Totenschein (Todesbescheinigung): Wer stellt ihn aus, was steht drin und was kostet er?

Von Manuel Kaiser
July 20, 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Totenschein – auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt – ist ein ärztliches Dokument, das nach jedem Sterbefall ausgestellt wird. Ein Arzt hält darin den Tod, die Todesart und die Todesursache fest. Ohne dieses Dokument stellt das Standesamt keine Sterbeurkunde aus, und eine Beisetzung ist nicht möglich.

In diesem Ratgeber erklären wir, wer ihn ausstellt, was darin steht, was er kostet und wie es danach weitergeht. Außerdem erfahren Sie, worin sich Totenschein und Sterbeurkunde unterscheiden – und was Sie als Angehörige konkret tun müssen.

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein ist eine öffentliche Urkunde, die ein Arzt nach dem Tod eines Menschen ausstellt. Gebräuchlich sind auch die Begriffe Todesbescheinigung, Leichenschauschein oder kurz „L-Schein".

Grundlage ist die sogenannte Leichenschau: die gründliche ärztliche Untersuchung des Verstorbenen. Dabei stellt der Arzt den Tod fest und dokumentiert Personalien, Todesart und Todesursache.

Er erfüllt zwei Aufgaben. Er weist den Tod offiziell nach, und er ist die Voraussetzung dafür, dass die Sterbeurkunde ausgestellt und die Bestattung durchgeführt werden kann.

Wann wird ein Totenschein ausgestellt?

In Deutschland muss bei jedem Sterbefall ein Totenschein ausgestellt werden – für jede verstorbene Person, unabhängig von Alter oder Todesursache. Die ärztliche Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben.

Erst wenn die Leichenschau erfolgt und die Bescheinigung ausgestellt ist, kann das Standesamt die Sterbeurkunde ausfertigen. Und erst mit der Sterbeurkunde darf der Bestatter die Beisetzung durchführen.

Er steht damit ganz am Anfang aller Formalitäten. Für Angehörige ist er der erste Schritt in einer Kette von Behördengängen – um die wir uns bei Memovida auf Wunsch vollständig kümmern.

Wer stellt den Totenschein aus?

Ausstellen darf ihn ausschließlich ein Arzt. Wer das im konkreten Fall ist, hängt davon ab, wo und wann der Tod eintritt.

Der Hausarzt

Verstirbt ein Mensch zu Hause, können Sie den Hausarzt rufen. Er kann den Tod feststellen, die Leichenschau vornehmen und die Bescheinigung ausstellen. Das bietet sich besonders an, wenn der Hausarzt den Verstorbenen und dessen Krankengeschichte kannte.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117)

Nicht jeder Arzt macht Hausbesuche, und ein Sterbefall hält sich nicht an Sprechzeiten. Außerhalb der üblichen Zeiten erreichen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst bundesweit unter der Rufnummer 116 117. Ein Arzt kommt dann, um die Leichenschau durchzuführen – mehr dazu, wenn ein Todesfall nachts zu Hause eintritt.

Der Notarzt

Auch ein Notarzt kann ihn ausstellen. Für eine vollständige Leichenschau fehlt im Einsatz aber oft die Zeit. Deshalb stellt der Notarzt in vielen Fällen zunächst nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus – ein weiterer Arzt nimmt später die vollständige Leichenschau vor.

Tritt der Tod im Krankenhaus oder im Pflegeheim ein, übernimmt die Einrichtung diesen Schritt. Ein diensthabender Arzt stellt ihn aus, und das Personal leitet die nächsten Schritte ein – wie der Ablauf bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim aussieht, lesen Sie hier.

Vorläufige und vollständige Todesbescheinigung

Man unterscheidet zwei Formen der Todesbescheinigung. Die vorläufige Bescheinigung bestätigt zunächst nur den eingetretenen Tod – etwa dann, wenn ein Notarzt keine Zeit für die vollständige Leichenschau hat.

Für die weiteren Formalitäten reicht die vorläufige Bescheinigung nicht aus. Um die Sterbeurkunde zu beantragen, muss dem Standesamt eine vollständige Todesbescheinigung vorliegen.

In der Praxis sorgt der Bestatter dafür, dass die vollständige Leichenschau erfolgt und alle Unterlagen zusammenkommen. So verzögert sich die Bestattung nicht unnötig.

Was steht im Totenschein?

Der Totenschein besteht aus zwei Teilen: einem nicht vertraulichen (öffentlichen) und einem vertraulichen Teil. Welche Angaben genau enthalten sein müssen, regeln die Bestattungs- bzw. Leichenschaugesetze der Bundesländer.

Nicht vertraulicher Teil

Der nicht vertrauliche Teil enthält die persönlichen Daten des Verstorbenen: Name, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort, Anschrift sowie Sterbedatum und Sterbeort. Häufig wird auch vermerkt, wer den Verstorbenen identifiziert hat.

