Die Überführung eines Verstorbenen bezeichnet den fachgerechten Transport eines Leichnams – vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des Bestatters und von dort weiter zum Krematorium oder Friedhof. In Deutschland darf sie ausschließlich von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
Die Kosten für eine Überführung innerhalb Deutschlands liegen typischerweise zwischen 200 und 1.500 Euro. Bei längeren Strecken oder mehreren Einzelfahrten kann sich der Betrag auf 2.000 bis 3.000 Euro erhöhen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie eine Überführung im Inland abläuft, welche Fristen je Bundesland gelten und woraus sich die Kosten realistisch zusammensetzen.
Was ist eine Überführung – und wer darf sie durchführen?
Von einer Überführung sprechen wir, sobald ein Verstorbener von einem Ort zu einem anderen befördert wird – typischerweise vom Sterbeort in die Räumlichkeiten eines Bestattungsinstituts und später weiter zum Friedhof oder Krematorium.
In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, dass dieser Transport ausschließlich von einem zugelassenen Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden darf. Privatpersonen – also auch Angehörige – sind dazu gesetzlich nicht berechtigt.
Auch das Fahrzeug ist vorgeschrieben: Die Beförderung erfolgt in einem speziell ausgestatteten Bestattungskraftwagen nach DIN 71081, der gekühlt und für die hygienisch einwandfreie Überführung ausgelegt ist.
Wie oft wird ein Verstorbener überführt?
Vor der Beisetzung wird ein Verstorbener in den meisten Fällen mindestens zweimal überführt. Das wird in der Praxis häufig unterschätzt – und es ist einer der Gründe, warum sich die Überführungskosten am Ende anders zusammensetzen, als viele Angehörige erwarten.
Üblich sind folgende Überführungen:
- Erste Überführung: Abholung am Sterbeort (Wohnung, Hospiz, Pflegeheim oder Krankenhaus) in die Räumlichkeiten des Bestatters.
- Zweite Überführung: Vom Bestatter zum Krematorium (bei einer Feuerbestattung) oder direkt zum Friedhof (bei einer Erdbestattung).
- Optional: Eine weitere Überführung zur Trauerhalle oder Friedhofskapelle, wenn eine offene Aufbahrung gewünscht ist.
- Sonderfall: Wird eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet, kommt eine zusätzliche Überführung in die Rechtsmedizin hinzu.
Wer eine Trauerfeier und eine Beisetzung an einem anderen Ort plant, kommt schnell auf drei bis vier Einzelfahrten. Bei einer Abrechnung nach Einzelposten summieren sich diese Strecken – bei einem Festpreis-Paket sind die meisten Fahrten bereits enthalten.
Ablauf der Überführung im Inland – Schritt für Schritt
Damit eine Überführung beginnen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Arzt muss den Tod offiziell festgestellt und einen Totenschein – also die ärztliche Todesbescheinigung – ausgestellt haben. Erst danach darf das Bestattungsunternehmen den Verstorbenen abholen.
In der Praxis sieht der Ablauf so aus:
- Tod feststellen und Arzt rufen. Bei einem unerwarteten Todesfall zu Hause hilft eine klare Schritt-für-Schritt-Orientierung weiter.
- Bestattungsunternehmen kontaktieren. Sie können in Ruhe vergleichen – die Abholung lässt sich meist innerhalb weniger Stunden organisieren.
- Abholung am Sterbeort. Der Bestatter kommt mit dem Bestattungskraftwagen und überführt den Verstorbenen in seine Räumlichkeiten.
- Hygienische Versorgung und Aufbahrung. Der Verstorbene wird gewaschen, eingekleidet und auf Wunsch für eine Aufbahrung vorbereitet.
- Weitere Überführungen je nach Bestattungsart – etwa zum Krematorium bei einer Feuerbestattung oder direkt zum Beisetzungsort.
Hilfreiche Vertiefungen für die einzelnen Schritte: Was tun, wenn ein Todesfall zu Hause eintritt, Aufbahrung beim Bestatter – Ablauf, Regeln und Kosten, sowie Einäscherung im Krematorium – Ablauf und Kosten.
Rechtliche Vorgaben und Fristen je Bundesland
Die Bestattungsgesetze regeln, wie schnell ein Verstorbener vom Sterbeort abgeholt werden muss. Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Todes – und sie ist je nach Bundesland unterschiedlich.
| Bundesland |
Frist für die erste Überführung |
| Baden-Württemberg |
36 Stunden |
| Bayern |
keine genaue Frist* |
| Berlin |
36 Stunden |
| Brandenburg |
24 Stunden |
| Bremen |
keine genaue Frist* |
| Hamburg |
36 Stunden |
| Hessen |
36 Stunden |
| Mecklenburg-Vorpommern |
36 Stunden |
| Niedersachsen |
36 Stunden |
| Nordrhein-Westfalen |
36 Stunden |
| Rheinland-Pfalz |
36 Stunden |
| Saarland |
36 Stunden |
| Sachsen |
24 Stunden |
| Sachsen-Anhalt |
36 Stunden |
| Schleswig-Holstein |
36 Stunden |
| Thüringen |
48 Stunden |
|
* In Bayern und Bremen ist keine konkrete Frist im Gesetz festgehalten. Die Überführung soll dennoch zeitnah erfolgen. Quelle: Bestattungsgesetze der Bundesländer.
|
Neben der Frist sind zwei Dokumente entscheidend: der Totenschein – ausgestellt vom Arzt am Sterbeort – und die Sterbeurkunde, die das Standesamt nach Anmeldung des Sterbefalls ausstellt. Das beauftragte Bestattungsunternehmen kümmert sich auf Wunsch um die Beantragung beim Standesamt.
Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass kurzfristig ein Bestatter erreichbar ist. Unser Team ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar – auch das Abholungsteam, auch nachts und am Wochenende.
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