Was kostet ein Totenschein – und wer zahlt?
Die Leichenschau und das Ausstellen der Bescheinigung rechnet der Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Je nach Aufwand, Uhrzeit, Wochentag und Anfahrt (Wegegeld) liegen die Kosten in der Regel zwischen rund 70 und 260 Euro, in Einzelfällen höher.
Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht: Ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod des Versicherten. Getragen werden sie deshalb von den Angehörigen beziehungsweise aus dem Nachlass.
In der Praxis tritt meist der Bestatter in Vorlage und rechnet den Betrag später mit ab. Bei Memovida sind alle regulären organisatorischen Leistungen in unseren transparenten Festpreisen enthalten – Fremdkosten wie den Totenschein weisen wir offen und nachvollziehbar aus.
Wohin geht der Totenschein?
Die beiden Teile gehen unterschiedliche Wege.
Den nicht vertraulichen Teil erhält der Bestatter. Er leitet ihn an das Standesamt weiter, das damit die Sterbeurkunde ausstellt. Wie Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Der vertrauliche Teil geht – je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – an das Gesundheitsamt und das statistische Landesamt.
Zwei Sonderfälle sind zu beachten:
- Bei einer Feuerbestattung wird vor der Einäscherung eine zweite, amtsärztliche Leichenschau durchgeführt.
- Bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart schaltet der Arzt Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft ein; der Verstorbene wird dann in die Rechtsmedizin gebracht.
Totenschein oder Sterbeurkunde – der Unterschied
Totenschein und Sterbeurkunde werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dokumente.
Den Totenschein stellt ein Arzt aus. Er bescheinigt den Tod medizinisch und nennt die Todesursache. Die Sterbeurkunde dagegen stellt das Standesamt aus. Sie ist die amtliche Beurkundung des Todes und wird für Nachlass, Rente, Versicherungen und viele weitere Formalitäten benötigt.
Kurz gesagt: Der Totenschein ist die medizinische Grundlage, die Sterbeurkunde das amtliche Dokument. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde.
Regionale Unterschiede: Todesbescheinigung in Bayern, NRW & Co.
Das Leichenschau- und Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz – und ein eigenes Formular für die Todesbescheinigung.
Deshalb unterscheiden sich Aufbau, Bezeichnung und Details je nach Region. In Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen gelten jeweils eigene Vordrucke und Vorgaben, etwa zur Frist der Leichenschau oder zur Weiterleitung der Unterlagen.
Für Angehörige ist das in der Praxis selten ein Problem: Der Arzt vor Ort verwendet das richtige Formular, und der Bestatter kennt die regionalen Abläufe. Wo es auf Landesrecht ankommt, beraten wir Sie individuell.
Sonderfall Sternenkinder
Für vor, während oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder gelten besondere Regelungen. Nach den Vorgaben der Länder werden Kinder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm wie andere Verstorbene behandelt – mit Todesbescheinigung und Bestattungspflicht.
Kinder unter 500 Gramm erhalten in der Regel keine Todesbescheinigung. Auf Wunsch der Eltern können sie dennoch bestattet werden. Wie ein würdevoller Abschied aussehen kann, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Sternenkindern.
Bei Memovida – wir übernehmen den Behördenweg
Der Totenschein ist nur der erste von vielen Schritten. Für Angehörige ist es oft entlastend, diese Formalitäten nicht allein tragen zu müssen.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende. Sobald Sie uns beauftragen, organisieren wir die Überführung, kümmern uns um die Sterbeurkunde und übernehmen den weiteren Schriftverkehr mit den Ämtern.
Was das kostet, ist von Anfang an klar: Wir arbeiten mit einfachen Festpreisen, in denen alle regulären Leistungen enthalten sind. So behalten Sie den Überblick, während Sie sich auf den Abschied konzentrieren können.




