Bestattungsvorsorge als Schonvermögen: Sozialamt, Pflegeheim und Bürgergeld

Von Katia Lübbert
June 1, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Eine zweckgebundene und angemessene Bestattungsvorsorge gilt nach § 90 Abs. 3 SGB XII als Schonvermögen. Das bedeutet: Bevor das Sozialamt für Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege im Pflegeheim oder Bürgergeld aufkommt, muss das in der Bestattungsvorsorge gebundene Geld nicht aufgebraucht werden.

Wichtig sind drei Punkte: Der Vertrag wurde vor Eintritt der Bedürftigkeit abgeschlossen, die Mittel sind ausschließlich für Bestattung und Grabpflege zweckgebunden, und die Höhe ist angemessen. In diesem Ratgeber erklären wir, wie das in Sozialhilfe, Pflegeheim und Bürgergeld jeweils funktioniert, wie viel Geld geschützt ist und wie Sie Ihre Vorsorge zugriffssicher gestalten.

Was bedeutet Schonvermögen?

Schonvermögen ist Vermögen, das nicht eingesetzt werden muss, bevor staatliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld bewilligt werden. Vor jeder Sozialleistung prüft das zuständige Amt, ob Sie Ihren Bedarf nicht zunächst aus dem eigenen verwertbaren Vermögen decken können.

Bestimmte Vermögensteile bleiben dabei geschützt – etwa angemessener Hausrat, ein angemessenes Fahrzeug, Familien- und Erbstücke, geförderte Altersvorsorge und eine angemessene Bestattungsvorsorge. Die rechtliche Grundlage liefern § 90 Abs. 3 SGB XII für die Sozialhilfe und § 12 SGB II für das Bürgergeld. Beide enthalten eine Härtefallregelung, auf die sich der Schutz der Bestattungsvorsorge stützt.

Bestattungsvorsorge als Schonvermögen: die zwei Voraussetzungen

Damit Ihre Bestattungsvorsorge tatsächlich als Schonvermögen anerkannt wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Beide sind in der Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht seit Jahren bestätigt (BSG, 18.03.2008 – B 8/9b SO 9/06; BVerwG, 11.12.2003 – 5 C 84/02).

Zweckbindung: das Geld ist nur für die Bestattung da

Das angesparte Kapital darf ausschließlich für Bestattung und Grabpflege verwendet werden. Eine andere Verfügung muss vertraglich ausgeschlossen oder zumindest deutlich erschwert sein. Das Geld muss sichtbar vom übrigen Vermögen getrennt sein, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht.

Eine klassische Lebensversicherung, die zu einem bestimmten Endalter ausbezahlt wird, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht – sie steht Ihnen zu Lebzeiten zur freien Verfügung und gilt deshalb als verwertbares Vermögen.

Angemessenheit: die Höhe passt zur Situation

Angemessen ist eine Bestattungsvorsorge, deren Höhe in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu üblichen Bestattungskosten und Ihren persönlichen Lebensverhältnissen steht. Als praktische Faustregel: Beträge bis etwa 5.000 Euro werden in der Regel ohne weitere Prüfung anerkannt. Bis rund 7.000 Euro sind unkritisch, wenn die Zweckbindung sauber dokumentiert ist.

Höhere Beträge werden im Einzelfall geprüft. Das Verwaltungsgericht Münster hat 10.500 Euro für eine Erdbestattung als angemessen anerkannt (Az. 6 K 4230/17). In anderen Verfahren wurden Verträge bis 11.300 Euro akzeptiert. Entscheidend ist, dass Sie die Höhe nachvollziehbar mit der gewählten Bestattungsart und den regionalen Kosten begründen können.

Schonvermögen beim Sozialamt: Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter

Wenn Rente und sonstige Einkünfte nicht reichen, springt das Sozialamt mit Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderen Leistungen nach SGB XII ein. Bevor das geschieht, prüft die Behörde Ihr Vermögen.

Seit dem 1. Januar 2023 liegt der allgemeine Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe bei 10.000 Euro pro erwachsener Person – vorher waren es 5.000 Euro. Für den Ehe- oder Lebenspartner kommen weitere 10.000 Euro hinzu. Eine zweckgebundene und angemessene Bestattungsvorsorge wird zusätzlich zu diesem Freibetrag geschützt – sie zählt nicht zum verwertbaren Vermögen.

Konkret heißt das: Wer 10.000 Euro Barvermögen und zusätzlich einen Bestattungsvorsorgevertrag über 6.000 Euro besitzt, muss vor dem Antrag auf Grundsicherung weder das eine noch das andere antasten – sofern die Vorsorge die beiden oben genannten Bedingungen erfüllt.

Bestattungsvorsorge und Pflegeheim: was vom Vermögen geschützt bleibt

Im Pflegefall greift dasselbe System wie in der Sozialhilfe. Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil der Heimkosten, der Rest muss aus Rente und Vermögen gedeckt werden. Reicht das nicht, übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII – aber erst, wenn das Vermögen bis zum Freibetrag aufgebraucht ist.

