Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – die drei Dokumente im Zusammenspiel
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzen sich gegenseitig. Erst zusammen sorgen sie dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird und eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln darf.
Die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungen. Sie sagt: Was soll mit mir geschehen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person Ihres Vertrauens. Sie sagt: Wer darf für mich entscheiden – auch in finanziellen, behördlichen oder Aufenthaltsfragen?
Die Betreuungsverfügung greift, falls das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnet. Sie sagt: Wer soll diese Aufgabe übernehmen – und wer auf keinen Fall?
Ohne Vorsorgevollmacht gilt: Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen ohne gerichtliche Betreuung nicht automatisch für Sie entscheiden. Eine Patientenverfügung allein reicht in der Praxis selten aus.
Patientenverfügung erstellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sie handschriftlich oder am Computer erstellen. Wichtig ist, dass die Unterschrift im Original geleistet wird.
- Informieren Sie sich über die wichtigsten medizinischen Maßnahmen, die in einer Patientenverfügung geregelt werden – etwa künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.
- Überlegen Sie in Ruhe, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen. Sprechen Sie idealerweise mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
- Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage – etwa die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz oder ein geführtes Online-Tool.
- Drucken Sie das Dokument aus, datieren Sie es und unterschreiben Sie eigenhändig.
- Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihrer Vertrauensperson, wo das Dokument liegt – und übergeben Sie eine Kopie.
- Überprüfen Sie die Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre und passen Sie sie an, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihre Einstellung ändert.
Muss eine Patientenverfügung beim Notar beglaubigt werden?
Nein. Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Sie ist auch ohne Notar rechtsverbindlich, sofern sie schriftlich vorliegt, datiert und eigenhändig unterschrieben ist.
Eine notarielle Beurkundung kann sinnvoll sein, wenn Sie zusätzlich eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen – etwa für Immobiliengeschäfte oder weitreichende finanzielle Entscheidungen. Für die Patientenverfügung selbst ist sie nicht erforderlich und kostet zusätzlich. Die Kosten beim Notar richten sich nach Ihrem Vermögen und liegen meist zwischen 60 und 200 Euro für die einfache Beglaubigung.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum. Sie bleibt so lange gültig, bis Sie sie widerrufen – formlos, jederzeit, ohne Begründung. Trotzdem empfehlen wir, das Dokument alle ein bis zwei Jahre zu prüfen und mit Datum neu zu unterschreiben.
So zeigen Sie, dass Ihr Wille aktuell ist. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten im Ernstfall die Umsetzung – und schließt Zweifel aus, ob Sie Ihre Meinung zwischenzeitlich geändert haben könnten.
Wo bewahren Sie Ihre Patientenverfügung am besten auf?
Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Ernstfall schnell gefunden wird. Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf – aber nicht im Bankschließfach. Dort kommt im Notfall niemand schnell heran.
- Geben Sie eine Kopie an Ihre bevollmächtigte Person.
- Hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
- Tragen Sie einen Hinweis in der Brieftasche, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo sie zu finden ist.
- Erwägen Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Digitale Vorsorge-Portale wie das von Memovida bieten Ihren Angehörigen über einen Notfallcode direkten Zugriff auf das Dokument. So muss niemand im Ernstfall den Tresor durchsuchen.
Patientenverfügung als Teil Ihrer Vorsorge bei Memovida
Bei Memovida betrachten wir die Patientenverfügung nicht isoliert, sondern als Baustein Ihrer gesamten Vorsorge. Genauso wichtig wie die Frage „Welche Behandlung wünsche ich?“ ist die Frage „Wer darf für mich entscheiden?“ – und „Was möchte ich für meine Beisetzung festhalten?“
Über unser kostenloses Vorsorgeportal können Sie Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungswünsche an einem Ort erstellen. Die Patientenverfügung basiert auf den offiziellen Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz und wird Schritt für Schritt geführt. In etwa 15 Minuten haben Sie ein gültiges Dokument, das Sie nur noch ausdrucken und unterschreiben müssen.
Ihre Angehörigen erhalten im Ernstfall über einen Notfall-Code sofort Zugriff auf Ihre Verfügungen. Sie können den Vorsorge-Prozess kostenlos und ohne Konto starten und Ihre Daten jederzeit speichern oder weiter bearbeiten.
Falls Sie zusätzlich Ihre Bestattung schon zu Lebzeiten regeln möchten, finden Sie alle Optionen unter Bestattungsvorsorge bei Memovida. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich – telefonisch, per Video oder vor Ort.








