Sonderurlaub nach Verwandtschaftsgrad
In der Praxis entscheidet der Verwandtschaftsgrad fast immer über die Dauer der Freistellung. Für Verwandte ersten Grades – Ehe- oder Lebenspartner, eigene Kinder und Eltern – gewähren die meisten Arbeitgeber zwei bis drei Tage. Geschwister werden formal als Verwandte zweiten Grades eingestuft, in der Regel aber wie enge Angehörige behandelt.
Für entferntere Verwandte wie Großeltern, Schwiegereltern, Onkel, Tanten oder Cousins besteht meist kein verbindlicher Anspruch. In vielen Unternehmen werden trotzdem ein bis zwei Tage gewährt, vor allem für die Teilnahme an der Beerdigung. Sprechen Sie offen mit Ihrer Personalabteilung – Kulanz ist gerade in einem Trauerfall oft möglich.
Sonderurlaub im öffentlichen Dienst und für Beamte
Im öffentlichen Dienst ist die Lage klarer. § 29 TVöD regelt für Tarifbeschäftigte zwei Tage Sonderurlaub beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil. Für Bundesbeamte gilt § 21 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) – ebenfalls zwei Tage für denselben Personenkreis. Die Bundesländer haben mit Ausnahme von Hessen die Regelung des Bundes übernommen; in Hessen vereinbaren Landesbeamte den Sonderurlaub individuell mit ihrer Dienststelle.
Für Großeltern, Geschwister und Schwiegereltern sieht der TVöD keinen verbindlichen Sonderurlaub vor. Auch hier gilt: Wenden Sie sich an die Personalstelle, eine einzelfallbezogene Freistellung ist möglich.
Auszubildende, Minijobber und Selbstständige
Für Auszubildende greift § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er gewährt bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung – dazu zählt ein Todesfall in der Familie – eine kurze bezahlte Freistellung. Die übliche Dauer entspricht den Regelungen für Festangestellte.
Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Maßgeblich ist hier § 616 BGB. In der Praxis empfiehlt es sich, den konkreten Anspruch frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären.
Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Hier gilt es, Termine flexibel zu verschieben oder mit Auftraggebern Verständnis zu vereinbaren. Wenn die Belastung zu groß wird, kann auch eine Krankschreibung beim Hausarzt sinnvoll sein.
Gesetzliche Grundlage: § 616 BGB
Die zentrale gesetzliche Grundlage für Sonderurlaub im Todesfall ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Paragraph regelt die sogenannte vorübergehende Verhinderung: Wer aus einem persönlichen Grund, den er nicht selbst zu vertreten hat, für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" nicht arbeiten kann, behält den Anspruch auf seinen Lohn.
Ein Todesfall in der Familie ist ein klassischer Anwendungsfall. Wichtig zu wissen: § 616 BGB kann durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag ausgeschlossen werden – und das ist heute in vielen Verträgen Standard.
Werfen Sie daher einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie sich auf den Paragraphen berufen. Den genauen Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Ist § 616 BGB ausgeschlossen, hängt Ihr Anspruch ausschließlich von der jeweiligen tariflichen oder betrieblichen Regelung ab. Existiert dort nichts, bleibt nur die Kulanz Ihres Arbeitgebers – die in der Praxis allerdings oft gewährt wird.
Sonderurlaub im Todesfall richtig beantragen
Den Antrag auf Sonderurlaub stellen Sie so früh wie möglich. Eine kurze telefonische Information an Ihre direkte Führungskraft oder die Personalabteilung reicht im ersten Moment aus. Die schriftliche Bestätigung können Sie nachreichen.
Muster für den Antrag
Betreff: Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall
Sehr geehrte/r [Name],
[Verwandtschaftsverhältnis, z. B. mein Vater] ist am [Datum] verstorben. Für die Organisation der Beerdigung und die notwendigen Behördengänge bitte ich um Sonderurlaub vom [Datum] bis [Datum] gemäß [§ 616 BGB / Tarifvertrag / Arbeitsvertrag].
Für Rückfragen bin ich erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Welche Unterlagen sind nötig?
Welche Nachweise verlangt werden, ist nicht einheitlich geregelt. In der Praxis akzeptieren Arbeitgeber meist eine der folgenden Bescheinigungen:
- Eine Kopie der Sterbeurkunde – diese benötigen Sie ohnehin für Behörden, Versicherungen und Banken. Bei Memovida können Sie die Sterbeurkunde beantragen lassen, wir übernehmen das auf Wunsch für Sie.
