Wohnungsauflösung nach Todesfall: Rechtslage, Fristen und Kosten im Überblick

Von Katia Lübbert
June 4, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Stirbt ein naher Angehöriger, müssen Sie sich neben der Trauer auch um den Haushalt der verstorbenen Person kümmern. Die Rechtslage bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist in Deutschland klar geregelt: Verantwortlich sind grundsätzlich die Erben. Sie treten in den bestehenden Mietvertrag ein, können ihn innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen (§ 564 BGB) und tragen die Kosten der Räumung. Wer das Erbe ausschlägt, übernimmt diese Pflicht nicht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Rechte, Fristen und Kosten – ruhig erklärt und in der Reihenfolge, in der Sie sie brauchen.

Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Mit dem Tod gehen alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person auf die Erben über. Dazu zählen auch der Mietvertrag und der gesamte Hausrat. Wer für die Wohnungsauflösung zuständig ist, hängt davon ab, ob es Erben gibt und ob diese das Erbe annehmen.

Wenn Erben vorhanden sind

Die Erben übernehmen den Nachlass als sogenannte Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB). Sie entscheiden gemeinsam, ob sie den Mietvertrag fortführen oder kündigen, ob sie Möbel und persönliche Gegenstände behalten, verkaufen oder entsorgen. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und sollten Entscheidungen schriftlich abstimmen. Auch der Erbschein wird häufig benötigt, etwa wenn der Vermieter Zweifel an der Erbenstellung hat oder wenn Banken Auskunft verweigern.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder keine Erben vorhanden sind

Wer die Wohnung nicht räumen und die Kosten nicht tragen möchte, kann das Erbe ausschlagen. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB), bei Aufenthalt im Ausland sechs Monate. Wichtig: Wer die Wohnung bereits leerräumt oder Gegenstände an sich nimmt, gilt unter Umständen als Annehmer des Erbes – die Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich.

Schlägt niemand das Erbe an oder sind keine Erben auffindbar, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB). Dieser kümmert sich um die Wohnungsauflösung und die Abwicklung des Nachlasses. Die Kosten werden, soweit möglich, aus dem Nachlassvermögen gedeckt.

Mietvertrag nach Todesfall: Eintritt, Übernahme und Sonderkündigungsrecht

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod der mietenden Person. Er gehört zum Nachlass und wird zunächst weitergeführt. Wer in das Mietverhältnis eintritt und welche Kündigungsrechte gelten, regelt das BGB.

Eintrittsrecht von Familienangehörigen (§ 563 BGB)

Lebten Personen mit der verstorbenen Person zusammen im Haushalt, haben sie ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag. Die Rangfolge sieht das Gesetz wie folgt vor:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder, wenn sie mit der verstorbenen Person in der Wohnung gelebt haben
  • Andere Familienangehörige des gemeinsamen Haushalts
  • Personen in einer auf Dauer angelegten Haushaltsgemeinschaft

Wer in den Vertrag eintreten möchte, hat dafür einen Monat nach dem Sterbefall Zeit. Wer den Eintritt nicht ausdrücklich erklärt, wird automatisch Mietpartei und übernimmt damit auch die Pflichten – inklusive Miete und Nebenkosten.

Sonderkündigungsrecht der Erben (§ 564 BGB)

Tritt niemand aus dem Haushalt in den Mietvertrag ein, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Sowohl die Erben als auch der Vermieter haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Eckdaten:

  • Kündigungserklärung innerhalb eines Monats, nachdem die Beteiligten vom Tod der mietenden Person und davon erfahren haben, dass kein Eintritt erfolgt
  • Kündigung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten (§ 573c BGB)
  • Schriftform mit Unterschrift aller Erben

Wird die Frist versäumt, gelten die regulären Kündigungsfristen des Mietvertrags – das kann die Räumung deutlich verzögern und die Mietkosten erhöhen.

Sonderkündigungsrecht des Vermieters

Auch der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Sterbefall außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund in der Person der eintretenden Erben oder Haushaltsangehörigen vorliegt. Reine Bonitätsbedenken reichen meist nicht aus – die Hürde liegt hoch und ist im Streitfall vom Vermieter zu begründen.