Besonders wichtig ist die Angabe der Todesart. Sie kann natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt sein:

  • Natürlich: Tod durch Krankheit oder Alter.
  • Nicht natürlich: Tod durch äußere Einwirkung, etwa Unfall, Suizid oder Fremdverschulden.
  • Ungeklärt: Die Todesart lässt sich bei der ersten Leichenschau nicht zweifelsfrei feststellen.

Vertraulicher Teil

Im vertraulichen Teil dokumentiert der Arzt die genaue Todesursache – zum Beispiel einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall – und begründet, warum er sich für eine bestimmte Todesart entschieden hat.

Außerdem hält er hier die sicheren Todeszeichen fest. Dazu zählen Totenflecke (Livores), die Totenstarre (Rigor mortis) sowie die einsetzende Fäulnis.

Unverbindliches Angebot erstellen

Sie können sich hier ein kostenfreies Angebot erstellen oder einfach anrufen. In jedem Fall beraten wir Sie unverbindlich, besprechen alle Fragen die Sie haben und wie Sie sich den Ablauf Ihrer Bestattung wünschen.

Was kostet ein Totenschein – und wer zahlt?

Die Leichenschau und das Ausstellen der Bescheinigung rechnet der Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Je nach Aufwand, Uhrzeit, Wochentag und Anfahrt (Wegegeld) liegen die Kosten in der Regel zwischen rund 70 und 260 Euro, in Einzelfällen höher.

Diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht: Ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod des Versicherten. Getragen werden sie deshalb von den Angehörigen beziehungsweise aus dem Nachlass.

In der Praxis tritt meist der Bestatter in Vorlage und rechnet den Betrag später mit ab. Bei Memovida sind alle regulären organisatorischen Leistungen in unseren transparenten Festpreisen enthalten – Fremdkosten wie den Totenschein weisen wir offen und nachvollziehbar aus.

Wohin geht der Totenschein?

Die beiden Teile gehen unterschiedliche Wege.

Den nicht vertraulichen Teil erhält der Bestatter. Er leitet ihn an das Standesamt weiter, das damit die Sterbeurkunde ausstellt. Wie Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.

Der vertrauliche Teil geht – je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – an das Gesundheitsamt und das statistische Landesamt.

Zwei Sonderfälle sind zu beachten:

  • Bei einer Feuerbestattung wird vor der Einäscherung eine zweite, amtsärztliche Leichenschau durchgeführt.
  • Bei nicht natürlicher oder ungeklärter Todesart schaltet der Arzt Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft ein; der Verstorbene wird dann in die Rechtsmedizin gebracht.

Totenschein oder Sterbeurkunde – der Unterschied

Totenschein und Sterbeurkunde werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dokumente.

Den Totenschein stellt ein Arzt aus. Er bescheinigt den Tod medizinisch und nennt die Todesursache. Die Sterbeurkunde dagegen stellt das Standesamt aus. Sie ist die amtliche Beurkundung des Todes und wird für Nachlass, Rente, Versicherungen und viele weitere Formalitäten benötigt.

Kurz gesagt: Der Totenschein ist die medizinische Grundlage, die Sterbeurkunde das amtliche Dokument. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde.

Regionale Unterschiede: Todesbescheinigung in Bayern, NRW & Co.

Das Leichenschau- und Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz – und ein eigenes Formular für die Todesbescheinigung.

Deshalb unterscheiden sich Aufbau, Bezeichnung und Details je nach Region. In Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen gelten jeweils eigene Vordrucke und Vorgaben, etwa zur Frist der Leichenschau oder zur Weiterleitung der Unterlagen.

Für Angehörige ist das in der Praxis selten ein Problem: Der Arzt vor Ort verwendet das richtige Formular, und der Bestatter kennt die regionalen Abläufe. Wo es auf Landesrecht ankommt, beraten wir Sie individuell.

Sonderfall Sternenkinder

Für vor, während oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder gelten besondere Regelungen. Nach den Vorgaben der Länder werden Kinder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm wie andere Verstorbene behandelt – mit Todesbescheinigung und Bestattungspflicht.

Kinder unter 500 Gramm erhalten in der Regel keine Todesbescheinigung. Auf Wunsch der Eltern können sie dennoch bestattet werden. Wie ein würdevoller Abschied aussehen kann, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Sternenkindern.

Bei Memovida – wir übernehmen den Behördenweg

Der Totenschein ist nur der erste von vielen Schritten. Für Angehörige ist es oft entlastend, diese Formalitäten nicht allein tragen zu müssen.

Wir sind rund um die Uhr erreichbar – auch nachts und am Wochenende. Sobald Sie uns beauftragen, organisieren wir die Überführung, kümmern uns um die Sterbeurkunde und übernehmen den weiteren Schriftverkehr mit den Ämtern.

Was das kostet, ist von Anfang an klar: Wir arbeiten mit einfachen Festpreisen, in denen alle regulären Leistungen enthalten sind. So behalten Sie den Überblick, während Sie sich auf den Abschied konzentrieren können.

