Überführung eines Verstorbenen: Kosten, Ablauf und Distanzen (Inland)

Von Katia Lübbert
May 27, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Überführung eines Verstorbenen bezeichnet den fachgerechten Transport eines Leichnams – vom Sterbeort in die Räumlichkeiten des Bestatters und von dort weiter zum Krematorium oder Friedhof. In Deutschland darf sie ausschließlich von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.

Die Kosten für eine Überführung innerhalb Deutschlands liegen typischerweise zwischen 200 und 1.500 Euro. Bei längeren Strecken oder mehreren Einzelfahrten kann sich der Betrag auf 2.000 bis 3.000 Euro erhöhen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie eine Überführung im Inland abläuft, welche Fristen je Bundesland gelten und woraus sich die Kosten realistisch zusammensetzen.

Was ist eine Überführung – und wer darf sie durchführen?

Von einer Überführung sprechen wir, sobald ein Verstorbener von einem Ort zu einem anderen befördert wird – typischerweise vom Sterbeort in die Räumlichkeiten eines Bestattungsinstituts und später weiter zum Friedhof oder Krematorium.

In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer, dass dieser Transport ausschließlich von einem zugelassenen Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden darf. Privatpersonen – also auch Angehörige – sind dazu gesetzlich nicht berechtigt.

Auch das Fahrzeug ist vorgeschrieben: Die Beförderung erfolgt in einem speziell ausgestatteten Bestattungskraftwagen nach DIN 71081, der gekühlt und für die hygienisch einwandfreie Überführung ausgelegt ist.

Wie oft wird ein Verstorbener überführt?

Vor der Beisetzung wird ein Verstorbener in den meisten Fällen mindestens zweimal überführt. Das wird in der Praxis häufig unterschätzt – und es ist einer der Gründe, warum sich die Überführungskosten am Ende anders zusammensetzen, als viele Angehörige erwarten.

Üblich sind folgende Überführungen:

  • Erste Überführung: Abholung am Sterbeort (Wohnung, Hospiz, Pflegeheim oder Krankenhaus) in die Räumlichkeiten des Bestatters.
  • Zweite Überführung: Vom Bestatter zum Krematorium (bei einer Feuerbestattung) oder direkt zum Friedhof (bei einer Erdbestattung).
  • Optional: Eine weitere Überführung zur Trauerhalle oder Friedhofskapelle, wenn eine offene Aufbahrung gewünscht ist.
  • Sonderfall: Wird eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet, kommt eine zusätzliche Überführung in die Rechtsmedizin hinzu.

Wer eine Trauerfeier und eine Beisetzung an einem anderen Ort plant, kommt schnell auf drei bis vier Einzelfahrten. Bei einer Abrechnung nach Einzelposten summieren sich diese Strecken – bei einem Festpreis-Paket sind die meisten Fahrten bereits enthalten.

Ablauf der Überführung im Inland – Schritt für Schritt

Damit eine Überführung beginnen kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein Arzt muss den Tod offiziell festgestellt und einen Totenschein – also die ärztliche Todesbescheinigung – ausgestellt haben. Erst danach darf das Bestattungsunternehmen den Verstorbenen abholen.

In der Praxis sieht der Ablauf so aus:

  1. Tod feststellen und Arzt rufen. Bei einem unerwarteten Todesfall zu Hause hilft eine klare Schritt-für-Schritt-Orientierung weiter.
  2. Bestattungsunternehmen kontaktieren. Sie können in Ruhe vergleichen – die Abholung lässt sich meist innerhalb weniger Stunden organisieren.
  3. Abholung am Sterbeort. Der Bestatter kommt mit dem Bestattungskraftwagen und überführt den Verstorbenen in seine Räumlichkeiten.
  4. Hygienische Versorgung und Aufbahrung. Der Verstorbene wird gewaschen, eingekleidet und auf Wunsch für eine Aufbahrung vorbereitet.
  5. Weitere Überführungen je nach Bestattungsart – etwa zum Krematorium bei einer Feuerbestattung oder direkt zum Beisetzungsort.

Hilfreiche Vertiefungen für die einzelnen Schritte: Was tun, wenn ein Todesfall zu Hause eintritt, Aufbahrung beim Bestatter – Ablauf, Regeln und Kosten, sowie Einäscherung im Krematorium – Ablauf und Kosten.

