Vorsorgevollmacht: Was sie regelt, wer sie braucht und wie Sie sie erstellen

Von Katia Lübbert
June 5, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter. Sie ist die wirksamste Möglichkeit, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden und Ihre Wünsche bis zuletzt verbindlich zu machen.

In diesem Ratgeber erklären wir, was eine Vorsorgevollmacht rechtlich leistet, welche Bereiche sie abdeckt, was sie kostet und wie Sie sie Schritt für Schritt rechtssicher erstellen – inklusive der Schnittstelle zur Bestattungsvorsorge.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie als Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber einer anderen Person die Befugnis, Ihre Angelegenheiten zu regeln, sobald Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Die bevollmächtigte Person handelt rechtsverbindlich in Ihrem Namen – gegenüber Ärztinnen und Ärzten, Banken, Behörden, Pflegeeinrichtungen und Vermietern.

Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 164 ff. und § 1814 Abs. 3 BGB. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers in der Regel entbehrlich. Genau das ist der Hauptgrund, warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist: Sie behalten die Kontrolle darüber, wer für Sie entscheidet.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Viele Menschen gehen davon aus, dass im Notfall ohnehin der Ehepartner oder die erwachsenen Kinder entscheiden dürfen. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Ohne Vollmacht haben auch nahe Angehörige keine automatische Vertretungsbefugnis – mit einer engen Ausnahme.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das sogenannte Not-Vertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB): Ehepartnerinnen und eingetragene Lebenspartner dürfen sich in akuten gesundheitlichen Angelegenheiten für maximal sechs Monate gegenseitig vertreten. Es greift jedoch nur in medizinischen Notlagen, nicht für Vermögensangelegenheiten, Wohnung oder Behördengänge – und endet nach einem halben Jahr automatisch.

Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer. Das kann eine fremde Person sein. Die Bestellung kostet Zeit und Geld, der Betreuer unterliegt der Aufsicht des Gerichts und muss Rechenschaft ablegen. Eine Vorsorgevollmacht erspart Ihnen und Ihren Angehörigen diesen Aufwand.

Welche Bereiche eine Vorsorgevollmacht regelt

Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Bereiche beziehen, in denen eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist. In der Praxis hat sich die folgende Aufteilung bewährt:

Bereich Was die bevollmächtigte Person zum Beispiel entscheidet
Gesundheitssorge Einwilligung in Behandlungen, Auswahl von Arzt und Klinik, Einsicht in Krankenakten, Entscheidung über Pflegeleistungen.
Vermögenssorge Konten verwalten, Rechnungen begleichen, Verträge abschließen oder kündigen, Immobilien verwalten.
Aufenthalt und Wohnung Entscheidung über Pflegeheim oder häusliche Versorgung, Auflösung der Wohnung, Mietverhältnisse.
Behörden und Gerichte Vertretung bei Renten- und Sozialversicherung, Beantragung von Ausweisen, Mandatierung von Anwältinnen.
Post und Kommunikation Öffnen von Briefen und E-Mails, Abschluss oder Kündigung von Telefon- und Internetverträgen.
Über den Tod hinaus Regelung der Bestattung, Begleichung offener Kosten, Auflösung des Haushalts, Kontakt mit Bestattungsunternehmen.

Nicht durch eine Vorsorgevollmacht übertragbar sind höchstpersönliche Entscheidungen: das Errichten eines Testaments, die Eheschließung, das Wahlrecht. Für besonders schwerwiegende medizinische Maßnahmen (zum Beispiel eine Operation mit erheblichem Risiko) und für freiheitsentziehende Maßnahmen (etwa eine geschlossene Unterbringung oder Bettgitter) muss die Vollmacht diese Bereiche ausdrücklich nennen – und das Betreuungsgericht muss zusätzlich zustimmen (§§ 1829, 1831 BGB).

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Vorsorgevollmacht und Bestattung – die Vollmacht über den Tod hinaus

Aus unserer täglichen Arbeit als Bestattungsunternehmen wissen wir, dass dieser Punkt häufig übersehen wird. Eine Vorsorgevollmacht endet rechtlich grundsätzlich mit dem Tod der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Sie kann jedoch ausdrücklich „über den Tod hinaus“ erteilt werden.

Eine solche Klausel ist sinnvoll, wenn die bevollmächtigte Person nach dem Sterbefall offene Rechnungen begleichen, das Bestattungsunternehmen beauftragen oder die Wohnung räumen soll – bevor die Erbinnen und Erben rechtskräftig feststehen. In der Praxis vermeidet sie genau die Lücke, die in den ersten Tagen nach einem Todesfall sonst zu Verzögerungen führt.

Wir empfehlen, die Vorsorgevollmacht immer mit einer Bestattungsvorsorge zu kombinieren. So legen Sie nicht nur fest, wer für Sie entscheidet, sondern auch wie Ihre Bestattung ablaufen soll – und wie sie finanziert ist.

Wen sollten Sie bevollmächtigen?

Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Die bevollmächtigte Person hat weitreichende Rechte und unterliegt – anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer – keiner regelmäßigen Kontrolle. Genau diese Freiheit ist Stärke und Risiko zugleich.