Unsere Standorte

Wir sind im Ernstfall für Sie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Unsere Bestattungsleistungen bieten wir deutschlandweit an, mit Hauptsitz in Berlin:

Häufige Fragen

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, ist ein ärztliches Dokument. Ein Arzt stellt ihn nach der Leichenschau aus und hält darin Tod, Todesart und Todesursache fest. Ohne Totenschein kann keine Sterbeurkunde ausgestellt und keine Bestattung durchgeführt werden.

Wer stellt den Totenschein aus?

Ausstellen darf ihn ausschließlich ein Arzt. Zu Hause ist das meist der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116 117), im Krankenhaus oder Pflegeheim ein diensthabender Arzt. Ein Notarzt stellt oft zunächst nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus.

Was kostet ein Totenschein und wer zahlt ihn?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und liegen je nach Uhrzeit, Wochentag und Anfahrt meist zwischen rund 70 und 260 Euro. Die Krankenkasse übernimmt sie nicht – ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod. Getragen werden die Kosten von den Angehörigen; in der Regel tritt der Bestatter zunächst in Vorlage.

Wie lange dauert es, bis man den Totenschein bekommt?

Ist die Todesursache eindeutig, wird er meist direkt bei der Leichenschau ausgestellt – oft innerhalb weniger Stunden nach dem Tod. Bleibt die Todesursache unklar oder ist die Todesart nicht natürlich, kann sich die endgültige Bescheinigung verzögern, weil weitere Untersuchungen nötig sind.

Was ist der Unterschied zwischen Totenschein und Sterbeurkunde?

Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt und bescheinigt den Tod medizinisch. Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus; sie ist die amtliche Beurkundung und wird für Nachlass, Rente und Versicherungen gebraucht. Er ist die Voraussetzung dafür, dass die Sterbeurkunde überhaupt ausgestellt werden kann.

Wer bekommt den Totenschein ausgehändigt?

Den nicht vertraulichen Teil erhält der beauftragte Bestatter. Er leitet ihn an das Standesamt weiter, das damit die Sterbeurkunde ausstellt. Der vertrauliche Teil geht – je nach Bundesland – an das Gesundheitsamt und das statistische Landesamt.

Was passiert, wenn die Todesursache unklar ist?

Kann der Arzt die Todesursache bei der ersten Leichenschau nicht zweifelsfrei feststellen, trägt er „ungeklärt" ein. Dann werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und der Verstorbene wird zur Klärung in die Rechtsmedizin gebracht. Erst danach kann die Bestattung erfolgen.

Artikel von
Manuel Kaiser: Gründer & Geschäftsführer

‍‍Manuel hat viele Jahre in der Dienstleistungsbranche gearbeitet, vor allem im Digitalbereich. Mit Memovida will er Bestattungen einfacher und transparenter machen. Sein Anspruch: ein Service, der die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt – ohne komplizierte Abläufe, dafür mit echter Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Was unsere Kunden über uns sagen

Google Bewertung Memovida

Der Service von Memovida war erstklassig: aufmerksam,
sachkundig und reaktionsschnell und berät ausländische Kunden zu
deutschen Gepflogenheiten. Die Mitarbeiter waren schnell erreichbar
und ich habe auf alle meine Fragen eine Antwort bekommen.
Herzlichen Dank insbesondere an Herrn Manuel Kaiser.

Pertti H.

Vielen Dank Frau Haan, ich war nicht in der Lage mich anderweitig um die Beisetzung meines geliebten Mannes zu kümmern. Was da alles auf einen hereinbricht und was man alles bewältigen muss. Plötzlich steht man ganz alleine da aber Dank von Frau Haan habe ich die schwerste Zeit in meinen Leben bewältigt. Die Trauerfeier war sehr emotional und Danke auch für Die Trauerrednerin. Auch mein Wusch nach der Ruhestätte wurde
erfüllt. Man kann ihnen gar nicht genug Danken so einfühlsam wie sie in dieser schweren Zeit für mich waren.
Alles liebe für Sie.
Mit freundlichen Gruß

Ursula Z.

In einer für mich schwierigen Phase war Ihr Unternehmen mit außerordentlichem Engagement,
absoluter Zuverlässigkeit sowie kompetenter Ausführung und exakter Einhaltung aller
getroffenen Zusagen für mich eine unverzichtbare Stütze und Hilfe.
Insbesondere möchte ich Ihnen, liebe Fr. Lübbert, für Ihre Empathie, die einfühlsame
Herzlichkeit, das Verständnis für jedes Detail und für alles was Sie für mich getan und
umgesetzt haben größten Dank und höchste Anerkennung aussprechen.
Sie waren einfach immer da!
Ihr Unternehmen wird mit der gelebten, konsequenten Kundenorientierung großen Erfolg
haben, dem können Sie sich sicher sein.

Reinhard W.

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