Was ist eine Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist die amtliche Urkunde, die das Standesamt nach einem Todesfall ausstellt. Sie ist die Grundlage für nahezu alle Behördengänge nach dem Sterbefall: Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherer, Vermieter, Arbeitgeber und Nachlassgericht akzeptieren die Sterbeurkunde, aber nicht den Totenschein.
Rechtliche Grundlage ist das Personenstandsgesetz (PStG). Seit 2009 erfolgt der Eintrag elektronisch im Sterberegister. Die Sterbeurkunde weist Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort sowie den Familienstand der verstorbenen Person aus. Die Todesursache ist auf der Sterbeurkunde nicht vermerkt.
Wer stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort. Der Sterbefall muss laut PStG spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt werden. Diese Anzeige übernimmt fast immer der Bestatter für die Angehörigen – Sie müssen dafür nicht persönlich aufs Amt. Eine Anleitung dazu, wie Sie eine Sterbeurkunde online beim Standesamt beantragen, finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die Gebühren legen die Bundesländer fest (§ 72 PStG). In der Regel kostet die erste Ausfertigung zwischen 12 und 15 Euro, jede weitere Ausfertigung gleicher Art etwa 5 bis 7 Euro. Eine internationale Sterbeurkunde – mehrsprachig, für Verfahren im Ausland – liegt etwas darüber. Wir empfehlen, die Anzahl gleich beim ersten Antrag großzügig zu wählen, weil das günstiger ist als später nachzubestellen.
Wie viele Sterbeurkunden brauchen Sie?
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Wir empfehlen Ihnen, im ersten Schritt 5 bis 10 beglaubigte Ausfertigungen zu beantragen – einfache Kopien werden von vielen Stellen nicht akzeptiert. Eine grobe Orientierung, welche Stellen typischerweise eine eigene Ausfertigung verlangen:
Wenn später noch Verträge oder Konten auftauchen, können Sie weitere Ausfertigungen jederzeit beim Standesamt nachfordern.
Vom Totenschein zur Sterbeurkunde – der Ablauf in 5 Schritten
- Ein Arzt wird gerufen und führt die Leichenschau durch. Im Anschluss stellt er den Totenschein aus.
- Der Bestatter wird informiert, holt den Verstorbenen ab und übernimmt den Totenschein.
- Der Bestatter reicht den nicht-vertraulichen Teil zusammen mit den nötigen Unterlagen beim Standesamt am Sterbeort ein. Benötigt werden in der Regel Personalausweis, Geburtsurkunde oder Stammbuch und – falls vorhanden – Heiratsurkunde oder Scheidungsbeschluss.
- Das Standesamt trägt den Sterbefall ins elektronische Sterberegister ein und stellt die Sterbeurkunde in der gewünschten Anzahl aus. Das dauert meistens zwischen einem und vierzehn Tagen.
- Bestatter oder Angehörige holen die beglaubigten Ausfertigungen ab und beginnen mit den weiteren Behördengängen bei Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und Versicherungen.
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Bei unklarer Todesursache kann sich die Sterbeurkunde verzögern, weil zunächst die Staatsanwaltschaft entscheiden muss.
Bei Memovida – wie wir Sie bei Urkunden und Behördengängen entlasten
Wir kümmern uns um den gesamten Papierweg. Konkret heißt das: Wir holen den Verstorbenen mit unserem lokalen Partner ab und übernehmen den Totenschein. Wir bereiten alle Unterlagen für das Standesamt vor und beantragen die Sterbeurkunde in der von Ihnen gewünschten Anzahl. Wenn Sie möchten, übernehmen wir auch die Abmeldungen bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Sterbegeldversicherung.
Unsere Begleitung gibt es zum transparenten Festpreis – die Standesamtsgebühren für die Sterbeurkunden weisen wir separat aus, weil sie regional unterschiedlich sind. Sie können sich unsere transparenten Festpreise für die Bestattung ansehen oder uns rund um die Uhr anrufen. Auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns – ebenso unser Abholungsteam.
Wer langfristig denkt, kann das Thema mit einer Bestattungsvorsorge bei Memovida schon zu Lebzeiten klären. So sind Ihre Angehörigen im Trauerfall entlastet und müssen sich nicht um Formalitäten kümmern.