Sprechen Sie offen mit der vorgesehenen Vertrauensperson, bevor Sie die Vollmacht ausstellen. Eine Vorsorgevollmacht zu übernehmen, kostet im Ernstfall Zeit und Kraft. Niemand sollte mit dieser Aufgabe überrascht werden.

In der Praxis bewährt haben sich zwei Modelle: Sie benennen eine Hauptbevollmächtigte plus eine Ersatzperson, falls die erste verhindert oder selbst erkrankt ist. Oder Sie bestimmen zwei Bevollmächtigte für unterschiedliche Bereiche – zum Beispiel Gesundheit und Finanzen getrennt. Wer absolute Sicherheit will, kann zusätzlich eine Kontrollbevollmächtigte einsetzen, die ein Auge auf die Vollmacht hat.

Wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen – Schritt für Schritt

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht kompliziert sein. Die folgenden fünf Schritte führen zu einem rechtssicheren Dokument:

  1. Formular auswählen. Nutzen Sie eine geprüfte Vorlage – zum Beispiel das kostenlose Musterformular des Bundesministeriums der Justiz oder das interaktive Online-Tool der Verbraucherzentrale.
  2. Bereiche festlegen. Kreuzen Sie die Aufgabenbereiche an, die Sie übertragen möchten (Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Behörden, Post, über den Tod hinaus).
  3. Bevollmächtigte Person eintragen. Mit Name, Geburtsdatum, Anschrift – und idealerweise mit Telefonnummer. Wenn möglich, lassen Sie die Person mitunterschreiben.
  4. Unterschreiben und ggf. beglaubigen lassen. Eine privatschriftliche Vollmacht ist mit Ihrer Unterschrift gültig. Für Immobiliengeschäfte oder Erbschaftsausschlagungen ist eine öffentliche Beglaubigung (Betreuungsbehörde oder Notar) erforderlich.
  5. Im Zentralen Vorsorgeregister eintragen. Über die Bundesnotarkammer können Sie Ihre Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Das Betreuungsgericht prüft im Ernstfall, ob eine Vollmacht existiert.

Bewahren Sie das Original an einem auffindbaren Ort auf. Kopien sollten die bevollmächtigte Person, Ihr Hausarzt und – falls möglich – eine zweite Vertrauensperson erhalten.

Was eine Vorsorgevollmacht kostet

Die Kosten hängen davon ab, in welcher Form Sie die Vollmacht errichten lassen. Die Bandbreite ist groß:

  • Privatschriftliche Vorsorgevollmacht: kostenlos. Sie schreiben oder drucken das Formular aus, kreuzen die Bereiche an und unterschreiben.
  • Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 € Gebühr (§ 6 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz). Wird unter anderem für Immobiliengeschäfte und das Grundbuch benötigt.
  • Notarielle Beurkundung: 60 € bis 1.735 € (je nach Geschäftswert nach GNotKG). Empfehlenswert bei größerem Vermögen, Firmenbeteiligungen oder mehreren Immobilien.
  • Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister: 20,50 € bis 26,00 € einmalig.

Für die meisten Privatpersonen reicht eine privatschriftliche, optional bei der Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmacht aus. Notarielle Beurkundung wird vor allem dann erforderlich, wenn die bevollmächtigte Person Immobilien verkaufen oder Erbschaften ausschlagen können soll.

Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung – wo liegt der Unterschied?

Beide Dokumente werden oft verwechselt, regeln aber unterschiedliche Dinge. Im Idealfall haben Sie beide.

Aspekt Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Regelt Wer für Sie entscheidet Was medizinisch geschehen soll
Geltungsbereich Gesundheit, Vermögen, Behörden, Wohnung u. a. Medizinische Behandlung am Lebensende
Wirkt gegenüber Banken, Behörden, Ärzten, Pflegeeinrichtungen Ärztinnen und Ärzten
Empfehlung Jede erwachsene Person Ergänzend zur Vollmacht

Bundesärztekammer und Bundesnotarkammer empfehlen ausdrücklich, beide Dokumente zu kombinieren. Die Patientenverfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest – die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass jemand sie auch durchsetzt.

Bei Memovida – wie wir Vorsorge ganzheitlich denken

Vorsorge ist mehr als ein einzelnes Dokument. Wer wirklich entlasten will, regelt drei Dinge: Wer entscheidet (Vorsorgevollmacht), was medizinisch passieren soll (Patientenverfügung) – und wie die Bestattung verläuft, inklusive Finanzierung.

Mit der digitalen Bestattungsvorsorge von Memovida regeln Sie den dritten Baustein in etwa 15 Minuten online. Sie legen Bestattungsart, Wünsche an die Trauerfeier und die finanzielle Absicherung fest – zum transparenten Festpreis. Ihre Angehörigen wissen im Ernstfall genau, was zu tun ist, und müssen keine Entscheidungen unter Trauer treffen.

Wer die Vorsorge vollständig regeln möchte, findet bei uns auch einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Bestattungsvorsorge und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Bestattungsvorsorge.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

Mehr erfahren über

Bestattungsvorsorge