Totenschein vs. Sterbeurkunde: Unterschied einfach erklärt

Von Katia Lübbert
June 4, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Der schnellste Unterschied: Der Totenschein wird von einem Arzt direkt nach dem Tod ausgestellt und bestätigt den Tod medizinisch. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, in der Regel ein bis vierzehn Tage später, und ist die offizielle Urkunde für Behörden, Banken und Versicherungen.

Ohne Totenschein keine Sterbeurkunde – beide Dokumente bauen aufeinander auf. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde Schritt für Schritt: wer sie ausstellt, was sie kosten, wie viele Sterbeurkunden Sie brauchen und wie der Weg vom Sterbefall bis zur fertigen Urkunde verläuft.

Totenschein vs. Sterbeurkunde – der Kernunterschied auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Dokumenten. Sie ist als schnelle Orientierung gedacht – die Details erklären wir in den Abschnitten darunter.

Merkmal Totenschein Sterbeurkunde
Aussteller Arzt (Hausarzt, Bereitschaftsdienst, Krankenhausarzt) Standesamt am Sterbeort
Rechtsgrundlage Bestattungsgesetze der Länder Personenstandsgesetz (PStG)
Zeitpunkt direkt nach der Leichenschau rund 1 bis 14 Tage nach dem Sterbefall
Kosten etwa 100 bis 270 € (nach GOÄ) rund 12 bis 15 € pro Ausfertigung (regional unterschiedlich)
Enthält Todesursache ja (im vertraulichen Teil) nein
Empfänger Standesamt, Gesundheitsamt, Bestatter Angehörige (für Behörden, Banken, Versicherungen)
Anzahl Exemplare 1 Original meist 5 bis 10 beglaubigte Ausfertigungen

In Kürze: Der Totenschein ist das medizinische Dokument. Die Sterbeurkunde ist das amtliche Dokument. Erst das eine, dann das andere – und für sämtliche Behördengänge brauchen Sie immer die Sterbeurkunde, nicht den Totenschein.

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein ist eine ärztliche Urkunde, die den Tod einer Person offiziell feststellt. Amtlich heißt er auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein.

Ausgestellt wird der Totenschein nach der sogenannten Leichenschau, einer pflichtgemäßen Untersuchung des Verstorbenen. Welcher Arzt sie durchführt, hängt davon ab, wo der Tod eintritt: zu Hause meist der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst, im Krankenhaus der diensthabende Arzt, bei einem unerwarteten Tod der Notarzt.

Ist die Todesursache unklar oder liegt ein nicht-natürlicher Tod vor, informiert der Arzt die Polizei. Der Leichnam wird in diesem Fall erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft für die Bestattung übergeben.

Wichtig zu wissen: Ein Notarzt darf in der Regel nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Die endgültige Leichenschau übernimmt anschließend ein anderer Arzt. Wenn Sie unsicher sind, was im Sterbefall zu Hause als Erstes zu tun ist, erreichen Sie uns rund um die Uhr – wir koordinieren auch die Abholung.

Wer stellt den Totenschein aus?

In Deutschland darf nur ein approbierter Arzt den Totenschein ausstellen. Hebammen, Pflegepersonal oder Angehörige dürfen den Tod nicht offiziell feststellen – auch dann nicht, wenn er für alle Beteiligten eindeutig erscheint.

Was steht im Totenschein? Nicht-vertraulicher und vertraulicher Teil

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen. Der nicht-vertrauliche Teil enthält die persönlichen Daten der verstorbenen Person, den Sterbeort und die Sterbezeit. Diesen Teil legt der Bestatter beim Standesamt vor, damit dort die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann.

Der vertrauliche Teil enthält die Todesursache und die Todesart. Diesen Teil sehen ausschließlich das Gesundheitsamt, das statistische Landesamt und – im Fall einer Feuerbestattung – der Arzt, der die zweite Leichenschau am Krematorium durchführt. Angehörige können den vertraulichen Teil nur mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse beim Gesundheitsamt oder Nachlassgericht einsehen.

Was kostet der Totenschein?

