWald in Deutschland: ab ca. 2.500 € Memovida-Festpreis zzgl. Baum- und Friedhofsgebühren.
  • Seebestattung Nord- oder Ostsee: ab ca. 2.500 € Memovida-Festpreis zzgl. Beisetzungsgebühren.

Wir legen die einzelnen Posten transparent offen. Eine genaue Übersicht zu unseren transparenten Festpreisen finden Sie auf unserer Preisseite. Die Friedhofs- oder Beisetzungsgebühren sind regional unterschiedlich und werden separat ausgewiesen. Für eine detaillierte Aufstellung können Sie unseren Ratgeber zu den Kosten einer Urnenbestattung lesen.

Wie Memovida Sie begleitet

Bei Memovida ist die Urnenüberführung ins Ausland Teil unseres regulären Leistungsspektrums. Wir kümmern uns um die behördlichen Genehmigungen, die internationale Transportlogistik und die Übergabe an die Familie im Zielland.

Auch wenn Sie sich für eine Naturbestattung oder unsere Lösung BaumFrieden im eigenen Garten entscheiden, beraten wir Sie unverbindlich zu allen rechtlichen und praktischen Fragen. Festpreise sind selbstverständlich – Sie wissen vorher, welche Leistungen enthalten sind und welche Gebühren regional dazukommen.

Viele Familien entscheiden sich für eine Kombination: eine kleine Trauerfeier in Deutschland, anschließend die Überführung in die Schweiz oder die Pflanzung eines Erinnerungsbaums – ganz so, wie es zur Familie passt.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

In den meisten deutschen Bundesländern nein. Ausnahmen sind Rheinland-Pfalz (seit Oktober 2025) und Bremen (für die Ascheverstreuung im eigenen Garten). In beiden Ländern müssen jedoch enge Voraussetzungen erfüllt sein – insbesondere eine Totenfürsorgeverfügung der verstorbenen Person und der letzte Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland.

Welche Strafe droht beim Aufbewahren der Urne zu Hause?

Die unzulässige Aufbewahrung einer Urne ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Je nach Bundesland kann ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro verhängt werden. Eine Hausdurchsuchung ist allein aus diesem Grund nicht zulässig. Die Behörde kann jedoch zur ordnungsgemäßen Beisetzung der Urne auffordern.

Darf man die Urne im eigenen Garten beisetzen?

In den meisten Bundesländern ist die Urnenbeisetzung im privaten Garten nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt in Rheinland-Pfalz unter den oben genannten Voraussetzungen sowie eingeschränkt in Bremen für die Ascheverstreuung. Eine legale Alternative für alle anderen Bundesländer ist ein gewidmeter Erinnerungsbaum im Garten – die Asche wird dabei rechtssicher beigesetzt, der Baum dient als persönlicher Gedenkort.

Was kostet eine Urnenüberführung in die Schweiz?

Eine Urnenüberführung in die Schweiz kostet meist zwischen 4.800 € und 7.000 € – je nach Konstellation, Einäscherungsort und individuellen Wünschen können die Kosten bis auf etwa 15.000 € steigen. Memovida organisiert die gesamte Überführung zum Festpreis und übernimmt die behördlichen Schritte.

Gilt die Rheinland-Pfalz-Regelung auch für Angehörige aus anderen Bundesländern?

Entscheidend ist der letzte Hauptwohnsitz der verstorbenen Person, nicht der Wohnsitz der Angehörigen. Wer in NRW oder Bayern lebt und einen rheinland-pfälzischen Elternteil verloren hat, kann von der Regelung profitieren – sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn die Urne aus der Schweiz nach Deutschland zurückkommt?

Sobald die Urne deutsches Hoheitsgebiet erreicht, gilt wieder die Friedhofspflicht. Die Urne darf dann nicht mehr in der Wohnung aufbewahrt werden, sondern muss auf einem Friedhof oder in einer in Deutschland zulässigen Bestattungsform beigesetzt werden.

Ist die Friedhofspflicht in Deutschland abgeschafft?

Nein, nicht generell. Sie wurde nur in Bremen und Rheinland-Pfalz unter klaren Voraussetzungen gelockert. In allen anderen Bundesländern gilt sie weiterhin. Es gibt jedoch eine politische Diskussion über weitere Lockerungen.

Sie überlegen, welcher Weg für Ihre Familie passt – eine Urnenüberführung ins Ausland, ein Erinnerungsbaum im eigenen Garten oder eine andere Bestattungsform? Sie können sich unverbindlich ein kostenfreies Angebot erstellen lassen und erhalten von uns einen transparenten Festpreis. Wir beraten Sie zu allen Optionen und übernehmen, wenn Sie es wünschen, die gesamte Organisation.

Artikel von

Manuel Kaiser Gründer & Geschäftsführer

Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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