Eine wirksam abgeschlossene Bestattungsvorsorge bleibt dabei außen vor. Selbst wenn das übrige Vermögen für die Pflegekosten eingesetzt werden muss, darf das Sozialamt nicht verlangen, dass Sie den Vorsorgevertrag auflösen. Das ist verfassungsrechtlich abgesichert: Aus dem Recht auf eine würdige Bestattung leitet die Rechtsprechung ab, dass Vorsorgeleistungen für die eigene Beisetzung erhalten bleiben.

Wichtig ist allerdings, dass der Vertrag vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit abgeschlossen wurde. Wer erst während eines laufenden Sozialhilfebezugs Vermögen in eine Bestattungsvorsorge umschichtet, dem unterstellt die Behörde regelmäßig eine zweckwidrige Vermögensverlagerung – und erkennt sie nicht an.

Vorsorge regeln. Kostenlos. In 15 Minuten!

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungswünsche und Bestattungsvorsorge — alles an einem Ort. Unkompliziert und ohne Kosten.

Meine Vorsorge Planen

Keine versteckten Kosten. Keine Werbung. Ihre Daten bleiben in der EU.

Bestattungsvorsorge & Kosten

Bestattungsvorsorge planen, Kosten transparent vergleichen und bei Bedarf ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Meine Vorsorge Planen

Patientenverfügung & Vollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen und sicher im System hinterlegen. Jederzeit einfach abrufbar.

Meine Vorsorge Planen

Notfall-Vorsorgekarte

Alle Verfügungen jederzeit griffbereit. Angehörige können im Ernstfall sofort abrufen, wohin sie sich wenden müssen.

Meine Vorsorge Planen

Bestattungswünsche

Bestattungswünsche festhalten. Für sich selbst Klarheit gewinnen und der Familie mitgeben, was man sich wünscht.

Meine Vorsorge Planen

Schonvermögen bei Bürgergeld und Hartz IV: aktuelle Lage und Reform 2026

Im Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV – regelt § 12 SGB II den Vermögenseinsatz. Die Bestattungsvorsorge ist hier ebenfalls über die Härtefallregelung geschützt, wenn Zweckbindung und Angemessenheit erfüllt sind.

Zusätzlich gilt aktuell noch die sogenannte Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs sind 40.000 Euro Vermögen für die antragstellende Person geschützt, plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit liegt der Regelfreibetrag bei 15.000 Euro pro Person.

Zum 1. Juli 2026 ändert sich das grundlegend: Das Bürgergeld wird zur „Neuen Grundsicherung", die Karenzzeit entfällt, und es gilt von Beginn an ein altersgestaffelter Freibetrag zwischen rund 5.000 und 15.000 Euro. Eine ausreichend dokumentierte Bestattungsvorsorge bleibt nach § 12 Abs. 3 SGB II aber weiterhin geschützt – sie ist ein Härtefall im Sinne des Gesetzes und wird gesondert behandelt.

Was bedeutet das praktisch? Wer Bürgergeld bezieht oder beziehen wird, sollte seine Bestattungsvorsorge mit klarer Zweckbindung anlegen und die Verträge dem Jobcenter vorlegen können. Dann darf die Behörde nicht auf das Kapital zugreifen.

So gestalten Sie Ihre Bestattungsvorsorge zugriffssicher

In der Praxis haben sich zwei Wege bewährt, die Bestattungsvorsorge sauber vom übrigen Vermögen zu trennen. Beide werden in der Rechtsprechung als Schonvermögen anerkannt.

Treuhandkonto: das Geld liegt getrennt

Bei dieser Variante überweisen Sie den Vorsorgebetrag an eine Treuhandgesellschaft, die das Geld bis zum Sterbefall verwahrt. Im Todesfall geht der Betrag direkt an das beauftragte Bestattungsunternehmen. Das Kapital liegt unwiderruflich getrennt von Ihrem übrigen Vermögen – Sie kommen zu Lebzeiten nicht mehr daran. Genau das macht es als Schonvermögen besonders gerichtsfest.

Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht

Hier zahlen Sie monatliche Beiträge oder eine Einmalsumme in eine Versicherung ein. Wenn Sie einer dritten Person oder einem Bestattungsunternehmen ein unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen, fällt die Versicherungssumme im Sterbefall direkt dorthin – nicht in Ihr Vermögen. Diese Variante eignet sich vor allem, wenn keine größere Einmalzahlung möglich ist.

In beiden Fällen entscheidend: Der Vertrag muss vor Eintritt der Bedürftigkeit abgeschlossen sein. Ein klar formulierter Bestattungsvorsorgevertrag mit Festpreis erleichtert es Ihnen zudem, Angemessenheit und Zweckbindung gegenüber Sozialamt oder Jobcenter zu belegen.

Bei Memovida – Bestattungsvorsorge mit Festpreis und Treuhandkonto

Eine Bestattungsvorsorge ist nur so klar wie der Vertrag, der ihr zugrunde liegt. Bei Memovida arbeiten wir mit transparenten Festpreis-Paketen, die genau dokumentieren, welche Leistungen enthalten sind. Diese Aufstellung erleichtert Ihnen den Nachweis von Zweckbindung und Angemessenheit gegenüber dem Sozialamt erheblich.

