Sonderurlaub im Todesfall: Wie viele Tage stehen Ihnen zu?

Von Katia Lübbert
May 28, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

In der Regel haben Arbeitnehmer bei einem Sonderurlaub im Todesfall Anspruch auf ein bis drei bezahlte Tage Freistellung – abhängig vom Verwandtschaftsgrad, vom Arbeits- oder Tarifvertrag und davon, ob Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Für die Trauer, die Behördengänge und die Beerdigung gibt der Gesetzgeber einen knappen Rahmen vor. Diese Übersicht zeigt Ihnen, wie viele Tage Ihnen konkret zustehen, wann Sie den Sonderurlaub am besten nehmen und welche Alternativen Sie haben, wenn die wenigen Tage nicht reichen.

Was bedeutet Sonderurlaub im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall ist eine kurze, in den meisten Fällen bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn ein naher Angehöriger verstirbt. Er wird zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt und nicht von Ihren Jahresurlaubstagen abgezogen.

Die Freistellung soll Raum schaffen für drei Dinge: den ersten Schock zu verarbeiten, organisatorische Aufgaben wie Behördengänge zu erledigen und an der Trauerfeier oder Beerdigung teilzunehmen. Welche Schritte in den ersten Stunden und Tagen wichtig sind, haben wir in einem Leitfaden für die ersten Schritte nach einem Todesfall zusammengestellt.

Vom Sonderurlaub abzugrenzen sind zwei verwandte Wege: die Krankschreibung (bei psychischer oder körperlicher Belastung) und die unbezahlte Freistellung (wenn die wenigen bezahlten Tage nicht reichen). Beide spielen weiter unten eine Rolle.

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen Ihnen zu?

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, die eine konkrete Anzahl Tage festlegt. Üblich sind in Deutschland ein bis drei Tage Sonderurlaub im Todesfall – die genaue Anzahl hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihrer Verwandtschaft zum Verstorbenen ab.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick. Beachten Sie: Die Werte sind Richtwerte aus der gängigen Praxis. Verbindlich sind nur die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der jeweiligen Sonderurlaubsverordnung.

Verwandtschaftsverhältnis TVöD / öffentlicher Dienst Ohne Tarifvertrag Beamte (§ 21 SUrlV)
Ehe- oder Lebenspartner 2 Tage bis zu 3 Tage 2 Tage
Eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder 2 Tage 2–3 Tage 2 Tage
Eltern 2 Tage 1–2 Tage 2 Tage
Schwiegereltern 1–2 Tage
Geschwister 1–2 Tage
Großeltern 1 Tag

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Sonderurlaub nach Verwandtschaftsgrad

In der Praxis entscheidet der Verwandtschaftsgrad fast immer über die Dauer der Freistellung. Für Verwandte ersten Grades – Ehe- oder Lebenspartner, eigene Kinder und Eltern – gewähren die meisten Arbeitgeber zwei bis drei Tage. Geschwister werden formal als Verwandte zweiten Grades eingestuft, in der Regel aber wie enge Angehörige behandelt.

Für entferntere Verwandte wie Großeltern, Schwiegereltern, Onkel, Tanten oder Cousins besteht meist kein verbindlicher Anspruch. In vielen Unternehmen werden trotzdem ein bis zwei Tage gewährt, vor allem für die Teilnahme an der Beerdigung. Sprechen Sie offen mit Ihrer Personalabteilung – Kulanz ist gerade in einem Trauerfall oft möglich.

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst und für Beamte

Im öffentlichen Dienst ist die Lage klarer. § 29 TVöD regelt für Tarifbeschäftigte zwei Tage Sonderurlaub beim Tod von Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Elternteil. Für Bundesbeamte gilt § 21 der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) – ebenfalls zwei Tage für denselben Personenkreis. Die Bundesländer haben mit Ausnahme von Hessen die Regelung des Bundes übernommen; in Hessen vereinbaren Landesbeamte den Sonderurlaub individuell mit ihrer Dienststelle.