Vorsorge regeln. Kostenlos. In 15 Minuten!

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bestattungswünsche und Bestattungsvorsorge — alles an einem Ort. Unkompliziert und ohne Kosten.

Meine Vorsorge Planen

Keine versteckten Kosten. Keine Werbung. Ihre Daten bleiben in der EU.

Bestattungsvorsorge & Kosten

Bestattungsvorsorge planen, Kosten transparent vergleichen und bei Bedarf ein persönliches Gespräch vereinbaren.

Meine Vorsorge Planen

Patientenverfügung & Vollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen und sicher im System hinterlegen. Jederzeit einfach abrufbar.

Meine Vorsorge Planen

Notfall-Vorsorgekarte

Alle Verfügungen jederzeit griffbereit. Angehörige können im Ernstfall sofort abrufen, wohin sie sich wenden müssen.

Meine Vorsorge Planen

Bestattungswünsche

Bestattungswünsche festhalten. Für sich selbst Klarheit gewinnen und der Familie mitgeben, was man sich wünscht.

Meine Vorsorge Planen

Eigentumswohnung oder Haus: Was Erben tun müssen

War die verstorbene Person Eigentümerin der Immobilie, geht das Eigentum auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht existiert hier nicht – Sie haben dafür mehr Zeit für die Entscheidung. In der Praxis stehen meist drei Wege offen:

  • Die Immobilie selbst nutzen oder von einem Miterben übernehmen lassen
  • Die Wohnung oder das Haus verkaufen und den Erlös aufteilen
  • Die Immobilie vermieten und gemeinsam verwalten

Können sich die Erben nicht einigen, kann jeder Miterbe beim Nachlassgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Für die Eintragung als neue Eigentümer im Grundbuch ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich.

Wer trägt die Kosten der Wohnungsauflösung?

Die Kosten der Wohnungsauflösung sind eine Nachlassverbindlichkeit. Sie werden vorrangig aus dem Nachlass gedeckt. Reicht das Nachlassvermögen nicht aus, haften die Erben grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen – sie können diese Haftung jedoch durch eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beschränken.

Wer die Beerdigung organisiert hat, kann sich die Bestattungskosten gegebenenfalls aus dem Nachlass zurückholen. Die Wohnungsauflösung wird ähnlich behandelt: laufende Miete, Nebenkosten, Entrümpelung, Renovierung und Container gelten als gemeinsame Last der Erbengemeinschaft. Mehr zur finanziellen Verantwortung lesen Sie in unserem Ratgeber Was tun, wenn ein geliebter Mensch unerwartet stirbt.

Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Die Kosten hängen von der Größe der Wohnung, der Menge an Hausrat und der gewählten Vorgehensweise ab. Als grober Richtwert gelten folgende Spannen – die endgültigen Preise sind regional unterschiedlich und sollten immer durch mehrere Angebote abgesichert werden.

Variante Richtwert (regional unterschiedlich)
Wohnungsauflösung in Eigenregie Ca. 10–20 € pro m² für Container, Sperrmüll und Entsorgung – plus Arbeitszeit
Professioneller Dienstleister Ca. 20–50 € pro m² – grobe Faustregel: 500 € pro Raum, 3.000–5.000 € für ein Haus mit 150 m²
Renovierung vor Übergabe Je nach Zustand: 5–15 € pro m² für Malerarbeiten, mehr bei größeren Schäden
Container (Sperrmüll oder Restmüll) Ab ca. 300 € – plus eventuelle Genehmigung im öffentlichen Straßenraum

Zwei Hinweise aus der Praxis: Erstens darf der Endpreis eines Entrümpelungsunternehmens den Kostenvoranschlag um bis zu rund 20 Prozent überschreiten, ohne dass das Unternehmen Sie vorab informieren muss („unwesentliche Überschreitung"). Zweitens lohnt sich ein Vergleich von mindestens drei Angeboten. Achten Sie auf einen seriösen Festpreis, eine besenreine Übergabe und einen schriftlichen Vertrag.

