Bestattungspflicht in Deutschland: Wer muss die Beisetzung veranlassen?

Von Manuel Kaiser
June 4, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn ein Mensch stirbt, muss jemand die Beisetzung organisieren — diese Aufgabe heißt Bestattungspflicht. Sie ist in Deutschland öffentlich-rechtlich geregelt und trifft die nächsten Angehörigen in einer festgelegten Reihenfolge: zuerst den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder, danach Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Die Pflicht gilt unabhängig vom Erbe und unabhängig davon, ob Kontakt zum Verstorbenen bestand.

In diesem Ratgeber erklären wir, wer in welcher Reihenfolge bestattungspflichtig ist, welche Unterschiede zwischen den 16 Bundesländern gelten, was bei Erbausschlagung und schwierigen Familienkonstellationen zu beachten ist — und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können.

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht verpflichtet bestimmte Angehörige, nach einem Sterbefall die Beisetzung zu veranlassen — also einen Bestatter zu beauftragen, den Beisetzungstermin zu organisieren und die Formalitäten zu erledigen. Geregelt ist sie nicht im Bundesrecht, sondern in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Pflicht zur Organisation und der Kostentragungspflicht. Erstere regelt, wer die Beisetzung veranlassen muss. Die Kostentragungspflicht ist in § 1968 BGB geregelt und bestimmt, dass grundsätzlich die Erben die Bestattungskosten tragen.

In der Praxis fallen beide Pflichten oft auf dieselbe Person — aber nicht immer. Das wird besonders dann relevant, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde oder der Nachlass die Kosten nicht deckt.

Wer ist bestattungspflichtig? Die Reihenfolge der Angehörigen

Die Bestattungsgesetze der Länder regeln die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen ähnlich. Maßgeblich ist die Nähe der Verwandtschaft — und alle Pflichtigen müssen volljährig sein. Erst wenn die erstgenannte Gruppe ausfällt oder nicht erreichbar ist, geht die Pflicht an die nächste über.

Die übliche Rangfolge sieht so aus:

  1. Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  2. Volljährige Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Großeltern
  6. Enkelkinder
  7. Weitere Verwandte (je nach Bundesland)
  8. Erben

Innerhalb einer Gruppe — etwa bei mehreren Geschwistern — gilt in den meisten Bundesländern die älteste Person als zuerst pflichtig, sofern keine andere Regelung getroffen wird. Sind mehrere Personen gleichrangig pflichtig, können sie sich auf eine zuständige Person einigen oder die Aufgaben aufteilen.

Bestattungspflicht je Bundesland — die Unterschiede im Überblick

Weil es in Deutschland 16 Bestattungsgesetze gibt, unterscheiden sich Details von Land zu Land: die genaue Reihenfolge der Pflichtigen, die Bestattungsfristen (meist vier bis zehn Tage nach dem Todestag), die zulässigen Bestattungsarten und die Höhe möglicher Bußgelder bei Pflichtverletzung. Die folgende Übersicht hilft Ihnen, das für Sie relevante Gesetz schnell zu finden.

Bundesland Bestattungsgesetz
Baden-Württemberg Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW)
Bayern Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG)
Berlin Berliner Bestattungsgesetz (BestG Bln)
Brandenburg Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG)
Bremen Bremisches Gesetz über das Leichenwesen
Hamburg Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HH)
Hessen Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
Mecklenburg-Vorpommern Bestattungsgesetz M-V
Niedersachsen Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Nordrhein-Westfalen Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Rheinland-Pfalz Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
Saarland Saarländisches Bestattungsgesetz
Sachsen Sächsisches Bestattungsgesetz (SächsBestG)
Sachsen-Anhalt Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein (BestattG SH)
Thüringen Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)

Wenn Sie wissen möchten, welche genauen Paragraphen in Ihrem Bundesland gelten — und ob Sie als Angehörige:r in der Pflicht stehen — schauen Sie in die aktuelle Fassung des jeweiligen Bestattungsgesetzes. Da die Gesetze regelmäßig geändert werden, ist die offizielle Fassung maßgeblich. Im Zweifel beraten wir Sie gerne und übernehmen die Klärung mit dem zuständigen Friedhofs- oder Ordnungsamt.

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Bestattungspflicht trotz Erbausschlagung — was gilt?

Eine häufige Annahme: Wer das Erbe ausschlägt, ist auch nicht mehr in der Pflicht zur Bestattung. Das stimmt nicht. Die Pflicht ist öffentlich-rechtlich und bleibt bestehen, auch wenn Sie das Erbe ausschlagen. Sie müssen die Beisetzung also organisieren — selbst wenn Sie kein Erbe annehmen wollen.

Davon zu unterscheiden ist die Kostentragungspflicht. Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Bestattungskosten. Wenn Sie das Erbe innerhalb der sechswöchigen Frist wirksam ausschlagen, fällt die Kostenpflicht nicht automatisch auf Sie. Sie organisieren die Bestattung als Pflichtige:r, können aber später versuchen, die ausgelegten Kosten beim Nachlass, bei anderen Erben oder beim Sozialamt zurückzuholen.

Wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt und keine zahlungsfähigen Erben da sind, kommt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt für die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung auf (siehe nächster Abschnitt). Wenn Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen, lesen Sie dort alle Fristen, Folgen und Voraussetzungen im Detail nach.

Was tun, wenn Sie die Bestattung nicht finanzieren können?

Sie sind in der Pflicht, können oder wollen die Kosten aber nicht aus eigener Tasche zahlen? Dann gibt es zwei realistische Wege.

Erstens: die Sozialbestattung. Wenn der Nachlass nicht ausreicht und Sie selbst über zu geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung.

Der Antrag muss vor Auftragserteilung an den Bestatter oder unmittelbar danach gestellt werden — am besten direkt beim Sozialamt der Gemeinde des Verstorbenen. Erstattet werden in der Regel eine einfache Erd-, Feuer- oder anonyme Bestattung sowie die zwingend notwendigen Friedhofsgebühren. Was eine einfache Bestattung konkret umfasst, ist regional unterschiedlich.

Zweitens: die Ratenzahlung. Viele Bestatter — auch Memovida — bieten flexible Zahlungspläne an. Bei uns ist die Ratenzahlung bis zu 36 Monate möglich, und der Festpreis bleibt unverändert.

So lässt sich eine würdevolle Bestattung auch dann finanzieren, wenn das Sozialamt nicht zuständig ist, der Nachlass aber Zeit braucht. Welche Bestattungsart zu Ihrem Budget passt, sehen Sie auf unserer Seite zu den transparenten Festpreisen und Paketen.

Mehr Hintergrund zu beiden Wegen finden Sie in unseren Ratgebern Wer zahlt die Bestattungskosten? und Sozialbestattung über das Sozialamt.

Komplizierte Familienkonstellationen

Nicht jede Familie passt in das Standard-Schema der Bestattungspflicht. Hier die häufigsten Sonderfälle:

Getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner

Solange die Ehe besteht, bleibt der Ehepartner in der Pflicht — auch bei langjähriger Trennung. Erst mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt diese Verantwortung. Geschiedene Ehepartner sind nicht mehr in der Reihenfolge enthalten; die Pflicht rutscht dann an die nächste Gruppe, in der Regel die volljährigen Kinder.

Lebensgefährten ohne Trauschein

Ein nichtehelicher Lebensgefährte fällt in den meisten Bundesländern nicht automatisch in diese Pflicht. Er kann die Beisetzung freiwillig veranlassen, ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Ausnahme: In einigen Bundesländern werden langjährige eheähnliche Partnerschaften berücksichtigt — hier hilft ein Blick in das jeweilige Bestattungsgesetz oder eine kurze Rücksprache mit dem Standesamt.

Halbgeschwister, Stiefkinder, Patchwork-Familien

Halbgeschwister sind den Vollgeschwistern in den meisten Bundesländern gleichgestellt — sie zählen also zur gleichen Rangstufe. Stiefkinder ohne rechtliche Adoption sind in der Regel nicht bestattungspflichtig, da das Bestattungsgesetz auf die rechtliche oder leibliche Verwandtschaft abstellt.

Kein Kontakt zum Verstorbenen

Auch ein langjähriger Kontaktabbruch entbindet nicht von der Bestattungspflicht. In besonders belasteten Fällen — etwa bei nachgewiesener schwerer Misshandlung oder schweren Straftaten des Verstorbenen — können Härtefall-Anträge nach Landesrecht gestellt werden. Die Hürden sind hoch; eine fachliche Einzelfall-Beratung ist hier sinnvoll.

Was passiert, wenn niemand sich kümmert?

Wenn kein Angehöriger die Beisetzung veranlasst — oder niemand erreichbar ist — ordnet das zuständige Ordnungsamt die sogenannte Bestattung von Amts wegen (auch ordnungsbehördliche Bestattung) an. Die Behörde beauftragt einen Bestatter und führt eine einfache Beisetzung durch.

Die Kosten holt sich die Behörde anschließend von den Bestattungspflichtigen zurück — und zwar mit einem Verwaltungsaufschlag. Wer seine Pflicht ignoriert, zahlt am Ende meist mehr. Hinzu kommt: Pflichtverletzung kann je nach Bundesland als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden, das von einigen hundert bis mehreren tausend Euro reichen kann.

Auch deshalb empfehlen wir, sich frühzeitig mit einem Bestatter in Verbindung zu setzen. Wenn Sie unsicher sind, welche Schritte als Nächstes folgen, hilft Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beerdigung — oder ein kurzer Anruf bei uns.