Für Großeltern, Geschwister und Schwiegereltern sieht der TVöD keinen verbindlichen Sonderurlaub vor. Auch hier gilt: Wenden Sie sich an die Personalstelle, eine einzelfallbezogene Freistellung ist möglich.

Auszubildende, Minijobber und Selbstständige

Für Auszubildende greift § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er gewährt bei unverschuldeter persönlicher Verhinderung – dazu zählt ein Todesfall in der Familie – eine kurze bezahlte Freistellung. Die übliche Dauer entspricht den Regelungen für Festangestellte.

Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht. Maßgeblich ist hier § 616 BGB. In der Praxis empfiehlt es sich, den konkreten Anspruch frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären.

Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Hier gilt es, Termine flexibel zu verschieben oder mit Auftraggebern Verständnis zu vereinbaren. Wenn die Belastung zu groß wird, kann auch eine Krankschreibung beim Hausarzt sinnvoll sein.

Gesetzliche Grundlage: § 616 BGB

Die zentrale gesetzliche Grundlage für Sonderurlaub im Todesfall ist § 616 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Paragraph regelt die sogenannte vorübergehende Verhinderung: Wer aus einem persönlichen Grund, den er nicht selbst zu vertreten hat, für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" nicht arbeiten kann, behält den Anspruch auf seinen Lohn.

Ein Todesfall in der Familie ist ein klassischer Anwendungsfall. Wichtig zu wissen: § 616 BGB kann durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag ausgeschlossen werden – und das ist heute in vielen Verträgen Standard.

Werfen Sie daher einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie sich auf den Paragraphen berufen. Den genauen Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de.

Ist § 616 BGB ausgeschlossen, hängt Ihr Anspruch ausschließlich von der jeweiligen tariflichen oder betrieblichen Regelung ab. Existiert dort nichts, bleibt nur die Kulanz Ihres Arbeitgebers – die in der Praxis allerdings oft gewährt wird.

Sonderurlaub im Todesfall richtig beantragen

Den Antrag auf Sonderurlaub stellen Sie so früh wie möglich. Eine kurze telefonische Information an Ihre direkte Führungskraft oder die Personalabteilung reicht im ersten Moment aus. Die schriftliche Bestätigung können Sie nachreichen.

Muster für den Antrag

Betreff: Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall

Sehr geehrte/r [Name],

[Verwandtschaftsverhältnis, z. B. mein Vater] ist am [Datum] verstorben. Für die Organisation der Beerdigung und die notwendigen Behördengänge bitte ich um Sonderurlaub vom [Datum] bis [Datum] gemäß [§ 616 BGB / Tarifvertrag / Arbeitsvertrag].

Für Rückfragen bin ich erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Welche Unterlagen sind nötig?

Welche Nachweise verlangt werden, ist nicht einheitlich geregelt. In der Praxis akzeptieren Arbeitgeber meist eine der folgenden Bescheinigungen:

  • Eine Kopie der Sterbeurkunde – diese benötigen Sie ohnehin für Behörden, Versicherungen und Banken. Bei Memovida können Sie die Sterbeurkunde beantragen lassen, wir übernehmen das auf Wunsch für Sie.
  • Eine Bestätigung des Bestattungsinstituts über die Teilnahme an der Trauerfeier.
  • Bei entfernteren Verwandten gelegentlich ein Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses.

Geben Sie keine Originale aus der Hand – eine Kopie genügt fast immer.

Wann den Sonderurlaub nehmen – Tod oder Beerdigung?

Aus unserer Praxis als Bestattungsunternehmen ein wichtiger Hinweis: Die Beerdigung findet in Deutschland selten am Tag nach dem Todesfall statt. Die meisten Bundesländer schreiben eine Bestattungsfrist von vier bis zehn Tagen vor, in der Praxis liegen ein bis zwei Wochen zwischen Sterbefall und Trauerfeier.