Rechtliche Vorgaben und Fristen je Bundesland

Die Bestattungsgesetze regeln, wie schnell ein Verstorbener vom Sterbeort abgeholt werden muss. Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Todes – und sie ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Bundesland Frist für die erste Überführung
Baden-Württemberg 36 Stunden
Bayern keine genaue Frist*
Berlin 36 Stunden
Brandenburg 24 Stunden
Bremen keine genaue Frist*
Hamburg 36 Stunden
Hessen 36 Stunden
Mecklenburg-Vorpommern 36 Stunden
Niedersachsen 36 Stunden
Nordrhein-Westfalen 36 Stunden
Rheinland-Pfalz 36 Stunden
Saarland 36 Stunden
Sachsen 24 Stunden
Sachsen-Anhalt 36 Stunden
Schleswig-Holstein 36 Stunden
Thüringen 48 Stunden
* In Bayern und Bremen ist keine konkrete Frist im Gesetz festgehalten. Die Überführung soll dennoch zeitnah erfolgen. Quelle: Bestattungsgesetze der Bundesländer.

Neben der Frist sind zwei Dokumente entscheidend: der Totenschein – ausgestellt vom Arzt am Sterbeort – und die Sterbeurkunde, die das Standesamt nach Anmeldung des Sterbefalls ausstellt. Das beauftragte Bestattungsunternehmen kümmert sich auf Wunsch um die Beantragung beim Standesamt.

Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass kurzfristig ein Bestatter erreichbar ist. Unser Team ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar – auch das Abholungsteam, auch nachts und am Wochenende.

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Was kostet die Überführung innerhalb Deutschlands?

Die Überführungskosten in Deutschland setzen sich aus mehreren Einzelposten zusammen. Wer nur eine pauschale „Überführungspauschale“ im Angebot sieht, übersieht oft, was im Detail eingerechnet wird. Diese Übersicht hilft Ihnen, ein Angebot realistisch einzuordnen.

Art der Überführung Übliche Kosten in Deutschland
Abholung vom Sterbeort (innerorts) 90–250 € (Zuschlag 100–200 € bei Abholung zu Hause oder im Hospiz möglich)
Sargüberführung zum Krematorium 100–200 €
Sargüberführung innerorts zum Friedhof 100–250 €
Überregionale Sargüberführung in Deutschland 1,00–2,50 € pro Kilometer (meist auf doppelte Strecke berechnet)
Urnenüberführung innerhalb Deutschlands 35–95 €

Ein realistisches Beispiel: Eine überregionale Sargüberführung über 400 Kilometer liegt – je nach Bestatter – zwischen 800 und 2.000 Euro. Berechnet wird in der Regel die doppelte Strecke, weil der Bestattungskraftwagen leer zurückfährt. Hinzu kommen die Abholung sowie gegebenenfalls die Fahrt zum Krematorium und zum Beisetzungsort.

Bei unseren transparenten Festpreis-Paketen sind die üblichen Überführungen innerhalb der Region bereits enthalten – Sie zahlen nicht nachträglich pro Kilometer. Lediglich bei besonders langen Distanzen über mehrere Bundesländer hinweg kann ein Aufpreis anfallen, den wir Ihnen vorab klar benennen.

Überführung bei Memovida – was im Festpreis enthalten ist

Wir sind deutschlandweit aktiv und arbeiten mit lokalen Überführungspartnern in der gesamten Region zusammen. So kann die Abholung in der Regel innerhalb weniger Stunden vor Ort beginnen. Unsere Telefonberatung und das Abholteam sind 24/7 erreichbar – auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

In unseren Festpreis-Paketen sind die regulären Überführungen enthalten: die Abholung am Sterbeort, der Transport zum Krematorium beziehungsweise zum Friedhof. Lediglich Friedhofs- oder Krematoriumsgebühren am Beisetzungsort fallen separat an – diese Kosten unterscheiden sich regional stark und werden vorab transparent ausgewiesen.

Wenn Sie eine Bestattung an einem entfernten Ort planen, besprechen wir die Distanz und mögliche Zusatzkosten vor der Beauftragung. Sie erhalten ein klares Festpreisangebot, bevor Sie sich entscheiden.

Sonderfall: Überführung aus dem Ausland

Wenn ein Mensch im Ausland verstirbt, gelten zusätzliche Vorschriften. Es wird ein mehrsprachiger Leichenpass benötigt, der Sarg muss meist mit einem verlöteten Zinkeinsatz transportiert werden und die Abstimmung mit Konsulaten oder Botschaften nimmt Zeit in Anspruch.

