Was im Pflegeheim zusätzlich zu klären ist
Im Pflegeheim kommt eine zweite, oft übersehene Ebene hinzu: der Heimvertrag. Hier lohnt es sich, frühzeitig genau hinzuschauen, weil sonst unnötige Kosten entstehen können.
Der Vertrag endet mit dem Sterbetag. Die Zahlungspflicht für Pflege und Verpflegung endet ebenfalls — eine Weiterzahlung kann das Heim nicht verlangen. Eine Ausnahme bildet der Wohnraum: Bei Selbstzahlern oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft kann der Vertrag über den Tod hinaus für maximal zwei Wochen verlängert werden, wobei die Erben anteilig zahlen.
Persönliche Gegenstände müssen geräumt werden. Das Heim darf das Zimmer nicht eigenmächtig räumen. Schauen Sie in den Vertrag: Häufig ist eine Abholfrist vereinbart, oft mit Nachfrist von ein bis zwei Wochen. Wenn diese Fristen verstreichen, kann der Heimträger die Räumung auf Kosten der Erben veranlassen und die Gegenstände einlagern. Klären Sie also möglichst früh, wer wann was abholt.
Pflegekasse und Sozialleistungen. Pflegegeld endet mit dem Sterbetag. Renten- und Pflegeversicherung werden über die Sterbeurkunde informiert. Eventuell vorhandenes Taschengeld auf dem Heimkonto wird über die Erben abgerechnet — diese Beträge gehören zum Nachlass.
Hilfe zur Pflege. Wenn die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen hat, kann das Sozialamt unter Umständen einen Teil zurückfordern. Dieser Punkt ist regional unterschiedlich geregelt — wir empfehlen die Beratung durch einen Notar oder Anwalt für Erbrecht.
Was Memovida für Sie übernimmt
Memovida ist ein modernes, überregionales Bestattungsunternehmen mit transparenten Festpreisen und einer ruhigen, persönlichen Begleitung. Wenn ein Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, übernehmen wir den organisatorischen Teil, damit Sie Raum für das Wichtige haben.
Wir holen den Verstorbenen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ab — über lokale Überführungspartner in ganz Deutschland. Mehr zum Ablauf der Überführung des Verstorbenen finden Sie in unserem Ratgeber. Wir kümmern uns um die Sterbefall-Anzeige, die Sterbeurkunde, die Termine mit Friedhof oder Krematorium und die Auswahl des Sarges oder der Urne. Auf Wunsch melden wir den Sterbefall auch der Krankenkasse, Rente und den wichtigsten Versicherungen.
Sie haben Zeit, in Ruhe über die Bestattungsart zu entscheiden — Erdbestattung, Feuerbestattung, See- oder Baumbestattung. Wir folgen keiner starren Tradition, sondern gestalten den Abschied so, wie er zu Ihrer Familie passt. Unsere transparenten Festpreise zeigen wir Ihnen vorab; lediglich die Kosten für den Beisetzungsort kommen je nach Friedhof oder Bundesland hinzu.
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Bestatter e. V. und werden bei Google mit 4,9 von 5 Sternen bewertet. Eine Ratenzahlung bis zu 36 Monate ist möglich.








