Schonvermögen bei Bürgergeld und Hartz IV: aktuelle Lage und Reform 2026
Im Bürgergeld – dem früheren Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV – regelt § 12 SGB II den Vermögenseinsatz. Die Bestattungsvorsorge ist hier ebenfalls über die Härtefallregelung geschützt, wenn Zweckbindung und Angemessenheit erfüllt sind.
Zusätzlich gilt aktuell noch die sogenannte Karenzzeit: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs sind 40.000 Euro Vermögen für die antragstellende Person geschützt, plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit liegt der Regelfreibetrag bei 15.000 Euro pro Person.
Zum 1. Juli 2026 ändert sich das grundlegend: Das Bürgergeld wird zur „Neuen Grundsicherung", die Karenzzeit entfällt, und es gilt von Beginn an ein altersgestaffelter Freibetrag zwischen rund 5.000 und 15.000 Euro. Eine ausreichend dokumentierte Bestattungsvorsorge bleibt nach § 12 Abs. 3 SGB II aber weiterhin geschützt – sie ist ein Härtefall im Sinne des Gesetzes und wird gesondert behandelt.
Was bedeutet das praktisch? Wer Bürgergeld bezieht oder beziehen wird, sollte seine Bestattungsvorsorge mit klarer Zweckbindung anlegen und die Verträge dem Jobcenter vorlegen können. Dann darf die Behörde nicht auf das Kapital zugreifen.
So gestalten Sie Ihre Bestattungsvorsorge zugriffssicher
In der Praxis haben sich zwei Wege bewährt, die Bestattungsvorsorge sauber vom übrigen Vermögen zu trennen. Beide werden in der Rechtsprechung als Schonvermögen anerkannt.
Treuhandkonto: das Geld liegt getrennt
Bei dieser Variante überweisen Sie den Vorsorgebetrag an eine Treuhandgesellschaft, die das Geld bis zum Sterbefall verwahrt. Im Todesfall geht der Betrag direkt an das beauftragte Bestattungsunternehmen. Das Kapital liegt unwiderruflich getrennt von Ihrem übrigen Vermögen – Sie kommen zu Lebzeiten nicht mehr daran. Genau das macht es als Schonvermögen besonders gerichtsfest.
Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht
Hier zahlen Sie monatliche Beiträge oder eine Einmalsumme in eine Versicherung ein. Wenn Sie einer dritten Person oder einem Bestattungsunternehmen ein unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen, fällt die Versicherungssumme im Sterbefall direkt dorthin – nicht in Ihr Vermögen. Diese Variante eignet sich vor allem, wenn keine größere Einmalzahlung möglich ist.
In beiden Fällen entscheidend: Der Vertrag muss vor Eintritt der Bedürftigkeit abgeschlossen sein. Ein klar formulierter Bestattungsvorsorgevertrag mit Festpreis erleichtert es Ihnen zudem, Angemessenheit und Zweckbindung gegenüber Sozialamt oder Jobcenter zu belegen.
Bei Memovida – Bestattungsvorsorge mit Festpreis und Treuhandkonto
Eine Bestattungsvorsorge ist nur so klar wie der Vertrag, der ihr zugrunde liegt. Bei Memovida arbeiten wir mit transparenten Festpreis-Paketen, die genau dokumentieren, welche Leistungen enthalten sind. Diese Aufstellung erleichtert Ihnen den Nachweis von Zweckbindung und Angemessenheit gegenüber dem Sozialamt erheblich.
Das Geld für Ihre Vorsorge wird über ein Treuhandkonto bei einem etablierten Treuhandpartner verwahrt – getrennt vom Vermögen von Memovida und von Ihrem eigenen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur finanziellen Absicherung über ein Treuhandkonto. Eine Übersicht der Kosten gibt Ihnen unser Ratgeber zu den Kosten eines Bestattungsvorsorgevertrags.
Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich, welche Form der Bestattungsvorsorge zu Ihrer Situation passt, und besprechen mit Ihnen, worauf Sie bei einem Bestattungsvorsorgevertrag achten sollten. Konkrete Beträge finden Sie in unseren transparenten Festpreisen.