Das wirkt sich direkt auf Ihren Sonderurlaub aus. Wer alle Tage in den ersten 48 Stunden nimmt, hat am Beerdigungstag keine bezahlte Freistellung mehr. Sinnvoller ist es, einen Tag direkt nach dem Todesfall für die ersten Wege zu nutzen und die restlichen Tage rund um die Trauerfeier zu legen – also dann, wenn enge Angehörige aus anderen Städten anreisen und der Abschied tatsächlich stattfindet.

Bei den meisten Arbeitgebern müssen die Sonderurlaubstage nicht am Stück genommen werden. Eine Aufteilung ist möglich, wenn der zeitliche Bezug zum Sterbefall erkennbar bleibt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Tage planen, lohnt sich ein Blick in unsere Anleitung, eine Beerdigung Schritt für Schritt zu planen, und in den Ratgeber zum Ablauf einer Trauerfeier.

Lohnfortzahlung im Sonderurlaub – was gilt?

In den meisten Fällen wird Ihr Gehalt während des Sonderurlaubs weitergezahlt. Die Grundlage ist entweder § 616 BGB oder die jeweilige tarifliche beziehungsweise vertragliche Regelung. Im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Lohnfortzahlung verbindlich.

Anders sieht es aus, wenn § 616 BGB in Ihrem Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist und keine andere Regelung greift. In diesem Fall kann Ihr Arbeitgeber zwar Sonderurlaub gewähren, ist aber nicht zur Bezahlung verpflichtet. Sprechen Sie das Thema offen an – in der Regel finden Arbeitgeber eine kulante Lösung, etwa indem Sie regulären Urlaub oder Überstunden nutzen.

Wenn der Sonderurlaub nicht reicht: Alternativen

Zwei oder drei Tage reichen oft nicht aus, um Behördengänge, Trauerfeier und die emotionale Belastung zu bewältigen. Es gibt drei Wege, zusätzliche Zeit zu schaffen.

Krankschreibung. Wenn Sie durch den Verlust körperlich oder psychisch nicht arbeitsfähig sind, kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie krankschreiben. Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann zu Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen oder depressiven Verstimmungen führen, die eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Eine Übersicht zu den fünf Phasen der Trauer kann Ihnen helfen, Ihre eigene Reaktion einzuordnen.

Unbezahlte Freistellung. Reichen Sonderurlaub und Krankschreibung nicht, können Sie unbezahlten Urlaub beantragen. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, viele Unternehmen zeigen sich hier flexibel – besonders, wenn Sie frühzeitig das Gespräch suchen.

Regulärer Urlaub. Eine pragmatische Lösung ist der reguläre Jahresurlaub. Er muss zwar in der Regel beantragt werden, lässt sich aber meist kurzfristig umsetzen.

Bei Memovida: Wir entlasten Sie organisatorisch

Sonderurlaub ist knapp bemessen – und ein großer Teil dieser Tage geht für Behördengänge, Telefonate mit Versicherungen und die Organisation der Trauerfeier drauf. Genau hier setzt unsere Arbeit als Bestattungsunternehmen an.

Wir übernehmen auf Wunsch die Sterbeurkunde-Beantragung, die Kommunikation mit Krankenkasse, Rentenversicherung und Friedhofsverwaltung sowie die komplette Organisation der Trauerfeier. Mit unseren transparenten Festpreisen und Bestattungspaketen wissen Sie von Anfang an, was die Bestattung kostet – wir arbeiten bundesweit zu denselben klaren Preisen.

Wer den eigenen Angehörigen die organisatorische Belastung ganz ersparen möchte, kann die Bestattungsvorsorge regeln und Angehörige entlasten. So bleibt im Trauerfall mehr Raum für das, was die wenigen Tage Sonderurlaub eigentlich leisten sollen: Abschied nehmen.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall

Wie viele Tage Sonderurlaub stehen mir beim Tod der Eltern zu?