Die Kosten für den Totenschein richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Aufwand, Wegegeld und Zuschlägen liegt der Preis in der Regel zwischen rund 100 und 270 Euro. Bezahlen müssen ihn nach § 1968 BGB die Erben – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht. In der Praxis rechnet der Bestatter den Betrag häufig direkt über die Bestattungsrechnung mit ab.

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Was ist eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde, die das Standesamt nach einem Todesfall ausstellt. Sie ist die Grundlage für nahezu alle Behördengänge nach dem Sterbefall: Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherer, Vermieter, Arbeitgeber und Nachlassgericht akzeptieren die Sterbeurkunde, aber nicht den Totenschein.

Rechtliche Grundlage ist das Personenstandsgesetz (PStG). Seit 2009 erfolgt der Eintrag elektronisch im Sterberegister. Die Sterbeurkunde weist Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort sowie den Familienstand der verstorbenen Person aus. Die Todesursache ist auf der Sterbeurkunde nicht vermerkt.

Wer stellt die Sterbeurkunde aus?

Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Der Sterbefall muss laut PStG spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt fast immer der Bestatter für die Angehörigen – Sie müssen dafür nicht persönlich aufs Amt. Eine Anleitung dazu, wie Sie eine Sterbeurkunde online beim Standesamt beantragen, finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Die Gebühren legen die Bundesländer fest (§ 72 PStG). In der Regel kostet die erste Ausfertigung zwischen 12 und 15 Euro, jede weitere Ausfertigung gleicher Art etwa 5 bis 7 Euro. Eine internationale Sterbeurkunde – mehrsprachig, für Verfahren im Ausland – liegt etwas darüber. Wir empfehlen, die Anzahl gleich beim ersten Antrag großzügig zu wählen, weil das günstiger ist als später nachzubestellen.

Wie viele Sterbeurkunden brauchen Sie?

Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Wir empfehlen Ihnen, im ersten Schritt 5 bis 10 beglaubigte Ausfertigungen zu beantragen – einfache Kopien werden von vielen Stellen nicht akzeptiert. Eine grobe Orientierung, welche Stellen typischerweise eine eigene Ausfertigung verlangen:

Empfänger Anzahl
Deutsche Rentenversicherung 1
Gesetzliche Krankenkasse 1
Lebens- oder Sterbegeldversicherung 1 pro Vertrag
Bank oder Sparkasse 1 pro Institut
Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft 1
Arbeitgeber 1
Nachlassgericht (für den Erbschein) 1
Notar 1

Wenn später noch Verträge oder Konten auftauchen, können Sie weitere Ausfertigungen jederzeit beim Standesamt nachfordern.

Vom Totenschein zur Sterbeurkunde – der Ablauf in 5 Schritten

  1. Ein Arzt wird gerufen und führt die Leichenschau durch. Im Anschluss stellt er den Totenschein aus.
  2. Der Bestatter wird informiert, holt den Verstorbenen ab und übernimmt den Totenschein.
  3. Der Bestatter reicht den nicht-vertraulichen Teil zusammen mit den nötigen Unterlagen beim Standesamt am Sterbeort ein. Benötigt werden in der Regel Personalausweis, Geburtsurkunde oder Stammbuch und – falls vorhanden – Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss.
  4. Das Standesamt trägt den Sterbefall ins elektronische Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde in der gewünschten Anzahl aus. Das dauert meistens zwischen einem und vierzehn Tagen.
  5. Bestatter oder Angehörige holen die beglaubigten Ausfertigungen ab und beginnen mit den weiteren Behördengängen bei Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und Versicherungen.

Der gesamte Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei unklarer Todesursache kann sich die Sterbeurkunde verzögern, weil zunächst die Staatsanwaltschaft entscheiden muss.

Bei Memovida – wie wir Sie bei Urkunden und Behördengängen entlasten

Wir kümmern uns um den gesamten Papierweg. Konkret heißt das: Wir holen den Verstorbenen mit unserem lokalen Partner ab und übernehmen den Totenschein. Wir bereiten alle Unterlagen für das Standesamt vor und beantragen die Sterbeurkunde in der von Ihnen gewünschten Anzahl. Wenn Sie möchten, übernehmen wir auch die Abmeldungen bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Sterbegeldversicherung.