Sind die Kosten der Wohnungsauflösung steuerlich absetzbar?

Ja, in vielen Fällen. Die Kosten für die Räumung können als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Sie können 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr.

Wichtig: Reine Materialkosten und Entsorgungsgebühren sind nicht begünstigt. Lassen Sie sich daher in der Rechnung Arbeitskosten gesondert ausweisen. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Steuerberatung oder beim Finanzamt, ob in Ihrem konkreten Fall weitere Pauschalen oder Erbschaftsteuer-Freibeträge greifen.

Wohnungsauflösung in Eigenregie: die wichtigsten Schritte

Wer die Räumung selbst übernimmt, spart Geld, aber investiert Zeit und Nerven. Eine strukturierte Reihenfolge hilft, den Überblick zu behalten:

  1. Vermieter informieren und Sterbeurkunde vorlegen. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Sterbeort ausgestellt – ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Sterbeurkunde.
  2. Wohnung besichtigen, Wasser, Gas und Strom sichern oder abstellen. Verderbliche Lebensmittel entsorgen, Haustiere versorgen.
  3. Persönliche Dokumente, Schmuck, Fotos und Erinnerungsstücke sichern und unter den Erben abstimmen.
  4. Hausrat in vier Kategorien sortieren: behalten, verkaufen, spenden, entsorgen.
  5. Verträge kündigen oder ummelden: Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, GEZ, Versicherungen, Abos, Vereine.
  6. Hausrat verwerten: Kleinanzeigenportale, Antiquitätenhändler, Trödelmarkt, Sozialkaufhaus oder Spendenorganisation.
  7. Container oder Sperrmüll bestellen, Aufstellgenehmigung im öffentlichen Straßenraum prüfen.
  8. Wohnung besenrein übergeben, Schlüssel zurückgeben, Zählerstände ablesen und im Übergabeprotokoll dokumentieren.

Tipp: Wer für die Abwicklung Urlaub benötigt, hat in vielen Fällen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall. Auch die Auflösung eines Grabs nach Ablauf der Ruhezeit ist ein häufiger Folgeschritt – Hinweise dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Grabauflösung.

Wohnungsauflösung durch ein Entrümpelungsunternehmen

Ein professioneller Dienstleister erledigt die Räumung meist innerhalb von ein bis drei Tagen. Das spart Zeit und schont Nerven – kostet aber mehr. Worauf Sie achten sollten:

  • Vor-Ort-Besichtigung statt reiner Foto-Schätzung – nur so ist ein verbindlicher Festpreis möglich
  • Mindestens drei schriftliche Angebote im Vergleich, inklusive Leistungsbeschreibung und besenreiner Übergabe
  • Hinweis auf Wertanrechnung: Antiquitäten oder hochwertige Möbel können den Endpreis reduzieren
  • Vertragliche Zusicherung, dass alle Gegenstände fachgerecht und ohne Zusatzkosten entsorgt werden
  • Referenzen, Bewertungen und – wenn vorhanden – Mitgliedschaft in einem Branchenverband prüfen

Manche Bestattungsunternehmen vermitteln den Kontakt zu erfahrenen Räumungsbetrieben oder bieten die Wohnungsauflösung als ergänzende Leistung an. Das kann den organisatorischen Aufwand spürbar reduzieren, vor allem wenn die Bestattung selbst noch in der Vorbereitung ist.

Wohnungsauflösung und Bestattung sinnvoll zusammen denken

Bestattung und Wohnungsauflösung laufen oft parallel ab. Wer sich beides nacheinander von zwei verschiedenen Anbietern organisieren lässt, hat unnötig viele Ansprechpartner. Bei Memovida begleiten wir Sie zum Festpreis durch die Bestattung – und beraten Sie bei Bedarf auch zu den nächsten Schritten rund um den Nachlass: von der Sterbeurkunde über den Erbschein bis zur Frage, wann eine Räumung beginnen sollte. Wir nehmen uns die Zeit, ruhig zu sortieren, was wirklich zuerst geregelt werden muss.