Auch die Kosten liegen deutlich höher als bei einer Inlandsüberführung: Innereuropäisch auf dem Landweg beginnen sie bei etwa 2.000 Euro, mit Flugtransport sind 4.000 bis 15.000 Euro üblich.

Für einen vollständigen Überblick samt aller benötigten Dokumente lesen Sie unsere Checkliste „Todesfall im Ausland“. Auch in diesen Situationen begleiten wir Sie und übernehmen die Koordination mit den deutschen und ausländischen Behörden.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Überführung eines Verstorbenen

Wer darf eine Überführung in Deutschland durchführen?

Eine Überführung darf in Deutschland ausschließlich von einem zugelassenen Bestattungs- oder Überführungsunternehmen vorgenommen werden. Angehörige und andere Privatpersonen sind dazu gesetzlich nicht berechtigt. Der Transport erfolgt in einem hygienisch geeigneten Bestattungskraftwagen nach DIN 71081. Welches Bestattungsunternehmen Sie beauftragen, entscheiden Sie selbst – Sie können in Ruhe vergleichen, bevor Sie sich festlegen.

Wie schnell muss die Überführung erfolgen?

Die Frist für die erste Überführung ist im Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes geregelt. In den meisten Bundesländern beträgt sie 36 Stunden, in Brandenburg und Sachsen 24 Stunden, in Thüringen 48 Stunden. Bayern und Bremen haben keine feste Frist, verlangen aber eine zeitnahe Überführung. Vor der Abholung muss in allen Fällen ein Arzt den Tod festgestellt und einen Totenschein ausgestellt haben.

Was kostet eine Überführung innerhalb Deutschlands?

Innerhalb einer Stadt liegen die Kosten meist zwischen 200 und 500 Euro – also Abholung plus eine kurze weitere Überführung. Bei überregionalen Strecken kommen 1,00 bis 2,50 Euro pro Kilometer hinzu, wobei in der Regel die doppelte Strecke berechnet wird, weil der Wagen leer zurückkehrt. Eine Überführung über mehrere hundert Kilometer kann so 1.000 bis 3.000 Euro kosten. Bei unseren Festpreisen sind die üblichen Überführungen bereits enthalten.

Welche Dokumente werden für eine Überführung benötigt?

Bevor die Überführung beginnt, müssen der Totenschein (die ärztliche Todesbescheinigung) und für den weiteren Bestattungsablauf die Sterbeurkunde des Standesamts vorliegen. Bei einer überregionalen Überführung im Inland reichen diese Dokumente in der Regel aus. Das beauftragte Bestattungsunternehmen kümmert sich um die Beschaffung – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Wer trägt die Kosten der Überführung?

In Deutschland tragen zunächst der nächste Angehörige oder der gesetzliche Vertreter die Bestattungskosten – darin enthalten sind auch die Überführungskosten. Diese Kosten sind später aus dem Nachlass des Verstorbenen erstattungsfähig. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen vom Sozialamt übernommen werden (Sozialbestattung).

Kann ein Verstorbener aus einem anderen Bundesland überführt werden?

Ja, das ist problemlos möglich. Überführungen über Bundeslandgrenzen hinweg bedürfen innerhalb Deutschlands keiner besonderen Genehmigung – die Bestattungsgenehmigung des zuständigen Standesamtes reicht aus. Allerdings müssen mehrere Behörden koordiniert werden, was Zeit kostet. Unser bundesweites Netz aus lokalen Überführungspartnern macht diese Strecken praktikabel und planbar.

Was passiert, wenn der Todesfall am Wochenende oder nachts eintritt?

Auch an Feiertagen, am Wochenende und nachts ist eine Überführung möglich. Sie sollten zunächst einen Arzt rufen, der den Tod feststellt – bei einem Todesfall zu Hause kann das der Hausarzt, der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Notfall der Rettungsdienst sein. Anschließend können Sie unser Team rund um die Uhr erreichen; die Abholung wird zeitnah organisiert.

Wir gestalten die Bestattung, die zu Ihnen passt – und übernehmen die gesamte Überführung im Hintergrund, damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können. Sie können sich hier ein kostenfreies und unverbindliches Festpreisangebot erstellen lassen oder einfach unter 030 75436955 anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie ohne Druck und besprechen alle Fragen, die Sie haben.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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