Beim Tod eines Elternteils erhalten Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte zwei Tage Sonderurlaub. Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag bekommen meist ein bis zwei Tage – die genaue Anzahl steht im Arbeitsvertrag oder ergibt sich aus betrieblicher Praxis. Reichen die Tage nicht aus, lassen sich Krankschreibung, regulärer Urlaub oder unbezahlte Freistellung kombinieren.

Bekomme ich Sonderurlaub beim Tod der Großeltern, von Oma oder Opa?

Im TVöD und für Beamte besteht beim Tod der Großeltern kein verbindlicher Anspruch. Ohne Tarifvertrag gewähren viele Arbeitgeber kulanterweise einen Tag Sonderurlaub für die Teilnahme an der Beerdigung. Sprechen Sie das Thema frühzeitig mit Ihrer Personalabteilung an – häufig zeigt sich der Arbeitgeber entgegenkommend, vor allem wenn ein enges Verhältnis bestand.

Gilt der Sonderurlaub auch beim Tod der Schwiegereltern?

Im öffentlichen Dienst nach TVöD gibt es beim Tod der Schwiegereltern keinen festen Anspruch. Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag bekommen je nach Arbeitsvertrag meist einen bis zwei Tage. In der betrieblichen Praxis werden Schwiegereltern häufig wie eigene Eltern behandelt, vor allem für die Teilnahme an der Trauerfeier. Eine schriftliche Anfrage bei der Personalstelle klärt den Einzelfall.

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es beim Tod eines Bruders oder einer Schwester?

Beim Tod eines Geschwisters haben Arbeitnehmer ohne Tarifvertrag in der Regel Anspruch auf ein bis zwei Tage bezahlten Sonderurlaub. Im öffentlichen Dienst und bei Beamten besteht formal kein Anspruch nach § 29 TVöD oder § 21 SUrlV – in der Praxis wird die Freistellung aber fast immer gewährt, da Geschwister zum engsten Familienkreis zählen.

Kann mein Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?

Ein vollständiges Verweigern ist nur möglich, wenn § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen und auch keine tarifliche Regelung anwendbar ist. Im öffentlichen Dienst und bei Beamten besteht ein verbindlicher Anspruch. Wird der Sonderurlaub trotz Anspruch abgelehnt, suchen Sie das Gespräch mit Vorgesetzten oder Betriebsrat. Im Konfliktfall kann der Anspruch auch arbeitsrechtlich geltend gemacht werden.

Was, wenn die Beerdigung in einer anderen Stadt oder im Ausland stattfindet?

Bei längeren Anreisen oder einer Beerdigung im Ausland kann zusätzlicher Sonderurlaub oder eine unbezahlte Freistellung beantragt werden. Maßgeblich ist die Verhältnismäßigkeit – die Freistellung muss zur Situation passen. Eine konkrete Übersicht zu Formalitäten im Ausland finden Sie in unserer Checkliste bei einem Todesfall im Ausland. Wir organisieren auf Wunsch auch die Überführung nach Deutschland.

Wann verfällt der Sonderurlaub im Todesfall?

Sonderurlaub im Todesfall ist anlassbezogen – er muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Sterbefall, der Trauerfeier oder den notwendigen Behördengängen genommen werden. Ein Verfall wie beim Erholungsurlaub ist nicht geregelt, weil der Anspruch ohnehin nur in diesem konkreten Anlass besteht. Fällt der Todesfall in Ihren regulären Urlaub, lässt sich der Sonderurlaub allerdings in den meisten Fällen nicht nachträglich nachholen.

Wir beraten Sie persönlich

Sie stehen vor einem Trauerfall und möchten wissen, wie Sie die organisatorischen Schritte am besten verteilen? Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und beraten Sie unverbindlich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein kostenfreies Angebot zu festen Preisen – damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können, nicht auf die Bürokratie.

Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Sonderurlaub im Einzelfall erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über den vollständigen Gesetzestext zu § 616 BGB.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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