Patientenverfügung: Was sie regelt, wer sie braucht und wie Sie sie erstellen

Von Katia Lübbert
June 5, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist gesetzlich in § 1827 BGB geregelt und für Ärztinnen, Ärzte sowie bevollmächtigte Personen verbindlich, sobald die beschriebene Situation eintritt. Damit Ihr Wille im Ernstfall zählt, sollte die Patientenverfügung konkret formuliert, eigenhändig unterschrieben und im Notfall schnell auffindbar sein.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, was in eine Patientenverfügung gehört, wie sie sich von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung unterscheidet und wie Sie das Dokument Schritt für Schritt kostenlos erstellen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine vorausschauende Willenserklärung. Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen – und welche Sie ablehnen. Grundlage ist § 1827 BGB. Sie greift immer dann, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, etwa durch Unfall, schwere Erkrankung oder Demenz.

Trifft die in Ihrer Patientenverfügung beschriebene Situation auf Ihre tatsächliche Lage zu, ist Ihr Wille für Ärztinnen, Ärzte und Bevollmächtigte rechtlich bindend. Das gilt unabhängig davon, ob Angehörige mit Ihrer Entscheidung einverstanden sind. So stellen Sie sicher, dass medizinische Eingriffe Ihrer eigenen Vorstellung entsprechen – nicht der Vermutung anderer.

Wer braucht eine Patientenverfügung – und ab wann?

Jede volljährige und einwilligungsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Es gibt kein Mindestalter über 18 hinaus und keinen Anlass, der zwingend abgewartet werden muss. Sinnvoll ist sie für alle, die mit ihrem Willen vorsorgen möchten – nicht nur für ältere oder kranke Menschen.

Ein Unfall kann jeden in jedem Alter treffen. Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige im Zweifel den mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln. Das ist belastend, oft unsicher und kann zu Entscheidungen führen, die Ihren tatsächlichen Wünschen nicht entsprechen.

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Eine gute Patientenverfügung beschreibt konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nicht aus – sie sind juristisch zu vage. Folgende Punkte sollten Sie regeln:

  • Lebenssituationen, in denen die Verfügung gelten soll (z. B. unmittelbarer Sterbeprozess, schwere Hirnschädigung, Endstadium einer unheilbaren Krankheit)
  • Maßnahmen, denen Sie zustimmen oder die Sie ablehnen (z. B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung, Antibiotika)
  • Wünsche zur Schmerz- und Symptombehandlung
  • Ort der Behandlung (z. B. zu Hause, Hospiz, Krankenhaus)
  • Religiöse oder spirituelle Wünsche, sofern relevant
  • Hinweise zur Organspende

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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – die drei Dokumente im Zusammenspiel

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ergänzen sich gegenseitig. Erst zusammen sorgen sie dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird und eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln darf.

Die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungen. Sie sagt: Was soll mit mir geschehen, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person Ihres Vertrauens. Sie sagt: Wer darf für mich entscheiden – auch in finanziellen, behördlichen oder Aufenthaltsfragen?

Die Betreuungsverfügung greift, falls das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnet. Sie sagt: Wer soll diese Aufgabe übernehmen – und wer auf keinen Fall?

Ohne Vorsorgevollmacht gilt: Selbst Ehepartner oder Kinder dürfen ohne gerichtliche Betreuung nicht automatisch für Sie entscheiden. Eine Patientenverfügung allein reicht in der Praxis selten aus.

Patientenverfügung erstellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sie handschriftlich oder am Computer erstellen. Wichtig ist, dass die Unterschrift im Original geleistet wird.

  1. Informieren Sie sich über die wichtigsten medizinischen Maßnahmen, die in einer Patientenverfügung geregelt werden – etwa künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.
  2. Überlegen Sie in Ruhe, welche Behandlungen Sie in welchen Situationen wünschen. Sprechen Sie idealerweise mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
  3. Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage – etwa die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz oder ein geführtes Online-Tool.
  4. Drucken Sie das Dokument aus, datieren Sie es und unterschreiben Sie eigenhändig.
  5. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihrer Vertrauensperson, wo das Dokument liegt – und übergeben Sie eine Kopie.
  6. Überprüfen Sie die Patientenverfügung alle ein bis zwei Jahre und passen Sie sie an, wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihre Einstellung ändert.

Muss eine Patientenverfügung beim Notar beglaubigt werden?

Nein. Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt oder beurkundet werden. Sie ist auch ohne Notar rechtsverbindlich, sofern sie schriftlich vorliegt, datiert und eigenhändig unterschrieben ist.

Eine notarielle Beurkundung kann sinnvoll sein, wenn Sie zusätzlich eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen – etwa für Immobiliengeschäfte oder weitreichende finanzielle Entscheidungen. Für die Patientenverfügung selbst ist sie nicht erforderlich und kostet zusätzlich. Die Kosten beim Notar richten sich nach Ihrem Vermögen und liegen meist zwischen 60 und 200 Euro für die einfache Beglaubigung.

Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?

Eine Patientenverfügung hat kein Ablaufdatum. Sie bleibt so lange gültig, bis Sie sie widerrufen – formlos, jederzeit, ohne Begründung. Trotzdem empfehlen wir, das Dokument alle ein bis zwei Jahre zu prüfen und mit Datum neu zu unterschreiben.

So zeigen Sie, dass Ihr Wille aktuell ist. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten im Ernstfall die Umsetzung – und schließt Zweifel aus, ob Sie Ihre Meinung zwischenzeitlich geändert haben könnten.

Wo bewahren Sie Ihre Patientenverfügung am besten auf?

Eine Patientenverfügung nützt nur, wenn sie im Ernstfall schnell gefunden wird. Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf – aber nicht im Bankschließfach. Dort kommt im Notfall niemand schnell heran.

  • Geben Sie eine Kopie an Ihre bevollmächtigte Person.
  • Hinterlegen Sie eine Kopie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
  • Tragen Sie einen Hinweis in der Brieftasche, dass eine Patientenverfügung vorliegt und wo sie zu finden ist.
  • Erwägen Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Digitale Vorsorge-Portale wie das von Memovida bieten Ihren Angehörigen über einen Notfallcode direkten Zugriff auf das Dokument. So muss niemand im Ernstfall den Tresor durchsuchen.

Patientenverfügung als Teil Ihrer Vorsorge bei Memovida

Bei Memovida betrachten wir die Patientenverfügung nicht isoliert, sondern als Baustein Ihrer gesamten Vorsorge. Genauso wichtig wie die Frage „Welche Behandlung wünsche ich?“ ist die Frage „Wer darf für mich entscheiden?“ – und „Was möchte ich für meine Beisetzung festhalten?“

Über unser kostenloses Vorsorgeportal können Sie Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bestattungswünsche an einem Ort erstellen. Die Patientenverfügung basiert auf den offiziellen Vorlagen des Bundesministeriums der Justiz und wird Schritt für Schritt geführt. In etwa 15 Minuten haben Sie ein gültiges Dokument, das Sie nur noch ausdrucken und unterschreiben müssen.

Ihre Angehörigen erhalten im Ernstfall über einen Notfall-Code sofort Zugriff auf Ihre Verfügungen. Sie können den Vorsorge-Prozess kostenlos und ohne Konto starten und Ihre Daten jederzeit speichern oder weiter bearbeiten.

Falls Sie zusätzlich Ihre Bestattung schon zu Lebzeiten regeln möchten, finden Sie alle Optionen unter Bestattungsvorsorge bei Memovida. Auf Wunsch beraten wir Sie persönlich – telefonisch, per Video oder vor Ort.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Was kostet eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung selbst kostet nichts. Vorlagen vom Bundesministerium der Justiz, von Verbraucherzentralen, Hilfsorganisationen oder über das Vorsorgeportal von Memovida sind kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine notarielle Beurkundung wünschen – diese ist aber nicht erforderlich. Beim Notar liegen die Kosten je nach Umfang meist zwischen 60 und 200 Euro.

Wo bekomme ich ein Patientenverfügung-Formular?

Kostenlose Vordrucke erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz, bei Verbraucherzentralen, bei Hilfsorganisationen wie den Maltesern sowie über digitale Vorsorgeportale. Wichtig ist, dass das Formular konkrete Situationen und Maßnahmen benennt – allgemeine Wunschlisten sind im Ernstfall nicht verbindlich.

Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?

Nein. Eine ärztliche Unterschrift ist nicht erforderlich, damit die Patientenverfügung gültig ist. Es genügt Ihre eigene Unterschrift. Trotzdem empfehlen wir ein vorheriges Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. So stellen Sie sicher, dass Sie die medizinischen Begriffe und Konsequenzen Ihrer Entscheidungen verstehen.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Liegt keine Patientenverfügung vor, ermitteln Ärztinnen, Ärzte und bevollmächtigte Personen Ihren mutmaßlichen Willen. Dazu werden frühere Äußerungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und Gespräche mit Angehörigen herangezogen. In strittigen Fällen muss das Betreuungsgericht entscheiden. Das kostet Zeit – und kann zu Behandlungen führen, die Sie selbst nicht gewollt hätten.

Welche Patientenverfügung ist die beste?

Die beste Patientenverfügung ist die, die Ihre konkreten Wünsche so präzise wie möglich beschreibt. Eine pauschale Standardverfügung ist im Ernstfall oft zu unklar. Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage als Grundlage und passen Sie die Formulierungen an Ihre persönlichen Werte und Erwartungen an. Ein geführtes Online-Tool hilft dabei, keine wichtigen Punkte zu übersehen.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können – auch in finanziellen, behördlichen oder aufenthaltsrechtlichen Fragen. Beide Dokumente sollten Sie zusammen erstellen, damit Ihr Wille in jeder Lebenslage wirksam wird.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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Bestattungsvorsorge