Das Geld für Ihre Vorsorge wird über ein Treuhandkonto bei einem etablierten Treuhandpartner verwahrt – getrennt vom Vermögen von Memovida und von Ihrem eigenen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur finanziellen Absicherung über ein Treuhandkonto. Eine Übersicht der Kosten gibt Ihnen unser Ratgeber zu den Kosten eines Bestattungsvorsorgevertrags.

Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich, welche Form der Bestattungsvorsorge zu Ihrer Situation passt, und besprechen mit Ihnen, worauf Sie bei einem Bestattungsvorsorgevertrag achten sollten. Konkrete Beträge finden Sie in unseren transparenten Festpreisen.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge als Schonvermögen

Zählt jede Bestattungsvorsorge automatisch zum Schonvermögen?

Nein. Geschützt ist nur eine Vorsorge, deren Höhe angemessen ist und deren Mittel ausschließlich für Bestattung und Grabpflege zweckgebunden sind. Eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne klare Bindung an die Bestattung gilt in der Regel nicht als Schonvermögen, sondern als verwertbares Vermögen, das Sie vor dem Bezug staatlicher Leistungen aufbrauchen müssen.

Wie viel Geld darf ich in die Bestattungsvorsorge einzahlen?

Beträge bis etwa 5.000 Euro werden in der Praxis nahezu immer anerkannt. Bis rund 7.000 Euro sind unkritisch, wenn Sie die Zweckbindung sauber nachweisen. Höhere Beträge sind möglich – das Verwaltungsgericht Münster hat 10.500 Euro für eine Erdbestattung als angemessen bestätigt. Entscheidend bleibt die individuelle Situation und die gewählte Bestattungsart.

Was passiert mit dem Schonvermögen nach dem Tod?

Im Sterbefall wird das in der Bestattungsvorsorge gebundene Geld zweckgemäß für Bestattung und Grabpflege verwendet. Bei einem Treuhandkonto fließt der Betrag direkt an den Bestatter, bei einer Sterbegeldversicherung an die bezugsberechtigte Person. Reste, die nach Begleichung aller Kosten übrigbleiben, fallen in den Nachlass und werden dort weiterverteilt.

Darf das Sozialamt nach dem Tod auf eine Bestattungsvorsorge zugreifen?

Wenn Angehörige eine Sozialbestattung durch das Sozialamt beantragen müssen, weil sie selbst nicht zahlen können, darf das Amt nicht auf eine zweckgebundene Bestattungsvorsorge der Angehörigen zugreifen. Die Vorsorge der verstorbenen Person wird zweckgemäß für deren Bestattung verwendet – das ist genau ihr Sinn.

Schützt eine Bestattungsvorsorge auch vor Pfändung in der Privatinsolvenz?

Schonvermögen im Sozialrecht und Pfändungsschutz im Insolvenzrecht sind zwei verschiedene Themen. Beim Treuhandkonto und beim unwiderruflichen Bezugsrecht in der Sterbegeldversicherung sind die Mittel in der Regel auch pfändungssicher, weil sie nicht mehr zum eigenen Vermögen zählen. Für die genaue Beurteilung im Einzelfall empfehlen wir eine rechtsanwaltliche Beratung.

Wann sollte ich die Bestattungsvorsorge abschließen, damit sie als Schonvermögen anerkannt wird?

So früh wie möglich – idealerweise lange vor einem Pflegefall oder dem Eintritt von Bedürftigkeit. Verträge, die erst nach Beginn eines Sozialhilfebezugs abgeschlossen werden, betrachten die Sozialämter häufig als zweckwidrige Vermögensverlagerung und erkennen sie nicht an. Wer rechtzeitig vorsorgt, schafft Klarheit für sich und seine Angehörigen.

Ändert sich der Schutz der Bestattungsvorsorge durch die Reform 2026?

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Juli 2026 betreffen das Bürgergeld: Karenzzeit und der erhöhte Schutzbetrag von 40.000 Euro im ersten Jahr fallen weg. Die Härtefallregelung für eine zweckgebundene und angemessene Bestattungsvorsorge bleibt jedoch bestehen – sowohl in der Sozialhilfe nach § 90 Abs. 3 SGB XII als auch in der Neuen Grundsicherung nach § 12 Abs. 3 SGB II.

Sie möchten wissen, wie eine Bestattungsvorsorge in Ihrer Situation konkret aussehen kann? Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder uns einfach anrufen. Wir beraten Sie unverbindlich, klären offene Fragen zu Zweckbindung und Angemessenheit und besprechen mit Ihnen, wie sich Ihre Vorsorge sicher gegenüber Sozialamt und Pflegeheim aufstellen lässt – mit transparenten Festpreisen und einem Treuhandkonto, das Ihr Geld zweckgemäß schützt.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

Mehr erfahren über

Bestattungsvorsorge