- Eine Bestätigung des Bestattungsinstituts über die Teilnahme an der Trauerfeier.
- Bei entfernteren Verwandten gelegentlich ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses.
Geben Sie keine Originale aus der Hand – eine Kopie genügt fast immer.
Wann den Sonderurlaub nehmen – Tod oder Beerdigung?
Aus unserer Praxis als Bestattungsunternehmen ein wichtiger Hinweis: Die Beerdigung findet in Deutschland selten am Tag nach dem Todesfall statt. Die meisten Bundesländer schreiben eine Bestattungsfrist von vier bis zehn Tagen vor, in der Praxis liegen ein bis zwei Wochen zwischen Sterbefall und Trauerfeier.
Das wirkt sich direkt auf Ihren Sonderurlaub aus. Wer alle Tage in den ersten 48 Stunden nimmt, hat am Beerdigungstag keine bezahlte Freistellung mehr. Sinnvoller ist es, einen Tag direkt nach dem Todesfall für die ersten Wege zu nutzen und die restlichen Tage rund um die Trauerfeier zu legen – also dann, wenn enge Angehörige aus anderen Städten anreisen und der Abschied tatsächlich stattfindet.
Bei den meisten Arbeitgebern müssen die Sonderurlaubstage nicht am Stück genommen werden. Eine Aufteilung ist möglich, wenn der zeitliche Bezug zum Sterbefall erkennbar bleibt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Tage planen, lohnt sich ein Blick in unsere Anleitung, eine Beerdigung Schritt für Schritt zu planen, und in den Ratgeber zum Ablauf einer Trauerfeier.
Lohnfortzahlung im Sonderurlaub – was gilt?
In den meisten Fällen wird Ihr Gehalt während des Sonderurlaubs weitergezahlt. Die Grundlage ist entweder § 616 BGB oder die jeweilige tarifliche beziehungsweise vertragliche Regelung. Im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Lohnfortzahlung verbindlich.
Anders sieht es aus, wenn § 616 BGB in Ihrem Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist und keine andere Regelung greift. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber zwar Sonderurlaub gewähren, ist aber nicht zur Bezahlung verpflichtet. Sprechen Sie das Thema offen an – in der Regel finden Arbeitgeber eine kulante Lösung, etwa indem Sie regulären Urlaub oder Überstunden nutzen.
Wenn der Sonderurlaub nicht reicht: Alternativen
Zwei oder drei Tage reichen oft nicht aus, um Behördengänge, Trauerfeier und die emotionale Belastung zu bewältigen. Es gibt drei Wege, zusätzliche Zeit zu schaffen.
Krankschreibung. Wenn Sie durch den Verlust körperlich oder psychisch nicht arbeitsfähig sind, kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie krankschreiben. Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann zu Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen oder depressiven Verstimmungen führen, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Eine Übersicht zu den fünf Phasen der Trauer kann Ihnen helfen, Ihre eigene Reaktion einzuordnen.
Unbezahlte Freistellung. Reichen Sonderurlaub und Krankschreibung nicht, können Sie unbezahlten Urlaub beantragen. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, viele Unternehmen zeigen sich hier flexibel – besonders, wenn Sie frühzeitig das Gespräch suchen.
Regulärer Urlaub. Eine pragmatische Lösung ist der reguläre Jahresurlaub. Er muss zwar in der Regel beantragt werden, lässt sich aber meist kurzfristig umsetzen.
Bei Memovida: Wir entlasten Sie organisatorisch
Sonderurlaub ist knapp bemessen – und ein großer Teil dieser Tage geht für Behördengänge, Telefonate mit Versicherungen und die Organisation der Trauerfeier drauf. Genau hier setzt unsere Arbeit als Bestattungsunternehmen an.
Wir übernehmen auf Wunsch die Sterbeurkunde-Beantragung, die Kommunikation mit Krankenkasse, Rentenversicherung und Friedhofsverwaltung sowie die komplette Organisation der Trauerfeier. Mit unseren transparenten Festpreisen und Bestattungspaketen wissen Sie von Anfang an, was die Bestattung kostet – wir arbeiten bundesweit zu denselben klaren Preisen.
Wer den eigenen Angehörigen die organisatorische Belastung ganz ersparen möchte, kann die Bestattungsvorsorge regeln und Angehörige entlasten. So bleibt im Trauerfall mehr Raum für das, was die wenigen Tage Sonderurlaub eigentlich leisten sollen: Abschied nehmen.