Unsere Begleitung gibt es zum transparenten Festpreis – die Standesamtsgebühren für die Sterbeurkunden weisen wir separat aus, weil sie regional unterschiedlich sind. Sie können sich unsere transparenten Festpreise für die Bestattung ansehen oder uns rund um die Uhr anrufen. Auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns – ebenso unser Abholungsteam.

Wer langfristig denkt, kann das Thema mit einer Bestattungsvorsorge bei Memovida schon zu Lebzeiten klären. So sind Ihre Angehörigen im Trauerfall entlastet und müssen sich nicht um Formalitäten kümmern.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen

Ist der Totenschein dasselbe wie die Sterbeurkunde?

Nein. Der Totenschein ist die ärztliche Todesbescheinigung; die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde vom Standesamt. Der Totenschein wird direkt nach dem Tod ausgestellt, die Sterbeurkunde folgt rund ein bis zwei Wochen später. Behörden, Banken und Versicherungen verlangen die Sterbeurkunde – den Totenschein sehen Sie als Angehörige in der Regel gar nicht.

Wer bekommt den Totenschein ausgehändigt?

Das Original geht an den Bestatter, der es zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Standesamt einreicht. Angehörige erhalten den Totenschein normalerweise nicht. Wenn Sie Einsicht in den vertraulichen Teil brauchen, etwa für die Klärung der Todesursache, können Sie diese mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse beim Gesundheitsamt oder Nachlassgericht beantragen.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Wir empfehlen 5 bis 10 beglaubigte Ausfertigungen. Renten- und Krankenversicherung, jede Bank, jeder Versicherer, das Nachlassgericht, der Notar, der Arbeitgeber und der Vermieter wollen jeweils eine eigene Ausfertigung sehen – Kopien werden meistens nicht anerkannt. Nachfordern ist beim Standesamt jederzeit möglich, ist aber teurer als gleich genug Ausfertigungen zu bestellen.

Was kostet eine Sterbeurkunde im Jahr 2026?

Die Gebühren sind Ländersache. In der Regel zahlen Sie 12 bis 15 Euro für die erste Ausfertigung und 5 bis 7 Euro für jede weitere gleicher Art. Eine internationale Sterbeurkunde liegt etwas darüber. Wenn Sie die Sterbeurkunde über uns beantragen lassen, geben wir die Gebühren des Standesamts transparent 1:1 weiter.

Wer bezahlt den Totenschein?

Die Kosten trägt nach § 1968 BGB der Erbe. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie nicht. In der Praxis erscheint der Betrag auf der Rechnung des Bestattungsunternehmens und wird mit den weiteren Leistungen abgerechnet. Falls die Erben die Kosten nicht stemmen können, lesen Sie hier, wer die Bestattungskosten trägt.

Wie lange dauert es, bis die Sterbeurkunde ausgestellt wird?

In der Regel ein bis zwei Wochen. Bei kleineren Standesämtern kann es in wenigen Tagen klappen, in großen Städten oder bei unklarer Todesursache dauert es länger. Entgegen der allgemeinen Annahme muss nicht alles sofort entschieden werden – Sie können sich auch noch ein bis zwei Wochen nach dem Sterbefall in Ruhe für eine Bestattungsart und einen Friedhof entscheiden.

Brauche ich den Totenschein für die Bestattung?

Indirekt ja. Der Bestatter darf den Verstorbenen erst überführen, wenn der Totenschein ausgestellt ist. Bei der Feuerbestattung ist außerdem eine zweite Leichenschau am Krematorium vorgeschrieben – auch dafür wird der Totenschein gebraucht. Den vollständigen Ablauf einer Beerdigung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.

Wenn Sie gerade in einem Trauerfall stehen oder vorausschauend planen, sind wir für Sie da. Sie können sich ein kostenfreies Angebot erstellen lassen oder uns einfach anrufen. Wir beraten Sie unverbindlich, sind 24/7 erreichbar und besprechen mit Ihnen alle Fragen zu Urkunden, Behördengängen und der Bestattung selbst.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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