Wer schon zu Lebzeiten Klarheit für seine Angehörigen schaffen will, kann viele dieser Aufgaben mit einer Bestattungsvorsorge vorwegnehmen. Das senkt die finanzielle Belastung im Trauerfall und nimmt den Hinterbliebenen einen großen Teil der Entscheidungslast ab – sachlich, transparent und ohne Druck.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsauflösung nach Todesfall

Wer ist verpflichtet, die Wohnung eines Verstorbenen zu räumen?

Verantwortlich sind die Erben. Mit dem Tod der mietenden Person geht der Mietvertrag auf sie über (§ 1922 BGB). Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht zuständig. Gibt es keine Erben oder schlagen alle aus, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der die Räumung organisiert.

Welche Frist gilt für die Kündigung des Mietvertrags?

Erben und Vermieter können den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Sterbefall außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Wird der Monat versäumt, gelten die regulären vertraglichen Kündigungsfristen weiter.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung, wenn kein Geld im Nachlass ist?

Reicht der Nachlass nicht aus, haften die Erben grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen. Diese Haftung lässt sich durch eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren begrenzen. Wer das Erbe rechtzeitig ausschlägt, ist gar nicht erst zahlungspflichtig. Im Einzelfall können Härtefallregelungen greifen – fragen Sie bei Ihrer Kommune oder beim Sozialamt nach.

Kann ich die Wohnung ohne Erbschein kündigen?

Oft ja. Als Alleinerbe oder bei Einigkeit aller Erben reicht meist die Sterbeurkunde plus ein Nachweis der Erbenstellung, etwa ein eröffnetes Testament. Der Vermieter darf jedoch einen Erbschein verlangen, wenn er begründete Zweifel hat. In diesem Fall lohnt sich der Antrag beim Nachlassgericht.

Sind Erben verpflichtet, die Wohnung zu renovieren?

Erben treten in die bestehenden Vertragspflichten ein. Enthält der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel, müssen die Erben renovieren – aber nur in dem Umfang, den die Klausel rechtswirksam vorgibt. Viele Klauseln sind nach aktueller Rechtsprechung unwirksam. Eine kurze Prüfung durch eine Mietrechtsberatung oder den Mieterverein kann sich rechnen.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Ehepartner mit in der Wohnung lebte?

Der überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner tritt nach § 563 BGB in den Mietvertrag ein, ebenso Kinder oder andere Familienangehörige, die mit der verstorbenen Person im Haushalt lebten. Sie können den Eintritt aber innerhalb eines Monats ablehnen, wenn sie die Wohnung nicht übernehmen wollen.

Was kostet eine Wohnungsauflösung pro Quadratmeter?

Bei Eigenregie liegen die reinen Entsorgungs- und Containerkosten meist bei 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter. Ein professioneller Dienstleister verlangt erfahrungsgemäß 20 bis 50 Euro pro Quadratmeter – abhängig von Hausratmenge, Stockwerk, Region und Zustand. Wertvolle Möbel und Antiquitäten können den Endpreis senken, wenn sie auf den Räumungspreis angerechnet werden.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?

Ja. Die Arbeitskosten einer Wohnungsauflösung gelten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Bis zu 20 Prozent der reinen Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Reine Materialkosten und Entsorgungsgebühren sind nicht begünstigt – lassen Sie sich beides in der Rechnung getrennt ausweisen.

Bitte beachten Sie, dass wir als Bestattungshaus keine rechtliche oder steuerliche Beratung anbieten. Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte – etwa zu Mietrecht, Erbrecht oder zur steuerlichen Absetzbarkeit – wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, einen Mieterverein, Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Artikel von

Katia Lübbert Mitgründerin & Geschäftsführerin

Katia hat über 20 Jahre lang im Marketing großer Unternehmen gearbeitet, bevor sie Memovida mitgegründet hat. Heute erzählt sie die Geschichte der Bestattung neu – persönlicher, menschlicher und ohne Floskeln. Der Tod gehört für sie zum Leben dazu, und genau so möchte sie ihn auch vermitteln.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

Mehr erfahren über

Todesfall