Bestattungspflicht trotz Erbausschlagung — was gilt?
Eine häufige Annahme: Wer das Erbe ausschlägt, ist auch nicht mehr in der Pflicht zur Bestattung. Das stimmt nicht. Die Pflicht ist öffentlich-rechtlich und bleibt bestehen, auch wenn Sie das Erbe ausschlagen. Sie müssen die Beisetzung also organisieren — selbst wenn Sie kein Erbe annehmen wollen.
Davon zu unterscheiden ist die Kostentragungspflicht. Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Bestattungskosten. Wenn Sie das Erbe innerhalb der sechswöchigen Frist wirksam ausschlagen, fällt die Kostenpflicht nicht automatisch auf Sie. Sie organisieren die Bestattung als Pflichtige:r, können aber später versuchen, die ausgelegten Kosten beim Nachlass, bei anderen Erben oder beim Sozialamt zurückzuholen.
Wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt und keine zahlungsfähigen Erben da sind, kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt für die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung auf (siehe nächster Abschnitt). Wenn Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen, lesen Sie dort alle Fristen, Folgen und Voraussetzungen im Detail nach.
Was tun, wenn Sie die Bestattung nicht finanzieren können?
Sie sind in der Pflicht, können oder wollen die Kosten aber nicht aus eigener Tasche zahlen? Dann gibt es zwei realistische Wege.
Erstens: die Sozialbestattung. Wenn der Nachlass nicht ausreicht und Sie selbst über zu geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung.
Der Antrag muss vor Auftragserteilung an den Bestatter oder unmittelbar danach gestellt werden — am besten direkt beim Sozialamt der Gemeinde des Verstorbenen. Erstattet werden in der Regel eine einfache Erd-, Feuer- oder anonyme Bestattung sowie die zwingend notwendigen Friedhofsgebühren. Was eine einfache Bestattung konkret umfasst, ist regional unterschiedlich.
Zweitens: die Ratenzahlung. Viele Bestatter — auch Memovida — bieten flexible Zahlungspläne an. Bei uns ist die Ratenzahlung bis zu 36 Monate möglich, und der Festpreis bleibt unverändert.
So lässt sich eine würdevolle Bestattung auch dann finanzieren, wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, der Nachlass aber Zeit braucht. Welche Bestattungsart zu Ihrem Budget passt, sehen Sie auf unserer Seite zu den transparenten Festpreisen und Paketen.
Mehr Hintergrund zu beiden Wegen finden Sie in unseren Ratgebern Wer zahlt die Bestattungskosten? und Sozialbestattung über das Sozialamt.
Komplizierte Familienkonstellationen
Nicht jede Familie passt in das Standard-Schema der Bestattungspflicht. Hier die häufigsten Sonderfälle:
Getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner
Solange die Ehe besteht, bleibt der Ehepartner in der Pflicht — auch bei langjähriger Trennung. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt diese Verantwortung. Geschiedene Ehepartner sind nicht mehr in der Reihenfolge enthalten; die Pflicht rutscht dann an die nächste Gruppe, in der Regel die volljährigen Kinder.
Lebensgefährten ohne Trauschein
Ein nichtehelicher Lebensgefährte fällt in den meisten Bundesländern nicht automatisch in diese Pflicht. Er kann die Beisetzung freiwillig veranlassen, ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Ausnahme: In einigen Bundesländern werden langjährige eheähnliche Partnerschaften berücksichtigt — hier hilft ein Blick in das jeweilige Bestattungsgesetz oder eine kurze Rücksprache mit dem Standesamt.
Halbgeschwister, Stiefkinder, Patchwork-Familien
Halbgeschwister sind den Vollgeschwistern in den meisten Bundesländern gleichgestellt — sie zählen also zur gleichen Rangstufe. Stiefkinder ohne rechtliche Adoption sind in der Regel nicht bestattungspflichtig, da das Bestattungsgesetz auf die rechtliche oder leibliche Verwandtschaft abstellt.
Kein Kontakt zum Verstorbenen
Auch ein langjähriger Kontaktabbruch entbindet nicht von der Bestattungspflicht. In besonders belasteten Fällen — etwa bei nachgewiesener schwerer Misshandlung oder schweren Straftaten des Verstorbenen — können Härtefall-Anträge nach Landesrecht gestellt werden. Die Hürden sind hoch; eine fachliche Einzelfall-Beratung ist hier sinnvoll.
Was passiert, wenn niemand sich kümmert?
Wenn kein Angehöriger die Beisetzung veranlasst — oder niemand erreichbar ist — ordnet das zuständige Ordnungsamt die sogenannte Bestattung von Amts wegen (auch ordnungsbehördliche Bestattung) an. Die Behörde beauftragt einen Bestatter und führt eine einfache Beisetzung durch.
Die Kosten holt sich die Behörde anschließend von den Bestattungspflichtigen zurück — und zwar mit einem Verwaltungsaufschlag. Wer seine Pflicht ignoriert, zahlt am Ende meist mehr. Hinzu kommt: Pflichtverletzung kann je nach Bundesland als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, das von einigen hundert bis mehreren tausend Euro reichen kann.
Auch deshalb empfehlen wir, sich frühzeitig mit einem Bestatter in Verbindung zu setzen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte als Nächstes folgen, hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beerdigung — oder ein kurzer Anruf bei uns.
Bestattungspflicht bei Memovida — wie wir Angehörige entlasten
Als Bestattungspflichtige:r tragen Sie eine emotionale und organisatorische Last in einer ohnehin schweren Zeit. Wir bei Memovida verstehen unsere Aufgabe so: Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist — wir nehmen Ihnen alles ab, was Sie uns abgeben möchten.
Konkret heißt das: ein transparenter Festpreis für alle regulären Leistungen, klare Pakete (FEUER, ERDE, ANONYM), Ratenzahlung bis zu 36 Monate, Übernahme aller Behördengänge — und 24/7 erreichbare persönliche Begleitung. Wir arbeiten bundesweit und sind Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V.
Wer schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen möchte, kann eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten abschließen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen — finanziell und organisatorisch — und können sicher sein, dass alles nach Ihrem Wunsch geregelt ist. Für Angehörige, die sich für die kostengünstigste Variante entscheiden, ist auch eine anonyme Bestattung als unkomplizierte Option möglich.