Bestattungspflicht bei Memovida — wie wir Angehörige entlasten

Als Bestattungspflichtige:r tragen Sie eine emotionale und organisatorische Last in einer ohnehin schweren Zeit. Wir bei Memovida verstehen unsere Aufgabe so: Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist — wir nehmen Ihnen alles ab, was Sie uns abgeben möchten.

Konkret heißt das: ein transparenter Festpreis für alle regulären Leistungen, klare Pakete (FEUER, ERDE, ANONYM), Ratenzahlung bis zu 36 Monate, Übernahme aller Behördengänge — und 24/7 erreichbare persönliche Begleitung. Wir arbeiten bundesweit und sind Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V.

Wer schon zu Lebzeiten Klarheit schaffen möchte, kann eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten abschließen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen — finanziell und organisatorisch — und können sicher sein, dass alles nach Ihrem Wunsch geregelt ist. Für Angehörige, die sich für die kostengünstigste Variante entscheiden, ist auch eine anonyme Bestattung als unkomplizierte Option möglich.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Bestattungspflicht?

Es handelt sich um die öffentlich-rechtliche Pflicht bestimmter Angehöriger, nach einem Sterbefall die Beisetzung zu veranlassen. Geregelt ist sie in den Bestattungsgesetzen der 16 Bundesländer. Pflichtig sind in fester Reihenfolge zuerst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder, Eltern, Geschwister und weiter entfernte Verwandte. Die Pflicht besteht unabhängig vom Erbe und vom Kontakt zum Verstorbenen.

Wer ist bestattungspflichtig?

In der Regel ist zuerst der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner pflichtig. Es folgen die volljährigen Kinder, dann Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder — die genaue Reihenfolge variiert je nach Bundesland. Sind mehrere Personen gleichrangig (etwa mehrere Geschwister), gilt meist die älteste Person als zuständig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Minderjährige werden nicht herangezogen.

Ab wann besteht die Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht entsteht mit dem Tod der verstorbenen Person und der ärztlichen Feststellung. Spätestens dann muss eine bestattungspflichtige Person einen Bestatter beauftragen. Die Bestattungsfristen sind je Bundesland geregelt und liegen meist zwischen vier und zehn Tagen für eine Erdbestattung. Bei Feuerbestattungen bestehen oft längere Fristen, weil die Einäscherung mehr Zeit braucht.

Kann ich die Bestattungspflicht ablehnen?

Eine Ablehnung ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, lange keinen Kontakt hatten oder die Bestattung nicht finanzieren können, bleibt die Pflicht zur Organisation bestehen. Nur in eng begrenzten Härtefällen — etwa bei nachgewiesener schwerer Misshandlung oder Straftaten — kann eine Befreiung beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Die Hürden sind hoch.

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?

Das Ausschlagen des Erbes innerhalb der sechswöchigen Frist befreit Sie von der Kostentragungspflicht nach § 1968 BGB — nicht aber von der Bestattungspflicht. Sie müssen die Beisetzung also weiterhin veranlassen, können die Kosten danach aber gegebenenfalls beim Nachlass, bei den verbleibenden Erben oder beim Sozialamt geltend machen. Eine sorgfältige Klärung der Reihenfolge ist hier wichtig.

Sind Geschwister bestattungspflichtig?

Ja, wenn keine vorrangigen Angehörigen vorhanden sind — also weder Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder noch Eltern. Geschwister stehen in den meisten Bundesländern an vierter Stelle der Reihenfolge. Halbgeschwister sind den Vollgeschwistern in der Regel gleichgestellt. Mehrere Geschwister können sich auf eine Person einigen, die die Bestattung organisiert, und die Kosten anschließend untereinander aufteilen.

Ist mein Lebensgefährte bestattungspflichtig?

Ein nichtehelicher Lebensgefährte ohne eingetragene Partnerschaft ist in den meisten Bundesländern nicht automatisch bestattungspflichtig — auch nach vielen gemeinsamen Jahren nicht. Er kann die Beisetzung freiwillig veranlassen, ist aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Eingetragene Lebenspartner sind dem Ehepartner gleichgestellt und stehen an erster Stelle der Reihenfolge.

Gibt es Ausnahmen von der Bestattungspflicht?

Ausnahmen sind möglich, aber selten. Minderjährige werden nicht herangezogen. In Härtefällen — etwa bei nachweisbar schwerer Misshandlung durch den Verstorbenen oder bei eindeutiger Unzumutbarkeit — kann eine Befreiung beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden; die Voraussetzungen sind nach Landesrecht hoch. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme greift, hilft eine kurze Rechtsberatung weiter.

Sie sind unsicher, ob Sie bestattungspflichtig sind oder welche Schritte als Nächstes folgen? Wir beraten Sie unverbindlich — telefonisch oder per kostenfreiem Online-Angebot. In jedem Fall klären wir mit Ihnen, was zu tun ist, welche Kosten auf Sie zukommen und wie wir Sie bestmöglich entlasten können.

Artikel von

Manuel Kaiser Gründer & Geschäftsführer

Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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